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Topics for theses with a focus on tax law or law of accounts continuously come up at the Department of Business and Tax Law. Usually the topics will be developed further together with your advisor. Prior knowledge will be considered. You may suggest your own topic, if it fits into the research area of the department. If you are interested in writing your thesis at the Department of Business and Tax Law, please contact Prof. Dr. Heribert Anzinger.

Cooperations with Companies


In exchange with regional and supra-regional consulting firms and companies, Bachelor's/Master's theses on current issues from the practice of corporate tax law can be awarded if interested. The topics depend on the applicants' previous knowledge.

 

Design Guidelines


Formal requirements (German)

Survey of tax literature (German)

Title page template seminar paper (German)

Title page template bachelor thesis (German) 

Title page template master thesis (German)

Topic Proposals

Cloud Computing im deutschen und US-amerikanischen Steuerrecht (M.Sc.)

  • Mazur, Taxing the Cloud, California Law Review 103 (2015), S. 1 - 66

Die Besteuerung von Managementbeteiligungen nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs v. 4.10.2016, IX R 43/15 (B.Sc., M.Sc.)

  • Schießl, jurisPR-SteuerR 11/2017 Anm. 4
  • Tauser, BB 2017, 806-808

Hybride Finanzierungen und nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen nach § 27 KStG

  • Diffring, Genussrechte/stille Beteiligungen: Kann ein Nicht-Gesellschafter steuerbilanzielles Eigenkapital „einlegen“, FR 2018, 211 – 219
  • Hölscheidt, Das steuerliche Einlagekonto als Haftungsrisiko für den Steuerberater, NWB 2019, 895-903

Die Hinzurechnung von Nutzungsentgelten im Gewerbesteuerrecht am Beispiel... (B.Sc., M.Sc.)

  • BFH v. 18.8.2015, I R 43/14
  • Cech/Püschel, Die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Aufwendungen im Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen, Ubg 2015, 645 – 652
  • Klein, Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Hotelleistungen bei Reiseveranstaltern

Die Ertragsbesteuerung der Hochschulen im europäischen Beihilferecht (B.Sc., M.Sc.)

  • Schiffers, Hochschulbesteuerung: Steuerliche Implikationen der Trennungsrechnung nach EU-Beihilfenrecht, DStZ 2015, 271-280

Die steuerliche Berücksichtigung von Kartellbußen (B.Sc., M.Sc.)

  • Krüger, Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Kartellbußen – ungeklärte Fragen?, DStR 2016, 895 - 901

Die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG für grundstücksverwaltende Unternehmen

Die bloße Vermietung von Immobilien durch eine natürliche Person oder eine Personengesellschaft, deren Gesellschafter nur natürliche Personen sind, begründet grundsätzlich keine Gewerbesteuerpflicht. Das ist anders bei gewerblich geprägten Personengesellschaften und bei Kapitalgesellschaften. Insbesondere Immobilienfonds können danach von der Gewerbesteuerpflicht betroffen sein. Für diese enthält § 9 Abs. 1 GewStG eine Sonderregelung: Bei Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwalten, wird der Gewerbeertrag nach § 9 Abs. 1 S. 2 GewStG auf Antrag um denjenigen Teil gekürzt, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt. Ziel dieser Regelung ist es, Gesellschaften, die aufgrund ihrer Rechtsform gewerbesteuerpflichtig sind, mit Einzelunternehmern und Personengesellschaften gleichzustellen, die mit der Grundstücksverwaltung eine rein vermögensverwaltende, nicht gewerbesteuerpflichtige Tätigkeit ausüben. Diese für Immobilienfonds bedeutsame Regelung hat in jüngerer Zeit neue Auslegungsfragen aufgeworfen, die im Rahmen einer Bachelor-, oder Masterarbeit diskutiert werden sollen.
Zum Thema: BFH v. 19.10.2010 – I R 67/09; Schmid/Mertgen, FR 2011, 468.


Eigenkapitalanforderungen der Kapitaladäquanzverordnung und Ergebnisabführungsvertrag zur Begründung einer steuerlichen Organschaft

Nach Art. 28 der Kapitaladäquanzverordnung (Capital Requirements Directive, CRR) gelten Kapitalinstrumente nur dann als Instrumente des harten Kernkapitals, wenn die für das Instrument geltenden Bestimmungen keine Ausschüttungspflicht vorsehen. Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG setzt eine steuerliche Organschaft voraus, dass das Unternehmen sich in einem Ergebnisabführungsvertrag (EAV) verpflichtet, seinen ganzen Gewinn an ein einziges anderes Unternehmen abzuführen. Davon regelt § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Ausnahmen für Gewinnrücklagen.

In einer Masterarbeit sollen das Verhältnis der Eigenkapitaldefinitionen der CRR und des HGB strukturiert, der Meinungsstand über die Anforderungen an das Harte Kernkapital nach der CRR und die Anforderungen an die Durchführung eines EAV kritisch aufgearbeitet und Gestaltungsvorschläge zur Einhaltung der Kapital­an­forde­rungen in einem Organschaftsverhältnis entwickelt werden.


Ergebnisabführungsvertrag zur Begründung einer steuerlichen Organschaft und Ausschüttungssperren nach §§ 253 Abs. 6 Satz 2 und 268 Abs. 8 HGB

Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG setzt eine steuerliche Organschaft voraus, dass das Unternehmen sich in einem Ergebnisabführungsvertrag (EAV} verpflichtet, seinen ganzen Gewinn an ein einziges anderes Unternehmen abzuführen. Davon regelt § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Ausnahmen für Gewinnrücklagen. Die Vorschriften der §§ 253 Abs. 6 Satz 2 und 268 Abs. 8 HGB verbieten Ausschüttungen, wenn sie aus Gewinn stammen, die entstanden sind, wenn der für den Ansatz der Pensionsrück­stellungen maßgebliche durchschnittliche Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren herangezogen wird und nicht der maßgebliche durchschnittliche Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren oder das handels­rechtliche Aktivierungswahlrecht für bestimmte selbstgeschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Anspruch genommen wurde. In einer Masterarbeit sollen die Anforderungen an die Durchführung eines EAV heraus­gearbeitet, das Wesen der handelsrechtlichen Ausschüttungssperren mit dem Meinungsstand im Schrifttum erörtert und Lösungsvorschläge für die Gestaltungspraxis und den Gesetzgeber erarbeitet werden.


Verlustvortragsbeschränkungen nach einem maßgeblichen Eigentümerwechsel – verfassungsrechtliche Einordnung und  rechtsvergleichende Untersuchung für ausgewählte europäische Staaten

Nach § 10 d EStG können Verluste eines Wirtschaftsjahres in zukünftige Wirtschaftsjahre übertragen und dort steuermindernd mit Gewinnen verrechnet werden (Verlustabzug). Der Verlustvortrag stellt ein Steuerguthaben dar, das in der Handelsbilanz nach HGB und IFRS als Vermögensgegenstand aktiviert werden kann (Aktive latente Steuern). Der Verlustvortrag verfällt bei Körperschaften nach § 8 c Abs. 1 Satz 1 KStG teilweise, wenn innerhalb von fünf Jahren mehr als 25 Prozent des gezeichneten Kapitals übertragen werden. Er verfällt nach § 8 c Abs. 1 Satz 2 KStG vollständig, wenn im gleichen Zeitraum mehr als 50 % der Anteile übertragen werden. Mit Beschluss vom 29.3.2017 hat das Bundesverfassungsgericht § 8c Satz 1 KStG für verfassungswidrig erklärt. Das FG Hamburg hat dem BVerfG mit Beschluss vom 29.8.2017 – 2 K 245/17 die Frage der Vereinbarkeit des § 8c Abs. 1 Satz 2 mit dem Grundgesetz vorgelegt. In einer Bachelor-, oder  Masterarbeit sollen die Verlustvortragsbeschränkungen nach einem maßgeblichen Eigentümerwechsel verfassungsrechtlich eingeordnet und für ausgewählte europäische Staaten untersucht und Systemzusammenhänge herausgearbeitet werden.
 

Zum Thema: Tiedchen, Der Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften nach der Entscheidung des BVerfG zu § 8c KStG, StuW 2019, 173; Drüen, DStR 2011, 289.


Verluste aus Wertpapiersicherungsgeschäften im Kontext der §§ 5 Abs. 1a EStG und 8b Abs. 2, 3 KStG

Nach § 8b KStG sind Veräußerungsgewinne und Dividendenerträge aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften steuerfrei. Umgekehrt bleiben Veräußerungsverluste aus solchen Beteiligungen steuerlich unberücksichtigt. Werden Sicherungsgeschäfte auf Beteiligungen an Kapitalgesellschaften bezogen, stellt sich die Frage, wie Verluste aus diesen Sicherungsgeschäften zu behandeln sind. Nach § 8b Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 KStG sind laufende Verluste im Zusammenhang mit Beteiligungen an Kapitalgesellschaften steuermindernd zu berücksichtigen, nicht aber die Kosten der Anschaffung und Veräußerung von solchen Beteiligungen. Nach § 5 Abs. 1a EStG sind Veräußerungserlöse und Veräußerungsgewinne in der Bilanz zu verrechnen, wenn diese Geschäfte als Bewertungseinheiten iSd § 254 HGB zu qualifizieren sind. Aus diesen Normen hat die Rechtsprechung unterschiedliche und auf den ersten Blick widersprüchliche Schlussfolgerungen für die steuerliche Behandlung von Sicherungsgeschäften gezogen. In einer Bachelor- oder Masterarbeit soll ausgehend von dieser Rechtsprechung der Weg zur gesetzmäßigen Behandlung von Sicherungsgeschäften gewiesen werden.
Zum Thema: Rödder/Schumacher, DStR 2018, 705-709; Helios/Niedrig, DStR 2012, 1331; Häuselmann/Wagner, BB 2002, 2170; FG Düsseldorf vom 12.06.2012 - 6 K 2435/09 K; vom 13.12.2011 – 6K 1209/09 F; BMF vom 25.08.2010 „Schreiben betr. steuerliche Gewinnermittlung bei der Bildung von Bewertungseinheiten (§ 5 Abs. 1 a Satz 2 EStG)“; OFD Rheinland vom 11.03.2011 „Verfügung betr. Anwendung von Regelungen des steuerlichen Bewertungsvorbehalts und spezialgesetzlicher Normen, Bildung von Bewertungseinheiten“.

 

Ausgleichs- und Einlagenmodell bei Minder- und Mehrabführungen im körperschaft- und gewerbesteuerlichen Organkreis. Rechtliche Analyse und Fallstudien nach der Neuregelung der §§ 14 Abs. 4 und 27 Abs. 6 KStG durch das KöMoG 2021 (M.Sc.)

Das deutsche Ertragsteuerrecht kennt keine Konzernbesteuerung im engeren Sinne, sondern nur eine Einkommenszurechnung im Rahmen der steuerlichen Organschaft nach den §§ 14 ff. KStG. Mehr- und Minderabführungen bestehen, wenn die steuerliche Einkommenszurechnung von der handelsrechtlichen Gewinnabführung abweicht. Diese Abweichungen werden in der Praxis in einer Ausgleichspostenbuchführung dokumentiert. Sie muss sicherstellen, dass Gewinne nicht zweimal bei der Besteuerung erfasst werden. Dazu hat der Gesetzgeber mit dem KöMoG eine Neuregelung im Einlagenmodell geschaffen, die Schrifttum kritisch diskutiert wurde.

Im Rahmen einer Masterarbeit sollen das Ausgleichs- und das EInlagenmodell in ihren verschiedenen Ausprägungen dargestellt, kritisch gewürdigt und die Steuerbelastungswirkungen der Neuregelung in verschiedenen Fallkonstellationen beispielhaft aufgezeigt und berechnet werden.  

Literaturhinweise: Leucht/Jesic, Mehr- und Minderabführungen in der Organschaft – Eine kritische Betrachtung der Einlagelösung des KöMoG, FR 2021, 934 - 939

Bilanzierung und Betriebsausgabenabzug von Fondsetablierungskosten bei modellhaften Gestaltungen

  • BFH v. 26.4.2018 – IV R 33/15
  • Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen v. 8.5.2019, Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften, S. 91 - 93

Beteiligungen an gewerblichen Personengesellschaften im Handels- und Steuerbilanzrecht (M.Sc.)

  • Ley, kösdi 2016, 19800

(Nicht-) Bilanzierung schwebender Geschäfte im Handels- und Steuerbilanzrecht (B.Sc. / M.Sc.)

  • Kolbe, StuB 2017, 12
  • BFH vom 25.05.2016 - I R 17/15

Bilanzierungshilfen im Handels- und Steuerbilanzrecht (M.Sc.)


Genussrechte und stille Beteiligungen im deutschen und österreichischen Handelsbilanzrecht – Gleiches Recht unterschiedliche Auslegungsstandards?

