Chancengleichheitsplan / Struktur- und Entwicklungsplan der Universität Ulm 2017 - 2021

Der Chancengleichheitsplan ist ein wesentliches Instrument der Personalplanung und Personalentwicklung sowie eine wichtige Grundlage für eine längerfristige gezielte Förderung von Frauen im nicht-wissenschaftlichen Bereich.

Nach dem neuen Chancengleichheitsgesetz § 5 Absatz 1 entfällt jedoch die bisherige Pflicht zur Erstellung eines Chancengleichheitsplan soweit ein Gleichstellungsplan für alle Beschäftigten gemäß § 4 Absatz 5 LHG aufgestellt wird.

Laut § 7 Absatz 1 LHG beinhaltet der Struktur- und Entwicklungsplan den Gleichstellungsplan. Bei der Aufstellung dieser Pläne ist auch die Chancengleichheit für Frauen und Männer zu beachten.

Der Struktur- und Entwicklungsplan der Universität Ulm enthält somit eine Bestandsaufnahme und Auswertung der Beschäftigtenstruktur sowie eine Zielvorgabe zur Beseitigung von Unterrepräsentanz und Fördermaßnahmen für Frauen.

Beauftragte für Chancengleichheit

Renate Löw de Mata
Universität Ulm
Albert-Einstein-Allee 11

89081 Ulm
Telefon: +49 (0)731 / 50-22816

Festpunkt M24 Raum 222

Sprechzeiten
Mo. - Fr. vormittags sowie nach Vereinbarung

Stellvertreterin: Barbara Graf