  • Österreichische Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Fachsenat für Unternehmensrecht und Revision, Stellungnahme zu: Bilanzierung von Genussrechten und von Hybridkapital vom 23. Juli 1997
  • Institut der Wirtschaftsprüfer, HFA 1/1994: Zur Behandlung von Genussrechten im Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften (Ergänzung 1998)

Vergleich der Definitions- und ansatzkritieren für Vermögenswerte im Entwurf des Rahmenkonzepts des IASB (ED/2015/3), für handelsrechtliche Vermögensgegenstände und steuerrechtliche Wirtschaftsgüter (B.Sc., M.Sc.)

  • Dehmel, Aktuelle Entwicklungen bei den Definitions- und Ansatzkrieterien für Vermögenswerte im Conceptual-Framework-Projekt des IASB, BB 2015, 1770-1775

Gesamthands- und Ergänzungsbilanzen beim Erwerb von Anteilen an Personengesellschaften im Handels- und Steuerbilanzrecht (M.Sc.)

  • Atilgan, Bilanzierung von Beteiligungen an Personengesellschaften in der Handels- und Steuerbilanz, StuB 2019, 137-143
  • Wichmann, Erstellung und Fortentwicklung der Ergänzungsbilanz – zugleich Anmerkungen zum Urteil des BFH vom 20.11.2014, DStZ 2018, 584-592
  • BFH v. 20.11.2014, IV R 1/11
  • Eckl, Grundsatz der Einheitlichkeit der Gesellschaftsbilanz gilt nicht für eine anlässlich eines Anteilserwerbs gebildete positive Ergänzungsbilanz, BB 2015, 562
  • Schulze-Osterloh, Handelsrechtliche Ergänzungsbilanzen der Gesellschafter einer Personengesellschaft, ZGR 1991, 488 – 516

Die Unterteilung und Bedeutung der Gesellschafterkonten in der Handels- und Steuerbilanz der Personengesellschaft (B.Sc., M.Sc.)

  • BFH v. 29.7.2015, IV R 15/14 und BFH v. 4.2.2016, IV R 46/12
  • Huber, Gesellschafterkonten in der Personengesellschaft, ZGR 1988, S. 1 - 103

Immaterielle Werte in der Kapitalmarkt-, Handels- und Steuerbilanz: Ein Fallstudienvergleich der Ansatzvorschriften und ihrer Interpretation nach IAS 38, DRS 24 und dem Meinungsstand im Steuerrecht (B.Sc., M.Sc.)


Revenue Recognition und Umsatzrealisation von Teilleistungen nach IFRS 15 und in der Handels- und Steuerbilanz nach der Entscheidung des BFH v. 14.05.2014, VIII R 25/11 und dem BMF-Schreiben v. 15.03.2016, BStBl. l 2016, 542 (B.Sc., M.Sc.)

  • Hofmanns Streiflichter, StuB 2015, 649 f.
  • Marx, Grundsätze der Gewinnrealisation im Handels- und Steuerbilanzrecht,
    StuB 2016, 327-333

Substance over Form und wirtschaftliche Betrachtungsweise im deutschen und im US-amerikanischen Ertragsteuerrecht: Ein Fallstudienvergleich (M.Sc.)

  • Hariton, David P., When and How Should the Economic Substance Doctrine Be Applied?. Tax Law Review, Vol. 59, No. 4, 2007
  • O'Reilly, Terrance, Economics & Economic Substance (April 24, 2009). Florida Tax Review, Vol. 9, p. 755, 2010
  • Wells, Bret, Economic Substance Doctrine: How Codification Changes Decided Cases (November 18, 2010). Florida Tax Review, Vol. 10, p. 411, 2010
  • Crezelius, Bilanzsteuerrecht zwischen rechtlicher und wirtschaftlicher Betrachtungsweise, Festgabe für Heinrich List zum 100. Geburtstag am 15. März 2015, 54 – 65
  • Florstedt/Wüstemann/Wüstemann, Wirtschaftliche Betrachtungsweise und europäische Bilanzsteuerrechtsordnung, StuW 2015, 374 - 385

Die Umsetzung der Jahresabschlussrichtlinie 2013 in Deutschland (BilRuG) und Österreich (RÄG) - Ein Rechtsvergleich (B.Sc.)

  • Arbeitskreis Bilanzrecht Hochschullehrer Rechtswissenschaft, Stellungnahme zum BilRuG-RefE, BB 2014, 2731-2735
  • RWZ Heft 7-8/2015

Beurteilung des neuen Entwurfs des IDW (vorläufige Stellungnahme)  zum Übergang des wirtschaftlichen Eigentums – IDW ERS HFA 13

Das Institut der deutschen Wirtschaftsprüfer (IDW) hat 2006 einen Entwurf zur handelsbilanziellen Behandlung des Übergangs von wirtschaftlichem Eigentum herausgegeben. Dabei werden neben sog. „sale and buy back“-Geschäften auch solche Geschäfte untersucht, bei denen zwar das rechtliche Eigentum dauerhaft übergeht, aber vertragliche Nebenabreden eventuell auch hier den Übergang von wirtschaftlichem Eigentum verhindern (z.B. Nießbrauch oder „sale and lease back“). Im Übrigen geht die Stellungnahme noch auf Besonderheiten bei der Gestaltung o.g. Geschäfte mit Beteiligung von Personen- und / oder Kapitalgesellschaften ein. In der Praxis sind in neuerer Zeit vielfach Gestaltungen zu beobachten, bei der Vermögensgegenstände veräußert und zu einem späteren Zeitpunkt, z.T. nach sehr kurzer Zeit oder sogar parallel mit Veräußerung, zurück erworben („sale and buy back“). Ziel solcher Geschäfte ist es in der Regel eine „beautyfication“ der Bilanz durch Heben von stillen Reserven. Problematisch sind solche Geschäfte insbesondere dann, wenn Veräußerung und Rückkauf gleichzeitig abgeschlossen werden. Dann stellt sich nämlich die Frage, ob neben dem rechtlichen auch das wirtschaftliche Eigentum vom Veräußerer jeweils auf den Erwerber übergegangen ist. Sollte nämlich das wirtschaftliche Eigentum nicht mit übergegangen sein, hätte auch kein Abgang aus der Bilanz inklusive Hebung der stillen Reserven erfolgen dürfen. Eine Bachelor- oder Masterarbeit soll sich mit dem Problemkreis des wirtschaftlichen Eigentums bei den genannten „sale and buy back“-Geschäften sowie Geschäften, bei denen das rechtliche Eigentum - unter Zurückbehaltung eigentumstypischer Rechte - dauerhaft übergeht, beschäftigen. Dabei soll der Stellungnahmenentwurf des IDW sowie die Stellungnahmen zu diesem Entwurf kritisch ausgewertet werden.
Zum Thema: IDW ERS HFA 13; Stellungnahmen zum Entwurf auf www.idw.de/idw/portal/n281334/n281114/n414788/index.jsp; Koenig, in Pahlke/Koenig, Abgabenordnung, 2. Auflage 2009, § 39 Rn 14 ff.


Steuerliche Passivierungsverbote bei Anschaffungsvorgängen

Im steuerlichen Bilanzrecht richtet sich die Bilanzierung im Ausgangspunkt nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, also nach Handelsrecht. Jedoch enthält das Steuerrecht gesetzliche Durchbrechungen des Maßgeblichkeitsgrundsatzes, die zu einer eingeschränkten Berücksichtigung des Imparitätsprinzips in der Steuerbilanz (Ansatzverbote) führen. In der Praxis besonders bedeutsam sind die Rückstellungsverbote in § 5 Abs. 4a und 4b EStG oder die Einschränkungen für die Bildung von Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen in § 6a EStG. Umstritten ist, ob diese Passivierungsverbote auch für, etwa im Rahmen eines Unternehmenskaufs (Asset Deal), erworbene bzw. übernommene Rückstellungen gelten. Wenn also z.B. ein gesamtes Unternehmen erworben wird und bezüglich des Kaufpreises Abschläge im Hinblick auf die drohenden Kosten, die handelsrechtlich zur Rückstellungsbildung führen, gemacht werden. Sollten dann die steuerlichen Ansatzverbote nicht gelten, würden für die Praxis enorme Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet; so könnten etwa konzerninterne Umstrukturierungen die Passivierungsverbote aushebeln.
Um dies zu verhindern, hat der Bundesrat eine Neureglung in §§ 4f und 5 Abs. 7 EStG vorgeschlagen, die inzwischen Gesetzeskraft besitzt und für Wirtschaftsjahre, die nach dem 28.11.2013 enden zur Anwendung kommt (§ 52 Abs. 21c EStG).
In einer Bachelor- oder Masterarbeit sollen die steuerlichen Folgen von Anschaffungsvorgängen für Passivierungsverbote beim Veräußerer und beim Erwerber - unter Berücksichtigung der Neuregelung in §§ 4 f, 5 Abs. 7 EStG - untersucht werden. Dabei soll auch die angesprochene Neuregelung kritisch auf ihre Praxistauglichkeit untersucht werden.
Zum Thema: BFH vom 16.12.2009 – I R 102/08; BFH vom 14.12.2011 – I R 72/10; BFH vom 26.04.2012 – IV R 43/09; BFH vom 12.12.2012 – I R 28/11 und I R 69/11; BMF vom 24.06.2011; Prinz, Ubg 2013, 57; Prinz/Schlotter, FR 2012, 779; Prinz, FR 2012, 407; Siegel, FR 2012, 388; Bareis, FR 2012, 385; Geberath/Höhn, DB 2013, 1192; Entwurf eines Gesetzes zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts (Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz), BR-Drucks. 663/12 (Beschluss); AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-StAnpG) vom 18.12.2013, BGBl. I 2013, 4318; Riedel, FR 2014, 6.


Steuerliche Passivierungsverbote bei Anschaffungsvorgängen und ihr Verhältnis zum Umwandlungssteuerrecht

Nach der Auffassung des BMF führt eine Umwandlung zum gemeinen Wert zum Ansatz des gemeinen Wertes aller Wirtschaftsgüter. Dies führt dazu, dass etwa § 5 Abs. 2 EStG (Aktivierungsverbot) oder § 5 Abs. 4a EStG (Passivierungsverbot) beim übernehmenden Rechtsträger (zunächst) in der neu zu erstellenden Eröffnungsbilanz nicht eingreifen. Allerdings soll in der Folge diesen Verboten doch noch zur Anwendung verholfen werden, indem z.B. bei Passivierungsverboten die jeweilige Passivposten gewinnerhöhend aufzulösen sein sollen (Rn. 04.16 Umwandlungssteuererlass).
Eine Bachelor- oder Masterarbeit soll die Verwaltungsauffassung zu Aktivierungs- und Passivierungsverboten im neuen Umwandlungssteuererlass aufzeigen und sich mit ihr kritisch unter Heranziehung der Literatur auseinandersetzen. Im Übrigen soll auf die Neuregelung der §§ 4f, 5 Abs. 7 EStG und ihr Verhältnis zum Umwandlungssteuerrecht eingegangen werden.
Zum Thema: Schreiben betreffend der Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes idF des SEStG (Umwandlungssteuererlass) vom 11.11.2011 (BStBl. I 2011, 1314); FGS/BDI (Hrsg.), Der Umwandlungssteuer-Erlass 2011, ISBN 978-3-08-365000-3; AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-StAnpG) vom 18.12.2013, BGBl. I 2013, 4318; Riedel, FR 2014, 6.


Die Regelung des § 5b EStG und ihr Einfluss auf die steuerrechtliche Buchführung und Bilanzierung

Durch die Neuregelung des § 5b EStG stellen sich vielfältig neue Fragen, mit denen sich eine Bachelor-/Masterarbeit auseinandersetzen soll. Beispielsweise sind dies: Ergibt sich aus der Neuregelung eine Art neue Maßgeblichkeit, da von der Finanzverwaltung bestimmte Pflichtfelder vorgegeben sind? Welchen Einfluss hat die Neuregelung auf außerbilanzielle Korrekturen? Welche Konsequenzen ergeben sich für die Regelung des § 60 EStDV (insbesondere § 60 Abs. 3 EStDV) durch die Einführung von § 5b EStG?
Zum Thema: KPMG, E-Bilanz, 2012; Ebner/Stolz/Mönning/Bachem, E-Bilanz, 2013.


Die Gewinnermittlungsregeln des Richtlinienvorschlages der Europäischen Kommission vom 25.10.2016 für eine Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage im Vergleich zu den Vorschlägen der Stiftung Marktwirtschaft für ein eigenständiges Bilanzsteuerrecht

Bereits im Jahr 2006 hat die Kommission Steuergesetzbuch der Stiftung Marktwirtschaft einen Gesetzgebungsvorschlag für ein eigenständiges Steuerbilanzrecht vorgelegt. Dieser ältere Vorschlag soll hinsichtlich seiner Strukturelemente im Rahmen einer Studien-, Master- oder Diplomarbeit mit den Gewinnermittlungsregeln  nach dem jüngsten Vorschlag der EU-Kommission für eine Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage (GKKB) verglichen werden (www.stiftung-marktwirtschaft.de - Kommission „Steuergesetzbuch“).

Zum Thema: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/company-tax/common-consolidated-corporate-tax-base-ccctb_dewww.stiftung-marktwirtschaft.de.


Die Gewinnermittlungsregeln des Richtlinienvorschlages der Europäischen Kommission vom 25.10.2016 für eine Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage im Vergleich zu ausgewählten Aspekten des Bilanzsteuerrechts

Im Jahr 2016 hat die Europäische Kommission einen zweiten Richtlinienentwurf zu einer Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage (GKKB) vorgelegt. Dieser Vorschlag soll hinsichtlich seiner Strukturelemente und einiger ausgewählter Aspekte im Rahmen einer Bachelor- oder Masterarbeit mit den Gewinnermittlungsregeln des Einkommenssteuergesetzes verglichen werden.Zum Thema: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/company-tax/common-consolidated-corporate-tax-base-ccctb_de


Die Gewinnermittlungsregeln des Richtlinienvorschlages der Europäischen Kommission vom 25.10.2016 für eine Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage im Vergleich zu den Vorschlägen der Kommission Bundessteuergesetzbuch für eine eigenständige Gewinnermittlung nach einer Bilanzordnungsverordnung

Im Sommer 2011 hat die von Paul Kirchhof geleitete Kommission Bundessteuergesetzbuch einen Vorschlag für ein eigenständiges steuerliches Gewinnermittlungssystem vorgelegt. Im Rahmen einer Bachelor- oder Masterarbeit soll dieser Vorschlag mit den Gewinnermittlungsregeln des Richtlinienvorschlags der Europäischen Kommission vom 25.10.2016 für eine Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage verglichen und gewürdigt werden.
Zum Thema: Spengel, Ubg 2012, 256-262, P. Kirchhof, Bundessteuergesetzbuch, Heidelberg 2011.


Die Gewinnermittlungsregeln des Richtlinienvorschlages der Europäischen Kommission vom 25.10.2016 für eine Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage im Vergleich zu den Gewinnermittlungsregeln nach IAS/IFRS

Im Vorfeld des Richtlinienvorschlages der EU-Kommission für eine Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage (GKKB) ist intensiv diskutiert worden, inwieweit eine Anknüpfung an die IAS/IFRS erfolgen soll. Der jüngste Vorschlag sieht keine Maßgeblichkeit der IAS/IFRS vor, nimmt diese aber als Ausgangspunkt für die Entwicklung der Bilanzierungsregeln. In einer Bachelor- oder Masterarbeit sollen die Gewinnermittlungsregeln des Richtlinienentwurfs vom Oktober 2016 mit den Gewinnermittlungsregeln der IAS/IFRS in ihren Strukturelementen verglichen werden.
Zum Thema: Herzig, DB 2011, 2053.  


Der subjektive Fehlerbegriff bei der Bilanzberichtigung nach § 4 Abs. 2 EStG

Wegen des Grundsatzes des Bilanzzusammenhanges müssen die Ansätze in der Eröffnungsbilanz eines Wirtschaftsjahres mit den Ansätzen in der Schlussbilanz des vorangegangenen Wirtschaftsjahres übereinstimmen. Dieser Grundsatz wird jedoch durch § 4 Abs. 2 EStG durchbrochen, der neben der Bilanzberichtigung auch die Bilanzänderung erfasst.
Nicht abschließend geklärt ist bisher die Frage, was unter dem Tatbestandsmerkmal „soweit sie den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung unter Befolgung der Vorschriften dieses Gesetzes nicht entspricht“ (sog. Fehlerbegriff) zu verstehen ist. Reicht es aus, wenn die Bilanz gegen geltendes Recht verstößt, also objektiv fehlerhaft ist? Oder muss darüber hinaus der Steuerpflichtige die objektive Fehlerhaftigkeit unter Berücksichtigung der Erkenntnismöglichkeiten eines ordentlichen Kaufmannes im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung auch hätte erkennen können, d.h. muss die Bilanz auch nach subjektiver Sicht des Steuerpflichtigen fehlerhaft sein?
Zum Thema: BFH v. 7. 4. 2010, I R 77/08, BStBl II 2010, 739, DStR 2010, 1015; Stapperfend, Bilanzberichtigung und Bindung der Finanzverwaltung an die eingereichte Bilanz – Subjektiver Fehlerbegriff auf dem Prüfstand, IFSt-Schrift Nr. 464, 2010; Stapperfend, DStR 2010, 216. 


Die Darstellung verdeckter Vermögensverlagerungen im handelsrechtlichen Jahresabschluss

Die verdeckte Vermögensverlagerung stellt das handelsrechtliche „Gegenstück“ zur steuerrechtlichen verdeckten Gewinnausschüttung dar. Nicht abschließend geklärt ist, ob gesellschaftsrechtlich veranlasste Vorgänge, wie z.B. Kauf eines Vermögensgegenstandes zu überhöhtem Preis vom Anteilseigner, als handelsgeschäftlich veranlasst (Verbindlichkeit/Aufwand bzw. Forderung/Ertrag) oder als Ergebnisverwendung im Jahresabschluss auszuweisen sind (Entnahmen bzw. Einlagen – Buchung über die Eigenkapitalkonten).
Eine Bachelor-/Masterarbeit soll das Institut der verdeckten Vermögensverlagerung darstellen und sich mit der Frage des Ausweises im handelsrechtlichen Jahresabschluss auseinandersetzen.
Zum Thema: Kommentare zum AktG, GmbHG, HGB; Karkmann, Die Zweistufige Gewinnermittlung unter besonderer Berücksichtigung der verdeckten Gewinnausschüttung, 2011, S. 145 ff.; Schulze-Osterloh, Festschrift für Herbert Brönner, 2000, S. 377 ff.; Wiener, Entnahmen im Jahresabschluß der Personengesellschaften, 1997, S. 175 ff.; Fiedler, BB 1995, 1341 ff.; Siegel, BB 1995, 2207 ff.; Reiß, StuW 2003, 21 ff.; Reiß, StuW 1996, 348 ff.; Reiß, StuW 1992, 233 ff.; zu Berichtspflichten Niehus, DStR 2008, 2280; Schmitt/Stürke, in HdJ, 55. Lieferung Oktober 2012, Band 4, Abteilung VI Nr. 3.


„Ergänzungsbilanzen“ in der handelsrechtlichen Rechnungslegung

Steuerrechtlich sind sog. Ergänzungsbilanzen allgemein anerkannt. Sie werden bei Personengesellschaften „eingesetzt“, um stille Reserven nur einem oder mehreren – aber nicht allen – Gesellschaftern zuzurechnen. Von Bedeutung sind die Ergänzungsbilanzen insbesondere auch im Umwandlungssteuerrecht, da teilweise nur durch die Erstellung einer Ergänzungsbilanz die Aufdeckung stiller Reserven vermieden werden kann.
Die Möglichkeit von Ergänzungsbilanzen wird dagegen im Handelsrecht so gut wie gar nicht diskutiert. Demnach sollen dort bei einem Gesellschafterwechsel die durch diesen aufgedeckten stillen Reserven entweder allen Gesellschafter zugeordnet werden oder gar nicht aufgedeckt werden.
Eine Bachelor-/Masterarbeit soll die Möglichkeit der Bildung von Ergänzungsbilanzen untersuchen. Sie soll außerdem darauf eingehen, ob eine Personengesellschaft wie im Steuerrecht ebenfalls als transparent betrachtet wird oder ob von einer Intransparenz ausgegangen wird. Bei einer Intransparenz ließe sich die Nichtaufdeckung stiller Reserven möglicherweise durch einen Vergleich mit der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen rechtfertigen.
Zum Thema: Regniet, Ergänzungsbilanzen bei der Personengesellschaft, 1990; Mathiak, in Steuerberater-Jahrbuch 1986/87, S. 79, 106; Schulze-Osterloh, ZGR 1991, 488 ff.; IDW HFA 1/76, Wpg 1976, 114 ff.; IDW RS HFA 7, Stand: 06.02.2012, Rz. 59.


Die Bilanzierung latenter Steuern in der Handelsbilanz am Beispiel der Rücklagen nach §§ 6b und 7g EStG

Im handelsrechtlichen Schrifttum herrscht Uneinigkeit darüber, ob sog. latente Steuern gemäß § 274 Abs. 1 HGB in der Handelsbilanz allein für abweichende Bilanzansätze in der Handels- und Steuerbilanz gebildet werden müssen oder für jegliche steuerliche Korrekturen (auch außerbilanzielle Korrekturen). Eine Bachelor-/Masterarbeit soll die Reglung zur Bilanzierung latenter Steuern darstellen und sich mit der o.g. Problematik auseinandersetzen. Hier bietet sich eine Erörterung anhand der Rücklagen nach §§ 6b und 7g EStG an.
Zum Thema: IDW RS HFA 7.23, Wpg FN 3/2012, S. 189 ff.; Weidmann, DStR 2011, 2108.


Die „Korrektur“ der Handelsbilanz

Immer wieder „schleichen“ sich in handelsrechtliche Bilanzen Fehler ein. Durch einen Bilanzierungsfehler wird die handelsrechtliche Bilanz verfälscht und so die Anteilseigner oder die Gläubiger bevor- bzw. benachteiligt Erfolg wird zu hoch oder zu niedrig ausgewiesen und damit Anteilseigner zu hohe oder zu niedrige Erfolgsbeteiligungen zugewiesen; dadurch verfälschen sich u.a. auch die Kapitalrücklagen, die als „Haftungsfond“ für die Gläubiger zur Verfügung stehen. In der Praxis besteht demnach ein  Interesse daran, die Handelsbilanz nach Aufstellung noch „korrigieren“ zu können. Möglicherweise ergibt sich sogar eine rechtliche Verpflichtung zur „Korrektur“ oder in Fällen der Nichtigkeit (schwerwiegende Bilanzierungsfehler, vgl. etwa § 256 AktG) zur „Neuaufstellung“ der Bilanz. Eine Bachelor-/Masterarbeit soll die verschiedenen Fehlertypen der Handelsbilanz darstellen (Fehler, die zur Nichtigkeit führen und solchen, die die Existenz der Handelsbilanz unberührt lassen) und die Möglichkeit zur „Änderung“ / „Korrektur“ der Handelsbilanz aufzeigen. Diesbezüglich sollen die Korrektur einer Handelsbilanz mit o.a. Fehlern ebenso wie die Korrektur einer fehlerfreien Handelsbilanz behandelt bzw. verglichen werden. Hierbei sind auch mögliche gesellschaftsrechtliche Fragen („Bestätigung“ der „neuen“ Handelsbilanz bzw. „Rücknahme“ der „alten“ Handelsbilanz durch den Einzelunternehmer, die Gesellschafter bei einer Personengesellschaft, die Gesellschaftsversammlung bei einer GmbH, die Hauptversammlung bei der AG oder die jeweils vergleichbaren Organe bei anderen Gesellschaftsformen) berücksichtigt werden.
Zum Thema: IDW RS HFA 6, FN-IDW 2007, S. 265; Kaiser, Berichtigung und Änderung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses, 2000; Jungius/Schmidt, DB 2012, 1697 ff.; 1761 ff.; Stapperfend, in Hermann/Heuer/Raupach, § 4 Rn 372 ff.


Die Rechnungslegung von Stiftungen nach IDW RS HFA 5 / Die Rechnungslegung von Vereinen IDW RS HFA 14

Nach den neuen Rechnungslegungsstandards des Hauptfachausschusses des IDW wird Stiftungen, die keine Unternehmensstiftung sind oder unter das Publizitätsgesetz fallen, sowie Vereinen, die kein Handelsgewerbe iSv § 1 HGB betreiben oder unter das Publizitätsgesetz fallen, eine Rechnungslegung nach kaufmännischen Grundsätzen empfohlen.
Eine Bachelor- / Masterarbeit soll sich mit einem der neuen oder beiden Rechnungslegungsstandards auseinandersetzen und ggf. mögliche weitere Rechnungslegungsmöglichkeiten neben der kaufmännischen Buchführung und Bilanzierung aufzeigen (z.B. modifizierte Einnahme-Ausgaben-Rechnung).
Zum Thema: IDW RS HFA 5 vom 06.12.2013, IDW-FN 1/2014, S. 61; IDW RS HFA 14 vom 06.12.2013, IDW-FN 1/2014, S. 75; Hüttemann, DB 2013, 1561.


Rechnungslegungszwecke im Systemwettbewerb – Unterscheiden sich die Rechnungslegungszwecke der IFRS und des deutschen Handelsbilanzrechts nach der Reform durch das BilMoG wirklich noch?

Mit dem am 28.05.2009 in Kraft getretenen Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ist das deutsche Handelsbilanzrecht umfassend reformiert worden. Ein Ziel des Gesetzgebers war es die Informationsfunktion der Handelsbilanz zu stärken und das deutsche Handelsbilanzrecht damit als nationale Alternative zu den IAS/IFRS zu etablieren. Parallel hierzu sind das Framework zu den IAS/IFRS fortentwickelt und die Zwecke der International Financial Reporting Standards reformiert worden. Im Rahmen einer Studien-, Master- oder Diplomarbeit sollen die Zwecke des deutschen Handelsbilanzrechts und der IAS/IFRS jenseits geläufiger Schlagwörter ausgehend induktiv aus den systemtragenden Prinzipien abgeleitet und vergleichend gewürdigt werden.
Zum Thema: Böcking/Gros, DStR 2007, 2339; Herzig, in Festschrift für Schaumberg (2009), S. 751 ff; Ders., in Küting/Weber, Wertorientierte Konzernführung (2000), S. 57 ff.; Kahle/Günter, StuW 2012, 43; Mayr, DStJG 2010, 327.   

 

Rechnungslegung, Prüfung und Offenlegung bei Vereinen und Stiftungen - Eine rechtliche und empirische Untersuchung (M.Sc.)

Stiftungen sind grundsätzlich weder gesetzlich bilanzierungs-, noch prüfungs- oder offenlegungspflichtig. Verpflichtet sind sie nur aus der Satzung. Im Rahmen einer Masterarbeit soll einerseits der Frage nachgegangen werden, wie weit die Befugnis zur Satzungsgestaltung reicht und welche Mindestanforderungen an die Rechnungslegung bei Stiftungen zu stellen sind und andererseits empirisch untersucht werden, welche Formen der Rechnungslegung, Prüfung und Offenlegung in der Stiftungspraxis anztreffen sind.
Literaturhinweise: Berndt/Nordhoff, Rechnungslegung und Prüfung von Stiftungen, 2. Aufl. 2021; Berndt, Öffentliche Hand, besondere Branchen und Non-Profits: Rechnungslegung und Prüfung bei kommunalen Unternehmen, 2019

 

Rückstellungen in der Handels- und Steuerbilanz - Eine Bestandsaufnahme der Ansatz- und Bewertungsregeln in der jüngsten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (M.Sc.)

Die Neuregelungen der §§ 20, 21, 24 UmwStG und die gesetzliche Beschränkung von Gegenleistungen

  • Korn, kösdi 2016, 19862
  • Richter, DStR 2016, 840
  • Ott, StuB 2015, 909
  • Bilitewski/Heinemann, Ubg 2015, 513

Umwandlungssteuerliche Probleme des Teilbetriebsbegriffs der Verwaltung

Steuerrechtlich können Umwandlungen bis zu acht Monate rückwirkend erfolgen. Nach bisheriger Verwaltungsauffassung war es ausreichend, wenn ein Teilbetrieb zu diesem Zeitpunkt vorlag. Neuerdings nimmt das BMF allerdings an, dass die Teilbetriebsvoraussetzungen bereits am steuerlichen Übertragungsstichtag vorliegen müssen (Rn. 02.14, 15.03, 20.06, 24.03 Umwandlungssteuererlass – „Teilbetrieb im Aufbau“ nicht mehr ausreichend). Im Übrigen wird von Seiten der Exekutive nunmehr für das Vorliegen eines Teilbetriebs verlangt, dass diesem „alle funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen sowie […] nach wirtschaftlichen Zusammenhängen zuordenbaren Wirtschaftsgüter“ (Rn. 15.07 Umwandlungssteuererlass). Was allerdings unter „zuordenbaren Wirtschaftsgütern“ zu verstehen ist, ist unklar. Diese Unklarheit kann letztlich zu enormen Steuerbelastungen führen, wenn statt des gewünschten Buchwertansatzes wegen Nichterfüllung dieser Voraussetzung der gemeine Wert angesetzt werden muss. Eine Bachelor- oder Masterarbeit soll diese Verwaltungsauffassung zum Vorliegen eines Teilbetriebs im neuen Umwandlungssteuererlass darstellen und sich mit ihr kritisch unter Heranziehung der Literatur auseinandersetzen.
Zum Thema: Schreiben betreffend der Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes idF des SEStG (Umwandlungssteuererlass) vom 11.11.2011 (BStBl. I 2011, 1314); FGS/BDI (Hrsg.), Der Umwandlungssteuer-Erlass 2011, ISBN 978-3-08-365000-3; Layer/Alber, FuS 2012, 98; Graw, DB 2013, 1011.


Behandlung von Sonderbetriebsvermögen bei Umwandlungen unter Berücksichtigung des neuen Umwandlungssteuererlasses

Nach der neuen, im Umwandlungssteuererlass geregelten, Verwaltungsauffassung wird als Einbringender immer derjenige angesehen, der die Gegenleistung erhält. Demnach können neuerdings auch Mitunternehmerschaften als Einbringende angesehen werden. Fraglich ist, wie es sich auswirkt, wenn Einbringender (Mitunternehmerschaft) und (wirtschaftlicher) Eigentümer des Einbringungsgegenstandes (insbesondere Sonderbetriebsvermögen) nicht identisch sind. Eine Bachelor- oder Masterarbeit soll die Behandlung von Sonderbetriebsvermögen bei Umwandlungen nach neuester Verwaltungsauffassung darstellen und sich mit ihr unter Heranziehung einschlägiger Literatur kritisch auseinandersetzen.
Zum Thema: Schreiben betreffend der Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes idF des SEStG (Umwandlungssteuererlass) vom 11.11.2011 (BStBl. I 2011, 1314); FGS/BDI (Hrsg.), Der Umwandlungssteuer-Erlass 2011, ISBN 978-3-08-365000-3; Layer/Alber, FuS 2012, 98.


Die „Billigkeitsregelung“ als Prinzip des neuen Umwandlungssteuererlasses - Besteuerung im (freien) Ermessen von Finanzbeamten?

Im neuen Umwandlungssteuererlass finden sich zahlreiche Billigkeitsregelungen. Eine Billigkeitsreglung iSv § 163 AO berücksichtigt im Steuerrecht die Gerechtigkeit oder Vernünftigkeit im Einzelfall. Sie mildert damit das für den Durchschnittsfall gedachte starre Recht im atypischen Einzelfall und nimmt damit Rücksicht auf die konkrete Situation. Der neue Umwandlungssteuererlass macht die abweichende Festsetzung von Besteuerungsgrundlagen / Steuern allerdings zu „Massenentscheidungen“. So wird etwa in Rn. 11.08 bei Übertragungen von Vermögen auf Organgesellschaften das Erfordernis, dass stille Reserven beim Organträger der Körperschaftssteuer unterliegen müssen, wörtlich interpretiert. Sollte der Organträger lediglich einkommensteuerpflichtig sein (natürliche Personen als Mitunternehmer einer Personengesellschaft), soll ein Steuererlass im Wege der Billigkeit erfolgen können (eigentlich kein Buchwertansatz). Eine weitere Billigkeitsregelung findet sich etwa in Rn. 22.23, nach der die Auffassung, dass Folgeumwandlungen (schädliche) Veräußerungen innerhalb einer evtl. Sperrfrist darstellen, abgemildert wird. Eine Bachelor- oder Masterarbeit soll sich mit dem Institut der Billigkeitsregelung im neuen Umwandlungssteuererlass auseinandersetzen. Sie soll insbesondere Unterschiede zu bisherigen Verwaltungsauffassung und die aus einer Billigkeitsregelung drohenden Konsequenzen darstellen.
Zum Thema: Schreiben betreffend der Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes idF des SEStG (Umwandlungssteuererlass) vom 11.11.2011 (BStBl. I 2011, 1314); FGS/BDI (Hrsg.), Der Umwandlungssteuer-Erlass 2011, ISBN 978-3-08-365000-3.


Finanzielle Eingliederung der Organgesellschaft bei der Organschaft in Umwandlungsfällen

Eine ertragssteuerliche Organschaft setzt die finanzielle Eingliederung der Organgesellschaft in den Organträger voraus. Dazu muss der Organträger an der Organgesellschaft von Beginn des Wirtschaftsjahres an ununterbrochen in einem solchen Maße beteiligt sein, dass ihm die Mehrheit der Stimmrechte aus den Anteilen zusteht. Bei Umwandlungsvorgängen tritt die Übernehmerin grundsätzlich in die steuerliche Rechtsstellung der Überträgerin ein (§§ 4 Abs. 2, 12 Abs. 3, 23 Abs. 1 UmwStG). Mit dem Übergang der Beteiligung des Organträgers an der Organgesellschaft auf ein anderes Unternehmen tritt der übernehmende Rechtsträger in den Gewinnabführungsvertrag ein. Durch den Eintritt in die steuerliche Rechtsstellung ist auch nach dem neuen Umwandlungssteuererlass ab dem steuerlichen Übertragungsstichtag die bestehende finanzielle Eingliederung dem übernehmenden Rechtsträger zuzurechnen (Org. 01 f.). Der Erlass besagt aber auch, dass die Voraussetzungen der Organschaft nur dann am Beginn des Wirtschaftsjahres der Organgesellschaft erfüllt sind, wenn der übernehmenden Kapitalgesellschaft auch die Anteile an der Organgesellschaft steuerlich rückwirkend zum Beginn des Wirtschaftsjahres zuzurechnen sind (Org. 02, 13 f.). Folge dieser Auffassung ist, dass bei einem unterjährigen Übertragungsstichtag die Organschaft zum alten Organträger mit dem Ende der vorausgehenden Wirtschaftsjahres bereits endet und eine Organschaft zum neuen Organträger nicht unmittelbar im Anschluss begründet werden kann. Eine Bachelor- und Masterarbeit soll sich unter Berücksichtigung einschlägiger Literatur mit dieser Verwaltungsauffassung auseinander setzen.
Zum Thema: Schreiben betreffend der Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes idF des SEStG (Umwandlungssteuererlass) vom 11.11.2011 (BStBl. I 2011, 1314); FGS/BDI (Hrsg.), Der Umwandlungssteuer-Erlass 2011, ISBN 978-3-08-365000-3.  

Umsatzsteuer in der Insolvenz (B.Sc.)


Die Geschäftsveräußerung im Ganzen iSd. § 1 Abs. 1 a UStG (B.Sc.)

  • Tehler, Die nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen in der neueren Rechtsprechung, UVR 2016, 271

Die Behandlung von Gutscheinen im Umsatzsteuerrecht nach der EU-Richtlinie „Gutscheine“ (B.Sc., M.Sc.)

  • Huschens, EU-Richtlinie „Gutscheine“, UVR 2016, 302

Formelle und materielle Anforderungen an die Rechnung als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug im Umsatzsteuerrecht (MSc.)

  • EuGH v. 20.10.2016, C-24/15, UR 2016, 882
  • EuGH v. 21.11.2018, C-664/16, ECLI:EU:C:2018:933
  • Neeser, Was lernen wir von Josef Plöckl, UVR 2016, 376

Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Übertragung von Mitunternehmeranteilen

Die Übertragung von Mitunternehmeranteilen kann nach § 4 Nr. 8 und Nr. 12 UStG steuerfrei sein und so eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG auslösen. Andererseits kann aber auch eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung nach § 1 Abs. 1a UStG vorliegen, die eine solche nicht auslösen würde. Eine Bachelor-/Masterarbeit soll die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten in der Praxis aufzeigen und sich mit ihnen kritisch auseinandersetzen.
Zum Thema: Meyer/Ball, DStR 2012, 594.


Umsatzsteuerforderungen in der Insolvenz – Aufrechnungsmöglichkeiten des Steuergläubigers (Finanzamt) und Anfechtungsmöglichkeiten des Insolvenzverwalters

Ist eine Forderung des Finanzamtes als Insolvenzforderung einzuordnen, besteht oftmals nur dann eine aussichtsreiche Möglichkeit, offene Umsatzsteuerforderungen aus der Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu realisieren, wenn es diese gegen Zahlungsansprüche des betreffenden Unternehmens (etwa aus Vorsteuerüberhängen in anderen Veranlagungszeiträumen) aufrechnen kann. Die Insolvenzordnung lässt eine solche Aufrechnung im Insolvenzverfahren (und damit eine abgesonderte Befriedigung eines Insolvenzgläubigers) zwar grundsätzlich zu; sie verbietet sie jedoch, soweit der Insolvenzgläubiger dem Schuldner erst nach Eröffnung des Verfahrens etwas schuldig geworden ist (§ 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO). Der BFH hat mit Urteil von 25.07.2012 seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben und nimmt nunmehr an, dass Aufrechnung nur noch dann zulässig ist, wenn der Berichtigungstatbestand schon vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingetreten ist. In einem weiteren Urteil vom gleichen Tag (Az. VII R 44/10) hat sich der BFH zu der Frage geäußert, ob für die Saldierung nach § 16 UStG ebenfalls die Aufrechnungsverbote der Insolvenzordnung gelten. Sollte eine vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgte Umsatzsteuerzahlung eine anfechtbare Rechtshandlung darstellen, müsste das Finanzamt bereits vereinnahmte Umsatzsteuer an die Insolvenzmasse bezahlen. Im Übrigen könnte dann auch eine o.a. Aufrechnung wegen § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig sein und eine Haftung Dritter nach § 69 AO ausscheiden. Im Rahmen einer Bachelor- oder Masterarbeit soll die Entwicklung der Rechtsprechung und der Meinungsstand im Schrifttum analysiert werden. Dabei soll auch auf Aufrechnungsmöglichkeiten des Staates und die Möglichkeit der Anfechtung von Rechtshandlungen durch den Insolvenzverwalter nach §§ 129 ff. InsO eingegangen werden.
Zum Thema:  Stadie, UR 2013, 158; Hölzle, BB 2012, 1571 ff.; Kahlert, DStR 2011, 1973; BFH vom 25.07.2012 – VII R 29/11; BFH vom 25.07.2012 – VII R 44/10.  


Neuregelung zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs auf elektronischen Marktplätzen (§§ 22f, 25e UStG)

  • Zugmaier/Oldiges, Elektronische Marktplätze haften für Umsatzsteuerausfälle, DStR 2019, 15
  • Zaumseil, Die neue umsatzsteuerliche Haftung von Betreibern elektronischer Marktplätze, MwStR 2019, 252

Datenschutzrechtliche Einwilligung als Leistung und Entgelt im Umsatzsteuerrecht


Die Identifikation des Leistungserbringers in Geschäftsmodellen der Plattformökonomie im Umsatzsteuerrecht

Mehrfacherfassung von Erbschaften und Schenkungen im Ertragsteuerrecht und im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht

  • BFH v. 6.12.2016, I R 50/16

Die Begünstigung von Unternehmensvermögen im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht - eine Beihilfe iSd. Art. 107 AEUV?

  • Reimer, Reform der Erbschaftsteuer: Verschonungen verstoßen gegen EU-Recht, BB 2016, Heft 14, I
  • Wachter, Sind die geplanten Verschonungsregelungen im deutschen ErbStG europarechtswidrige Beihilfen?, DB 2016, 1273 – 1278

Die Berücksichtigung von Gesellschaftervereinbarungen im deutschen Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht (M.Sc.)

  • Groß, Gesellschaftervereinbarungen als Gestaltungsinstrument, ErbStB 2015, 284 – 287
  • Wachter, Gesellschaftervereinbarungen als Gestaltungsinstrument bei der Rechtsnachfolge in Familienunternehmen – Teil 2: Poolvereinbarungen im Erbschaftsteuerrecht, ErbR 2016, 174-182

(Billigkeits-)Erlass und Stundung der Erbschafts- und Schenkungssteuer (M.Sc.)


Disquotale Einlagen im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht

Erhöht sich der Wert der Beteiligung eines Gesellschafters dadurch, dass ein anderer Gesellschafter Vermögen in die Gesellschaft einbringt, ohne eine dessen Wert entsprechende Gegenleistung zu erhalten, stellt sich die Frage, ob hierin eine freigebige Zuwendung des einbringenden Gesellschafters an die anderen Gesellschafter vorliegt. Die Rechtsprechung hatte diese Frage verneint. Der Gesetzgeber hat hierauf durch Einfügung eines § 7 Abs. 8 ErbStG in das Erbschafts- und Schenkungsteuergesetz reagiert. Die Auslegung dieser Norm ist umstritten. In einer Bachelor- oder Masterarbeit soll die Behandlung disquotaler Einlagen im geltenden Recht untersucht werden.
Zum Thema: Potsch/Urbach, KÖSDI 2012, 17747-17745; Milatz/Herbst, ZEV 2012, 21-24; Dorn, ZEV 2013, 488; BFH vom 30.01.2013 - II 6 /12, BStBl. II 2013, 930.


Verdeckte Gewinnausschüttung als schenkungssteuerpflichtiger Vorgang

Die sog. verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) wurde bis vor wenigen Jahren noch als rein ertragssteuerliches Problem angesehen. Dies zeigen auch die gesetzlichen Regelungen der vGA in § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG sowie in § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG. In neuerer Zeit wird die vGA jedoch zunehmend im Hinblick auf ihre schenkungssteuerliche Behandlung betrachtet. Es stellt sich im Hinblick darauf die Frage, ob die Zuwendung von Vermögensvorteilen einer Kapitalgesellschaft an ihre Gesellschafter oder deren nahe Angehörige als freigiebige Zuwendung im Sinne von § 7 Abs. 1 ErbStG begriffen werden kann und so Schenkungssteuer auslöst. Eine Bachelor-/Masterarbeit soll dieser Frage nachgehen und sich insbesondere mit den diesbezüglich bislang vertretenen Auffassungen kritisch auseinandersetzen.
Zum Thema: Schulte/Petschukat, BB 2013, 471; Ebbinghaus/Osenroth/Hinz, BB 2013, 1374; Haag/Jehlin, Beihefter zu DStR 12/2012, 53; Fuhrmann/Potsch, NZG 2012, 681; Viskorf, DStR 2011, 607.

 

Die Liechtensteinische Familienstiftung als Instrument der Unternehmensnachfolge im deutschen Erbschaft- und Ertragsteuerrecht (M.Sc.)

Nach einer Stiftungsrechtsreform könnten deutsche unternehmensverbundene Familienstiftungen eine Möglichkeit zur Strukturierung einer Unternehmensübertragung auf nachfolgende Generationen bilden. Häufiger gewählt wurde bislang eine Liechtensteinische Familienstiftung.

Im Rahmen einer Masterarbeit sollen die Neuregelungen für unternehmensbezogene Familienstiftungen im deutschen Stiftungsrecht analysiert und in einer Fallstudie ausgewählte Fragen der steuerrechtlichen Behandlung untersucht werden.

Literaturhinweise: Baßler/Stöffler/Blecher, Die unternehmensverbundene Familienstiftung nach dem Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts, GmbHR 2021, 1125; Kutac, Die Familienstiftung in Deutschland und in Liechtenstein, IStR 2021, 409.

Die segmentierte Verbandsperson (Protected Cell Company, PCC ) im schweizerischen und liechtensteinischen Gesellschaftsrecht (B.Sc.)


Die Bemessung der Vorabpauschale im System der intransparenten Investmentbesteuerung nach § 18 InvStG idF InvStRefG 2016 – Eine kritische Analyse (B.Sc., M.Sc.)

  • Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung v. 7.4.20156, BT-Drucks. 18/8045
  • Copenhagen Economics, Volkswirtschaftliche Auswirkungen einer Reform der Investmentbesteuerung auf den Kapitalmarkt, den Finanzstandort und die Altersvorsorge in Deutschland, 2014

Verrechnungspreise bei Finanztransaktionen nach dem Diskussionsentwurf der OECD vom 3.7.2018


Die Hilfs- und Nebenrechnung i.S.d. Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (M.Sc.)

  • Greiner/Friedrich, DB 2016, 1773 ff.

Die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch Country by Country-Steuerreporting als Element der Finanzberichterstattung und der Verrechnungspreisdokumentation ein Vergleich der OECD-Leitlinien, ihrer Umsetzung im deutschen Recht und der Vorschläge zur Änderung der Jahresabschlussrichtlinie (M.Sc.)

  • OECD/G20, Base Erosion and Profit Shifting Project, Guidance on the Implementation of Country-by-Country Reporting: BEPS Action 13 v. 29.6.2016
  • Richtlinie (EU) 2016/881 des Rates vom 25. Mai 2016 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung v. 25.6.2016
  • Regierungsbegründung zum Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und –verlagerungen v. 5.9.2016, BT-Drucks. 18/9536
  • Abänderungen des Europäischen Parlaments vom 8. Juli 2015 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2007/36/EG im Hinblick auf die Förderung der langfristigen Einbeziehung der Aktionäre sowie der Richtlinie 2013/34/EU in Bezug auf bestimmte Elemente der Erklärung zur Unternehmensführung (COM(2014)0213 – C7-0147/2014 – 2014/0121(COD))
  • Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen, COM(2016) 198 v. 12.4.2016
  • § 26a Kreditwesengesetz
  • Schön (Hrsg.), Unternehmenspublizität und Wettbewerb – eine ökonomische und rechtspolitische Perspektive, 2009

Ausgestaltung und Perspektiven des materiellen Korrespondenzprinzips in § 8b Abs. 1 Satz 2 KStG, Art. 4 Abs. 1 lit a) der Mutter-Tochter-Richtlinie (RL 2014/86/EU v. 8.7.2014) und Aktionspunkt 2 des Maßnahmenpaktes der OECD/G20 zur Bekämpfung von Verkürzungen der Steuerbemessungsgrundlage und Gewinnverlagerungen (M.Sc.)

  • Richtlinie (EU) 2016/1164 des Rates vom 12. Juli 2016 mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts
  • Regierungsbegründung zum Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und –verlagerungen v. 5.9.2016, BT-Drucks. 18/9536
  • Kahlenberg/Kopec, Vermeidung von Qualifikationskonflikten im Rahmen der Mutter-Tochter-Richtlinie: Plädoyer für eine Legaldefinition des Begriffs der Gewinnausschüttung zur Begrenzung des bestehenden Korrespondenzprinzips, StuW 2016, 159 – 171
  • Körner, § 4 Abs. 5a EStG-E – treffgenaue Spezialregelung oder überschießendes Korrespondenzprinzip? IStR 2015, 449-460
  • Richter/Reeb, Zur Ausdehnung des materiellen Korrespondenzprinzips in § 8b Abs. 1 S. 2 KStG durch das AmtshilfeRLUmsG im Spannungsfeld von Europa und Völkerrecht, IStR 2015, 40-53

Das Schiedsverfahren nach Art. 25 Abs. 5 Buchst. B OECD-MA (M.Sc.)

  • Kerschner/Koppensteiner, Österreich erhebt aufgrund einer DBA-Streitigkeit erstmals Klage beim EuGH, SWI 2016, 134-143
  • Simonek, Schiedsklauseln in den Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz, festschrift für Markus Reich 2014, 371-394

Beihilfen im Besteuerungsverfahren durch Steuervorbescheide: Fallstudien am Beispiel der  EU-Beihilfeverfahren gegen Irland, Luxemburg und die Niederlande und auf der Grundlage des Abschlussberichts (M.Sc.)

  • F.A.Z. v. 4.12.2015, S. 18, „Auch McDonald’s hat in Luxemburg kaum Steuern gezahlt“
  • F.A.Z. v. 26.11.2015, S. 18, „Konsequenzen aus Luxleaks-Skandal: EU-Parlament fordert harte Linie gegen Steuervermeidung“
  • F.A.Z. v. 10.11.2014
  • European Parliament, Special Committee on Tax Rulings and Other Measures Similar in Nature or Effect v. 4.11.2015 

Die Verrechnung von Verlusten aus anderen EU-/EWR-Mitgliedstaaten – Der Rote Faden zwischen Marks & Spencer und  Timac Agro (B.Sc., M.Sc.)

  • Anmerkungen zu EuGH v. 17.12.2015 (Timac Agro)
  • Pohl/Burwitz, Ausländische Verluste – Eine Zeitreise von 1966 – 2016, FR 2016, 561-566

Die Besteuerung von Kapitalleistungen schweizerischer Pensionskassen und Anlagestiftungen privater Arbeitgeber (B.Sc., M.Sc.)

  • BFH v. 26.11.2014, VIII R 39/10 mit Anmerkungen

Die Behandlung von Einkünften ausländischer (Spitzen-) Sportler und Fußballvereine im Rahmen europäischer „Fußballwettbewerbe“ in Deutschland am Beispiel der UEFA Champions League

Prämien, die ausländische Fußball-Vereine im Rahmen der UEFA Champions League erhalten, stellen in Deutschland beschränkt steuerpflichtige Einkünfte dieser Vereine dar. Gleiches gilt für den Arbeitslohn, den die Spieler im Rahmen von in Deutschland stattfindenden Champions-League-Spielen erhalten.
Problematisch erscheint vor diesem Hintergrund, dass das Bundesfinanzministerium auf die Erhebung dieser Steuern – im Wege des Erlasses – verzichtet.
Eine Bachelor- / Masterarbeit soll die Behandlung der o.a. Einkünfte darstellen. Dabei soll etwa auf die Frage eingegangen werden, wie der Arbeitslohn für die Spieler abgegrenzt wird. Im Übrigen soll auf die rechtliche Problematik des Verzichts auf das deutsche Besteuerungsrecht durch das BMF kritisch gewürdigt werden.
Zum Thema: Holthaus, IStR 2013, 468; Ders., IStR 2010, 763; Ders., IStR 2008, 504; Ders., IStR 2002, 633; Decker/Looser, IStR 2010, 8; BMF vom 20.03.2008, BStBl. I 2008, 538; vom 21.01.2010, BStBl. I 2010, 49; vom 09.04.2013, BStBl. I 2013, 522.


Die steuerliche Gewinnermittlung in der Schweiz

Zum Thema: Reich, Steuerrecht, 2. Auflage, 2012, S. 384 ff., 457 ff.


Grenzüberschreitende körperschaftsteuerliche Organschaft

Bei nationalen Sachverhalten ist die körperschaftliche Organschaft ein bewährtes Mittel, um eine Ergebnisverrechnung zwischen Organträger und Organgesellschaft nach den §§ 14 -19 KStG zu erreichen. In einer Bachelor-/Masterarbeit soll untersucht werden, ob im geltenden Recht eine grenzüberschreitende Organschaft begründet werden kann. Schwerpunktmäßig sollen die grenzüberschreitende Einkommenszurechnung, die Abkommensberechtigung von Organträgern und Organgesellschaften sowie potentielle Qualifikationskonflikte erörtert werden.
Zum Thema: Schönfeld, IStR 2012, 368; Lüditke, IStR 2011, 740; Schnitger/Berliner, IStR 2011, 753; Frotscher, IStR 2011, 697; BMF vom 27.12.2011, BStBl. I 2012, 119.


Die Begründung einer Betriebsstätte durch Beauftragung eines Subunternehmers nach § 12 AO und nach Abkommensrecht


Contracting und Betriebsstättenqualifikation


Die Segmentberichterstattung nach dem Risk and Rewards Approach als Modell für die Betriebsstättengewinnabgrenzung im Internationalen Steuerrecht?


Die Abkommensberechtigung von Investmentfonds nach den Vorschlägen des OECD-Berichts „The Granting of Treaty Benefits with respect to the income of collective investment vehicles“

 

Die Einordnung ausländischer Rechtsformen im deutschen Ertragsteuerrecht am Beispiel der Limited Liability Company (LLC) (M.Sc.)

Ausländische Rechtsformen werden im deutschen Ertragsteuerrecht nach einer vom Reichsfinanzhof entwickelten Rechtsprechung im Rahmen eines Rechtstypenvergleichs als Körperschaftsteuersubjekt oder als transparente Personengesellschaft qualifiziert. Eine Herausforderung bilden dabei hybride Rechtsformen, die die LLC, die kapital- und personengesellschaftliche Elemente verbindet. Eine Verwaltungspraxis im sog. LLC-Erlass des Bundesfinanzministeriums (BStBl. I 2004, S. 411) könnte mit der Modernisierung des Persönengesellschaftsrechts und der neu eingeführten Körperschaftsteueroption in § 1a KStG überholt sein.

Im Rahmen einer Masterarbeit sollen die Kriterien des Rechtstypenvergleichs vor dem Hintergrund dieser neueren Entwicklungen analysiert und die Frage untersucht werden, ob der LLC-Erlass von 2004 noch weiter Gültigkeit beanspruchen kann.

Literaturhinweis: https://blog.handelsblatt.com/steuerboard/2021/12/22/gesetzesaenderungen-und-aktuelle-rechtsprechung-was-bleibt-vom-rechtstypenvergleich/

 

Die Entwicklung des OECD- und des UN-Musterabkommens zur Vermeidung von Doppelbesteuerung und missbräuchlichen Gestaltungen in den Jahren 2012 - 2022 (M.Sc.)

Während das OECD-Musterabkommen traditionell durch die Perspektive der Industriestaaten und das UN-Musterabkommen traditionell durch die Perspektive der Entwicklungs- und Schwellenländer geprägt war, ist denkbar, dass sich mit der im Jahr 2013 einsetzenden BEPS-Diskussion Positionen stärker vermischen. Im Rahmen einer Masterarbeit sollen die unterschiedlichen Interessenlagen strukturiert und ausgewählte Themenfelder in beiden Abkommensbereichen vergleichend untersucht werden.

Literaturhinweise: Bärsch/Keuper, Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle: Der UN-Ansatz als Blauspause, StuW 2021, 314; Schaumburg/Häck in Schaumburg, Internationales Steuerrecht, 4. Aufl. 2017, Kapitel 19.

Das „Schutzschirmverfahren“ nach § 270b InsO – Eine empirische Studie zur Verwirklichung der Ziele des Gesetzgebers (M.Sc.)

  • (Kooperation mit der Insolvenzverwaltungspraxis)

Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entscheidungsverfahren in vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahren nach der Richtlinie über präventive Restrukturierungsmaßnahmen vom 20.06.2019

  • Freitag, Grundfragen der Richtlinie über präventive Restrukturierungsmaßnahmen und ihrer Umsetzung in das deutsche Recht, ZIP, 541 - 552
  • Holle/Schröer, Vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren im Kontext der Anreizwirkungen von M&A-Prozessen, BB 2019, 1517

 

Die Reichweite der unionsrechtlichen Kompetenzen zur Harmonisierung der Finanzberichterstattung, der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSR-Reporting) und des Country-by-Country-Reporting (M.Sc.)

  • Geber, Rechtsangleichung nach Art. 114 AEUV im Spiegel der EuGH-Rechtsprechung, JuS 2014, 20 - 24
  • Kommentierungen zu Art. 50 AEUV
  • Kommentierungen zu Art. 114 AEUV

Rechnungsführungs- und Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (IPSAS/EPSAS) (B.Sc., M.Sc.)

  • Makaronidis, WPg 2015, Sonderheft, S2 – S7
  • Schuster, IPSAS – ein Weltstandard auf dem Weg nach Europa, BB 2015, 1707 – 1711

Bewertung und Aufrechnung laufender Derivate- und Handelsgeschäfte in der Insolvenz des Vertragspartners (B.Sc., M.Sc.)

  • Börsen-Zeitung v. 11.6.2016, S. 9: „BGH-Entscheidung zur Wirksamkeit von Aufrechnungsvereinbarungen: Netting der Marktwerte – Mehr Rechtssicherheit für Finanzbranche?“
  • BGH v. 9.6.2016, IX ZR 314/14

Nachhaltigkeitsberichte, CSR-Berichterstattung und Country-by-Country-Reporting – Legitime Ziele, Eignung, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit öffentlicher Berichtspflichten (M.Sc.)

  • Schön (Hrsg.), Unternehmenspublizität und Wettbewerb – eine ökonomische und rechtspolitische Perspektive, 2009
  • Nachhaltigkeitsberichterstattung: Die Umsetzung der Ergänzungen der Bilanzrichtlinie um die Pflicht zu nichtfinanziellen Angaben im RefE eines CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes
  • Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz, Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) v. 11.3.2016

Die Rechtsideen der Societas Privata Europea (Europäische Privatgesellschaft) und der Societas Unius Personae (Einpersonengesellschaft) – Pro und Contra (B.Sc.)

  • Krauß/Meichelbeck, Die Societas Unius Personae („SUP“) – insbesondere steuerliche Aspekte, BB 2015, 1562-1568
  • Reimer/Waldhoff, Societas Unius Personae und deutsches Steuerrecht, DB 2015, 2106-2113
  • Handelsrechtsausschuss des Deutschen Anwaltvereins (DAV), NZG 2014, 1372-1381

Berufsrechtliche und handelsrechtliche Schranken der Rechtsformwahl für Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (B.Sc., M.Sc.)

  • Henssler/Markworth, Anforderungen an eine Freiberufler-GmbH & Co. KG, 
    NZG 2015, 1-7
  • Ost, DStR 2015, 442 - 448

Aufsicht und Haftung des Abschlussprüfers und der Revisionsstelle in Deutschland und der Schweiz – Ein Rechtsvergleich (M.Sc.)

  • Doralt, Die Haftung des gesetzlichen Abschlussprüfers – Mitverschulden, Ansprüche Dritter und Wege der Haftungsbegrenzung, ZGR 2015, 266 - 304
  • Mädorin, Revisionsaufsicht, 2011

Grenzüberschreitende Unternehmensverträge im Kapitalgesellschaftsrecht

Nach § 14 KStG ist für die Begründung einer körperschaftlichen Organschaft der Abschluss eines Gewinnabführungsvertrag im Sinne des § 291 Abs. 1 AktG Voraussetzung. Fraglich und umstritten ist, ob auch Verträge nach ausländischem (Gesellschafts-)Recht als Gewinnabführungsvertrag im Sinne des § 291 Abs. 1 AktG angesehen werden können. Eine Bachelor-/Masterarbeit soll dieser Frage nachgehen und sich insbesondere mit den in der Literatur vertretenen Ansichten hierzu auseinandersetzen.
Zum Thema: Hoene, IStR 2012, 462; Scheunemann, IStR 2006, 145; Kommentare zu § 14 KStG.  

Rechtsfolgen einer Spaltung der Bitcoin-Blockchain im Ertragsteuerrecht

  • Richter/Augel, FR 2017, 1131-1133

Unüblicher Fahrzeugaufwand im Ertragsteuerrecht zwischen privater Lebensführung und betrieblicher Veranlassung (B.Sc.)

  • Weiss, Das Abzugsverbot für unangemessene Betriebsausgaben, NWB 2015, 2774-2782
  • BFH v. 29.4.2014, VIII R 20/12

Die Berücksichtigung von nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragenen Aufwendungen für Heilmaßnahmen als außergewöhnliche Belastungen im Einkommensteuerrecht (B.Sc.)

  • BFH v. 26.2.2014, VI R 27/13

Die einkommensteuerliche Behandlung zinslos geschuldeter Kapitalforderungen

  • In Kooperation mit der Steuerberatungspraxis
  • Kaeser, ZEV 1998, 210 – 213

Der Anwendungsbereich von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG nach Einführung von § 20 Abs. 2 EStG

Hauptanwendungsbereich von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG war früher die Veräußerung von Aktien bzw. anderen Wertpapieren. Nach Einführung von § 20 Abs. 2 EStG sind solche Veräußerungen jetzt auch außerhalb der Spekulationsfrist steuerpflichtig.
Eine Bachelor- / Masterarbeit soll untersuchen, wie weit der Anwendungsbereich des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG heute noch reicht. Dabei sollen auch die Sätze 2 und 3 der Vorschrift kritisch gewürdigt werden.
Zum Thema: Musil, DStJG Bd. 34 (2011) S. 237; Kommentare zu § 23 EStG.

 

Modelle zur Überlassung von Elektrofahrzeugen und Fahrrädern im Ertragsteuerrecht - Fallstudien mit Vergleich der Vor- und Nachsteuerrendite (B.Sc.)

Im geltenden Einkommensteuerrecht werden geldwerte Vorteile aus der Überlassung von Fahrzeugen und Strom grundsätzlich wie Arbeitslohn erfasst. Damit sind vielfältige Abgrenzungs- und Bewertungsfragen verbunden. Zur Förderung der klimaschonenden Mobilität haben der Gesetzgeber und die Verwaltungspraxis von diesem Grundsatz verschiedene Ausnahmen zugelassen. Diese Ausnahmen können Gehaltsumwandlungen attraktiv machen und werden etwa für Jobradmodelle genutzt. Im Rahmen einer Bachelorarbeit sollen die verschiedenen Regelungen eingeordnet und an Modellbeispielen Rentabilitätsrechnungen vor und nach Berücksichtigung der steuerlichen Vorschriften vollzogen werden.

Literaturhinweise: Vorschriften und Kommentierungen zu § 3 Nr. 37 und Nr. 46 EStG; § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 5 EStG; Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder, Steuerliche Behandlung der Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern v. 9.1.2020; BMF v. 17.11.2017, Lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern an Arbeitnehmer in Leasingfällen, BStBl. I 2017, 1546.

Die Bewertung von Immobilien im Grunderwerbsteuerrecht nach den Entscheidungen des BVerfG v. 23.6.2015 (1 BvL 13/11 und 1 BvL 14/11) (B.Sc.)

  • Loose, Neuregelung der Ersatzbemessungsgrundlage bei der GrESt (§ 8 Abs. 2 GrEStG), DB 2016, 75 – 77

Grundstücksbewertung im deutschen und österreichischen Grunderwerbsteuerrecht – Ein Rechtsvergleich (B.Sc.)


Die grunderwerbsneuerliche Konzernklausel des § 6a GrEStG als Beihilfe iSd. Art. 107 AEUV? (M.Sc.)

  • Heine, Dauerbaustelle Grunderwerbsteuer, UVR 2019, 88 – 93
  • Fetzer/Böser, DStR 2019, 1177-1185
  • EuGH v. 19.12.2018, C-374/17

§ 1 Abs. 3a GrEStG: RETT-Blocker-Vermeidungsvorschrift

Grunderwerbsteuer entsteht nicht nur bei Grundstücksverkäufen, sondern auch bei maßgeblichen Veränderungen in der Beteiligungsstruktur von Gesellschaften mit Grundstückseigentum.
Bei Kapitalgesellschaften entsteht Grunderwerbsteuer insbesondere dann, wenn 95 % der Anteile sich unmittelbar oder mittelbar in einer Hand vereinigen. Wird pro Beteiligungsstufe eine Beteiligungsquote von 95 % erreicht, wird die Beteiligung zu 100 % der beteiligten Gesellschaft zugerechnet. Werden 95 % nicht erreicht, erfolgt grundsätzlich gar keine Zurechnung (0 %).
Bei Personengesellschaften entsteht Grunderwerbsteuer insbesondere dann, wenn innerhalb von 5 Jahren 95 % der Anteile auf neue Gesellschafter übergehen oder sich (außerhalb der 5-Jahres-Frist) alle Anteile (auch solche ohne vermögensmäßige Beteiligung) in einer Hand vereinigen. Eine Vereinigung in einer Hand zu 95 % reicht wegen der „sachenrechtlichen Betrachtung“ bei der Personengesellschaft im Gegensatz zur Kapitalgesellschaft nicht aus.
Durch das AmtshilfeRLUmsG vom 26.6.2013 (BGBl. I 2013, 1809) ist die Vorschrift des § 1 Abs. 3a GrEStG eingeführt worden. Diese Vorschrift soll nach der Wertentscheidung des Gesetzgebers verhindern, dass sog. „RETT-Blocker“-Modelle die „Alles-oder-Nichts-Regelung“ bei Kapitalgesellschaften ausnutzen.
Eine Bachelor- / Masterarbeit soll die Neuregelung untersuchen und insbesondere die Konsequenzen für die Praxis aufzeigen.
Zum Thema: Heine, Stbg 2013, 490; Behrens/Morgenweck, BB 2013, 2839; Dorn/Galke, DStR 2013, 2365; Wagner/Lieber, DB 2013, 2295; Wagner/Lieber, DB 2013, 1387; Behrens, DStR 2013, 1405; Fleischer, StuB 2013, 765; Schaflitzl / Schrade, BB 2013, 343; Joisten/Liekenbrock, Ubg 2013, 469; Illing, DStZ 2013, 504.

Die Unterstützungslasse als Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge im Arbeits-, Unternehmens- und Steuerrecht (B.Sc., M.Sc.)


Die Pensionskasse als Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge im Arbeits-, Unternehmens- und Steuerrecht (B.Sc., M.Sc.)


Die Direktzusage als Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge im Arbeits-, Unternehmens- und Steuerrecht (B.Sc., M.Sc.)


Der Pensionsfonds als Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge im Arbeits-, Unternehmens- und Steuerrecht (B.Sc., M.Sc.)


Das Betriebsrentenstärkungsgesetz und seine Auswirkungen auf die Einkommensbesteuerung der betrieblichen Altersversorgung

 

Verkürzung der Wertschöpfungskette in Finanzmarktransaktionen durch „Smart Contract“-Technologien am Beispiel... (B.Sc., M.Sc.)

  • Börsen-Zeitung v. 16.6.2016, S. 5: „Allianz setzt erstmals die Blockchain ein – Neue Technologien soll Cat Bonds effizienter machen“
  • Kümpel/Wittig, Bank- und Kapitalmarktrecht, 4. Aufl. 2011

Finished Theses

2023

  Abgabemonat Thema
  Januar Die Behandlung von Stromlieferungen und weiteren zulässigen Tätigkeiten der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG für grundstücksverwaltende Unternehmen 

2022

  Abgabemonat Thema
  August Mitarbeiterbeteiligungen bei Startups und KMU: Analyse der ertragsteuerlichen Behandlung unterschiedlicher Gestaltungsformen und der Einbeziehung von Token - Emissionen in den Anwendungsbereich des § 19a EStG de lege lata und de lege ferenda
  Juni  Rechtsform- und Größenabhängigkeit der Unternehmensbesteuerung in Deutschland und Russland - ein Rechtsvergleich mit Reformoptionen  
 

April

Die Behandlung von Sonderbetriebsvermögen bei der Ausübung der Körperschaftsteueroption für Personengesellschaften nach § 1a KStG idF. KöMoG v. 25.6.2021
 

April

Verfahren zur Anonymisierung juristischer Texte - Anwendung und Voraussetzung des Einsatzes statistischer Methoden und maschinellem Lernen im Recht
  Februar Digitalisierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung - Gestaltungsmöglichkleiten und Bedeutung in einem europäischen einheitlichen elektronischen Berichtsformat (ESEF)

2021

  Abgabemonat Thema
 

Dezember

Die Optionslösung zur Einbeziehung der Personengesellschaften in die Körperschaftssteuer - Vergleichende Analyse der Steuerbelastungswirkungen

 

Dezember

Blockchain - Governance - Eine qualitativ-empirische Analyse von Konsortium - Blockchains

 

November

Blockchain Governance: Eine Analyse der Verantwortlichkeiten in On-Chain und Off-Chain Systeme

 

November

Die Verwirklichung von Rechtssetzungs- und Rechtsanwendungsgleichheit bei der Ertragsbesteuerung von Kryptowährungsgeschäften

  November

Die Vollentgeltlichkeitsgrenze zur verbilligten Vermietung nach § 21 Abs. 2 EStG idF. JStG 2020

 

November

Die Auswahl der Verrechnungspreismethoden nach den OECD-TPG 2017 und der Reform des § 1 AStG durch das AbzStEntlModG. Eine Untersuchung an Fallbeispielen aus der Praxis

 

Oktober

Compliance-Management in globalen Lieferketten: Welchen Beitrag können Anwendungen der Blockchain-Technologie zur Einhaltung unternehmerischer Sorgfaltspflichten in Lieferketten leisten?

 

September

Die ertrag- und umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Photovoltaikanlagen – Eine Analyse des geltenden Rechts für ausgewählte Fallgestaltungen und Reformüberlegungen

 

September

Auswirkungen von Sanierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen auf das steuerliche Einlagekonto nach § 27 KStG

 

Juni

Verrechenbarkeit von Verlusten aus anderen EU-/EWR-Mitgliedsstaaten: Der Rote Faden zwischen Marks & Spencer und Bevola & Jens W. Trock

 

Juni

Legal Process Management: Fallstudien zur Digitalisierung in Rechtsabteilungen

2020

  Abgabemonat Thema
  Mai Die marktübliche Miete im Sinne des § 21 Abs. 2 EStG im Spannungsverhältnis steigender Mieten und staatlicher Mietpreisregulierung
  Mai Steuerneutrale Umstrukturierungen außerhalb des Umwandlungsrechts: §§ 6 Abs. 3, 6 Abs. 5 EStG und §§ 20, 24 UmwStG und praxisrelevante Probleme der Vorschriften
  April Ansässigkeit von Personengesellschaften im deutschen Ertragsteuerrecht und im internationalen Abkommensrecht
  März Transnationale Währung in Public-permissional Blockchains am Beispiel von Libra - Einordnung, Regulierungsbedarf & Regulierungsmöglichkeiten
  Januar Sorgfaltspflichten in globalen Wertschöpfungsketten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen- Compliance und Corporate Governance- Maßstäbe in Regelungsvorschlägen des schweizerischen ,französischen und deutschen Rechts

2019


  Abgabemonat Thema
  Dezember Besondere Tax Compliance-Risiken bei der Ermittlung und Dokumentation von Verrechnungspreisen
  Dezember CSR-Berichterstattung und öffentliche Country by Country Reporting - Ziele und Verhältnismäßigkeit öffentlicher Steuerberichtspflichten
  Dezember

Unternehmensfinanzierung mittels Kryptoassets- Ausgewählte Anwendungsfälle und ihre ertragsteuerliche Einordnung

­

­ November Quellensteuern auf Rechteüberlassungen, Rechteübertragungen und Dienstleistungen bei digitalen Geschäftsmodellen Gebietsfremder in Deutschland de lege lata und de lege ferenda
  September Private Maßstäbe für den Einsatz Künstlicher Intelligenz am Beispiel der Ethics Guidelines für Trustworthy AI
  August "Now-shows" bei Betriebsveranstaltungen im Ertragsteuerrecht
  Juli Umsatzbesteuerung der kommunalen hoheitlichen und wirtschaftlichen Beteiligung nach Anwendung des § 2b UStG
  April Die ertragsteuerliche Behandlung des Nießbrauchs an Personengesellschaften
  April Die Behandlung tauschähnlicher Umsätze im Umsatzsteuerrecht am Beispiel von drei ausgewählten Geschäftsvorfällen
  April Möglichkeiten, Chancen und Risiken eines blockchain-gestützten Umsatzsteuersystems
  März Das Verhältnis von § 6 Abs. 3 und Abs. 5 EStG im Lichte der Gesamtrechtsprechung des BFH
  März Die Besteuerung von gemeinnützigen Sportvereinen und Sportdachverbänden, unter Berücksichtigung der Neuregelung des § 67a Absatz 4 Abgabenordnung
  März Anforderungen und Ausgestaltung von Tax Compliance Management Systemen am Beispiel des Umsatzsteuerrechts
  Februar Die Nacherklärung von Einkünften aus der gelegentlichen Vermietung von Wohnraum über Internetvermittlungsportale 
  Januar "Partielle" Nämlichkeit des Wirtschaftsguts im Rahmen eines privaten Veräußerungsgeschäfts

2018


  Abgabemonat Thema
  Dezember Grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit der Digitalwirtschaft. Betriebsstättenqualifikation und Verrechnungspreisbemessung bei der Datenverarbeitung und Softwareentwicklung am Beispiel von Cloud Computing
  November Empirische und rechtliche Analyse von Initial Coin Offerings in Deutschland - Erfolgsfaktoren eines alternativen Finanzierungsweges für Startups
  Juli Die Firmenwagenbesteuerung unter Berücksichtigung der BFH-Urteile vom 30. November 2016 – VI R 49/14 und VI R 2/15
  Juli

Der präventive Restrukturierungsrahmen nach dem Richtlinienvorschlag der EU-Kommission vom 22.11.2016 - Bewertung, Handlungsoptionen und Notwendigkeit insbesondere im Hinblick auf das durch das ESUG eingeführte Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO

  Juni

Die deutsche Umsetzung des BEPS Aktionspunktes 5 - Wirksame Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken unter Berücksichtigung von Transparenz und Substanz - Die Lizenzschranke

  Mai Die Zulässigkeit mathematisch-statistischer Methoden im Rahmen der Betriebsprüfung
  April Besteuerung der betrieblichen Altersvorsorge bei grenzüberschreitender Mitarbeiterentsendung in neueren DBA
  April Die Hinzurechnung von Aufwendungen für die Überlassung von Rechten nach § 8 Nr. 1 Buchst. GewStG
  April Die steuerbilanzielle Behandlung von Mietereinbauten
  Januar Der Ansatz von Pensionsrückstellungen für ausgelagerte Pensionsverpflichtungen des Trägerunternehmens im Einzel- und Konzernabschluss nach HGB, EStG und IFRS

 

2017


  Abgabemonat Thema
  November Definition und Zurechnung immaterieller Werte nach Aktionspunkt 8 der OECD/G20-BEPS-Initiative
  November Die Bewertung von Pensionsrückstellungen in der Handels-, Kapitalmarkt und Steuerbilanz
  November Virtuelle Währungen - Das Zahlungsmittel der Zukunft? Vergleich zwischen der rechtlichen Regulierung in ausgewählten Staaten
  August Die nach Insolvenzeröffnung berichtigte Umsatz- und Vorsteuer als Insolvenz- und Masseforderung
  August Bilanzierung von Verbindlichkeiten bei Rangrücktritt im Handels- und Steuerbilanzrecht
  Juli Die Vereinbarkeit der deutschen Regelung zur umsatzsteuerlichen Organgesellschaft mit dem europäischen Unionsrecht
  Juli Die Bemessung der Ausschüttungssperren nach §§ 253 Abs. 6, 268 Abs. 8, 272 Abs. 5 HGB
  Juli Die Berücksichtigung einer Unterhaltsverpflichtung der Kinder gegenüber den Eltern (Elternunterhalt) im Einkommensteuerrecht
  Juni Die Gewinnermittlungsregeln des Richtlinienvorschlags der Europäischen Kommission vom 25.10.2016 für eine Gemeinsame Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage im Vergleich zu den Gewinnermittlungsregeln des deutschen Steuerbilanzrechts in Bezug auf Pensionsrückstellungen
  Juni Die ertragssteuerrechtliche Behandlung des Debt-Equity-Swaps im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen
  Juni Bilanzierung mittelbarer Altersversorgungszusagen durch Unterstützungskassen beim Arbeitgeber
  April Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Realteilung freiberuflicher Mitunternehmerschaften im Ertragsteuerrecht nach der Entscheidung des BFH v. 16.12.2015, IV R 8/12
  April Blockchain-Technologie: Analyse ausgewählter Anwendungsfälle und Bewertung rechtlicher Aspekte
  April Grenzen des Vorsteuerabzugs und Vorsteueraufteilung bei Holdinggesellschaften
  April Die Gewinnermittlungskonzeption des Richtlinienvorschlages der Europäischen Kommission für eine Gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage und deren Einfluss auf das deutsche Steuerbilanzrecht am Beispiel der Abschreibung und Abnutzung
  April Die Anforderung an die Bescheinigung gem. § 270b InsO - ein Vergleich zu den Anforderungen an ein Sanierkonzept unter Einbezug der Rechtssprechung sowie der IDW S 9 und IDW S 6
  März Der mittelbare Gesellschafterwechsel im Grunderwerbssteuerrecht
  Januar Der Einfluss der Finanzmarktkrise und des Niedrigzinsumfelds auf die Marktrisikoprämie bei der Unternehmensbewertung im Aktien-, Wertpapiererwerbs und Übernahmerecht
  Januar Die Partnergesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) als Rechtsformaternative für Freiberufler?

2016


  Abgabemonat Thema
  Juli Der Grundsatz der Wesentlichkeit bei Ansatz und Bewertung in der Handelsbilanz
  Juni Die steuerliche Förderung der betrieblichen Altersvorsorge
  April Möglichkeiten der Auslagerung von Direktzusagen der betrieblichen Altersversorgung und deren steuerliche Behandlung
  März Die Behandlung von Aufwendungen vor Gründung und nach Beendigung einer Betriebsstätte
  März Identifikation und territoriale Zuordnung von Personalfunktionen bei der Betriebsstättengewinnermittlung und -aufteilung nach dem Authorised OECD Approach

2015


  Abgabemonat Thema
  November Unternehmensbewertung im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.12.2014
  November Die Abgrenzung begünstigten Unternehmensvermögens vom unbegünstigten Verwaltungsvermögen im Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht
  September Die einkommensteuerliche Behandlung im Privatvermögen gehaltener sogenannter Xetra-Gold-Wertpapiere bei Veräußerung und Einlösung
  Juni Bewertung von Rückstellung nach HGB, Steuerrecht und IFRS
  Mai Die Folgen der Nichtigkeit eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses
 

März

März

Vorsteuerabzug durch Profifußballvereine aus Rechnung von Spielervermittlern

Verrechnungspreise bei der Mitarbeiterentsendung in international tätigen Konzernen - eine rechtsvergleichende Analyse

2014


Abgabemonat Thema
Dezember Die Besteuerung nach Durchschnittssätzen gemäß § 24 UStG bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
November Mitwirkungsbefugnisse der Hauptversammlung bei der Ausgestaltung der Vorstandsvergütung
Oktober Die Abgrenzung zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen am Beispiel von zubereiteten Speisen
September Revenue from Contracts with Customers - Der gemeinsame Standard von IASB und FASB zur Umsatzrealisierung mit besonderer Berücksichtigung der Bilanzierung schwebender Geschäfte
August Die Definition und Identifikation immaterieller Wirtschaftsgüter im deutschen, europäischen und internationalen Bilanz-, Außensteuer- und Abkommensrecht
August Die ertragsteuerliche Berücksichtigung des selbstgenutzten Wohneigentums: Ein Vergleich des schweizerischen und deutschen Besteuerungsmodells
Juli Die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen als steuerpflichtiger Arbeitslohn
Mai Das Steuerparadoxon in der Investitionsrechnung am Beispiel des gewerblichen Grundstückshandels
Mai Target Costing bei E-Books
April Vorüberlegung zu einem deutsch-spanischen Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuer unter Berücksichtigung der jeweiligen nationalen Normen sowie bestehender bilateraler Abkommen beider Staaten
April

Die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital nach einem Debt-Mezzanine-Swap

2013


Abgabemonat   Thema
Oktober   Die Verfügungsmacht als Leitmerkmal des Betriebstättenbegriffs in §12 AO und OECD-MA
Oktober   Veräußerung von Kapitalvermögen: Unterschiede in der Besteuerung nach §§ 16, 17, 20 und 23 EStG
Juli   Die Besteuerung der KGaA und ihrer persönlich haftenden Gesellschafter unter besonderer Berücksichtigung des Transparenzprinzips
Juni   Die SE & Co. KG als Rechtsformalternative für den Mittelstand

März

  Neuere Entwicklung in der Rechtsprechung der Finanzgerichte und des BFH zum gewerblichen Grundstückshandel

2012


Abgabemonat   Thema
September   Die Bilanzierung der Eigentums- und Nutzungsverhältnisse bei lebenszyklusübergreifenden Wertschöpfungspartnerschaften nach HGB, IFRS und dem Exposure Draft Leases (ED/2010/9)
September   Das Schriftformerfordernis im Einkommensteuerrecht: Rechtliche Anforderungen und technische Möglichkeiten zu seiner Gewährleistung de lege lata und de lege ferenda
Februar   Die umsatzsteuerlichen Auswirkungen aus der Verwendung von Incoterms (insbesondere Transportzuordnung im Reihengeschäft und Einfuhrumsatzsteuer-Abzugsberechtigung)

2011


Abgabemonat   Thema
Oktober   Gewinnermittlung für beschränkt steuerpflichtige Einkünfte gem. § 49 Abs. 1 Nr. 2 f EStG
Oktober   Verrechnungspreise für die Lizenzierung von Markenrechten zwischen verbundenen Unternehmen
März   Einzel- und Gesamtbewertung von Wirtschaftsgütern und sonstigen Vorteilen bei Funktionsverlagerungen ins Ausland nach § 1 Abs. 3 Satz 9 ff. AStG
Februar   Betriebsstättengewinnabgrenzung im Anlagenbau unter dem Functionally Separate Entity Approach
Januar   Verrechnungspreismethoden im Wandel: Vergleich der traditionellen und der gewinnorientierten transaktionsbezogenen Methoden

2010


Abgabemonat   Thema
Dezember   Die bilanzielle Behandlung "virtueller Güter": Eine vergleichende Analyse der Ansatzvorschriften im Handelsbilanzrecht, im Steuerbilanzrecht und in den IFRS
November   Die Funktions- und Risikoanalyse als Mittel der Methodenwahl bei der Verrechnungspreisermittlung zwischen verbundenen Unternehmen
September   Unrealisierte Gewinne als Maßgröße steuerlicher Leistungsfähigkeit - Die Rolle des Fair Value im Steuerrecht nach dem BilMoG
August   Grenzüberschreitende Steuergestaltung mittels Personengesellschaften im Zusammenhang des § 50 d Abs. 10 EStG
August   Die Behandlung von Stückzinsen und Zwischengewinnen im Ertrag- und Investmentsteuerrecht
August   Hinzurechnungsbesteuerung bei doppelt ansässigen Kapitalgesellschaften
Juli   Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften nach § 8 c KStG - eine kritische Analyse vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen
Juni   Die Bildung von Bewertungseinheiten nach IFRS/IAS, HGB und Bilanzsteuerrecht. Zur Bedeutung der "handelsrechtlichen Rechnungslegung" i.S.d. § 5 Abs. 1 a EStG
Mai   Die Bilanzierung von Altersvorsorgeverpflichtungen nach BilMoG in Handels- und Steuerbilanz
März   Die Anti-Treaty-/Directive-Shopping-Regelung in § 50d Abs. 3 EStG
Februar   Transparente, semitransparente und intransparente Fonds: Voraussetzungen und Rechtsfolgen der §§ 5, 6 InvStG

2009


Abgabemonat   Thema
Dezember   Betriebsstättengewinnermittlung. Analyse der deutschen und internationalen Vorschriften für grenzüberschreitende Bauaktivitäten
November   Voraussetzungen und Rechtfertigung des Bilanzierungsverbots für schwebende Geschäfte in der Handels- und Steuerbilanz
September   Die steuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen
August   Die Abgrenzung von Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen als Anknüpfungsmerkmale einer steuerlichen Innovationsförderung
Juni   Die Bedeutung des Steuergeheimnisses für die Tax Compliance - Eine vergleichende Betrachtung zwischen Schweden und Deutschland
Juni   Der Konzernbegriff i.S.d. § 4 h EStG
Mai   Immobilienbewertung im Erbschafts- und Schenkungsteuerrecht nach dem ErbStG / BewG 2009
Mai   Unternehmensbewertung im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht nach dem ErbStG / BewG 2009
März   Emissionshandel und Steuerrecht
März   Die Besteuerung von Capital Gains in Deutschland, Großbritannien und den USA
März   Postbank Finance Award 2009: Lehren aus der Finanzkrise
Februar   Die Abgrenzung der gewerblichen Tätigkeit von der Vermögensverwaltung am Beispiel der Tätigkeit von Private Equity Gesellschaften
Januar   Vergleichende Analyse der Unterkapitalisierungsregeln in Frankreich, USA und Deutschland unter besonderer Berücksichtigung der Zinsschranke

2008


Abgabemonat   Thema
Dezember   Lenkungsmaßnahmen zur Sicherung von Arbeitsplätzen im Europa im Steuer- und Sozialversicherungsrecht und deren Zulässigkeit nach Welthandelsrecht (Gemeinsam vom Fachgebiet Finanz- und Wirtschaftspolitik und der Juniorprofessur für Steuerrecht betreute Studienarbeit)

Others


Thema
Die Besteuerung von Funktionsverlagerungen nach der Unternehmenssteuerreform 2008 - unter besonderer Berücksichtigung von Forschung und Entwicklung
Die Konsolidierung von Zweckgesellschaften vor dem Hintergrund der Subprime-Krise
Bilanzielle Grundlagen der Eigenmittelunterlegung von Risiken aus Verbriefungen
Darstellung der im Rahmen der Subprime Krise bekannt gewordenen speziellen Geschäfte zwischen Kreditinstituten und Spezialgesellschaften im Jahresabschluss nach HGB und IAS/IFRS
Die Besteuerung des Carried Interest in Deutschland, Großbritannien und den USA
Ein Vergleich der Umsatzsteuersysteme Deutschlands und Kanadas unter besonderer Berücksichtigung des Vorsteuerabzugs in Deutschland und des Input Tax Credit in Kanada
Das wirtschaftliche Eigentum am Gegenstand von Public-Private-Partnership-Projekten - eine bilanzsteuerrechtliche Betrachtung
Medizinische Versorgungszentren als gemeinnützigen Einrichtungen der Wohlfahrtspflege iSd. § 66 AO
Die Besteuerung der Erträge aus Finanzinnovationen - Zur Frage der Abgrenzung und Abgrenzbarkeit von Kapitalerträgen und Spekulationsgewinnen
Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform 2008 auf die steuerrechtliche Gestaltung von PPP-Verträgen bei A-Modellen
Dividendenbesteuerung im europäischen Systemvergleich
Die Besteuerung von Real Estate Investment Trusts (REITS) unter besonderer Berücksichtigung der Besteuerung nicht in Deutschland ansässiger Aktionäre
Steuerbilanzielle Behandlung von Finanzderivaten
Maßstäbe für eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage in der Europäischen Union
Gesellschafterfremdfinanzierung von Kapitalgesellschaften (§ 8a KStG)
Unternehmensbesteuerung in Schweden
Bürgschaften und Garantien von Gesellschafter-Geschäftsführern zugunsten ihrer GmbH im Gesellschafts- und Steuerrecht
Rückstellungen für Pensionszusagen an GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer im Ertragsteuerrecht
Unternehmensübertragungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen private Versorgungsleistungen
Die Besteuerung der Kommanditgesellschaft auf Aktien
Die Mehrmütterorganschaft im Körperschaft- und Gewerbesteuerrecht
Die steuerbilanzielle Behandlung von Aktienoptionsplänen
Die Bilanzierung von Software in Handels- und Steuerbilanz
Die Besteuerung von Immobilienfonds
Die Berücksichtigung wertaufhellender Umstände in der Handels- und Steuerbilanz - Einflüsse des europäischen Gemeinschaftsrechts auf das deutsche Steuerbilanzrecht
Die Stiftung im Steuerrecht
Die Behandlung von Verlustzuweisungsgesellschaften im Einkommensteuerrecht
Einkommensteuerliche Aspekte von Windparkbeteiligungen