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<david.schmitz@uni-ulm.de> <lena.schelberger@uni-ulm.de>

Freemover

Studium an der Universität Ulm ohne Austauschabkommen.

Studierende, deren Heimathochschule kein Austauschabkommen (z. B. Erasmus+) mit der Universität Ulm hat, können sich als Free Mover oder Visiting Students für ein oder zwei Semester bewerben. Free Mover sind an ihrer Heimathochschule immatrikuliert, studieren aber vorübergehend an der Universität Ulm ohne Anspruch auf einen Abschluss.

Teilnahmebedingungen

Zulässige Fächer

Die meisten Studiengänge an der Universität Ulm stehen Free Movern offen. Nicht zugelassen sind jedoch folgende Programme:

  • Medizin
  • Zahnmedizin
  • Psychologie
  • Molekulare Medizin
  • Molekulare und Translationale Neurowissenschaften
  • Kognitive Systeme
  • Programme der School of Advanced Professional Studies (SAPS)

Zulassungsvoraussetzungen

Studienniveau

  • Bachelor-Bewerber*innen: Mindestens ein erfolgreich abgeschlossenes Studienjahr im gleichen Fachbereich an der Heimathochschule.
  • Master-Bewerber*innen: Ein abgeschlossener Bachelorabschluss oder mindestens drei Studienjahre erfolgreicher Studienleistungen (mind. 180 ECTS).

Sprachkenntnisse

Ein offizieller Sprachnachweis ist erforderlich – je nach Unterrichtssprache Deutsch, Englisch oder beide.

Englisch-Nachweise: IELTS ≥ 5.5, TOEFL iBT ≥ 72, Cambridge FCE/CELVANTAGE, UNIcert II o. ä.

Deutsch-Nachweise: Goethe-Zertifikat B2, telc B2, ÖSD B2, DSH-1, TestDaF (≥ 3 in allen Teilen) oder ein deutschsprachiges Studium.

Wenn Sie Kurse in beiden Sprachen belegen möchten, müssen Sie zwei Nachweise einreichen.

Studiengebühren und Beiträge

Free Mover zahlen:

  • den Verwaltungsbeitrag,
  • den Beitrag für die Studierendenvertretung und
  • den Beitrag für das Studierendenwerk Ulm.

Nicht-EU-Studierende zahlen zusätzlich Studiengebühren, sofern sie reguläre Kurse belegen oder eine Abschlussarbeit anfertigen. Bei reinen Forschungsaufenthalten können diese Gebühren entfallen – die anderen Beiträge bleiben jedoch bestehen.

Bewerbung

Fristen

  • Wintersemester (Oktober–März): 15. Juli
  • Sommersemester (April–September): 15. Januar

Einzureichende Unterlagen

  • Bewerbungsformular (Download auf der Website)
  • Kopie des Reisepasses oder Personalausweises
  • Hochschulzugangsberechtigung oder Diplom (mit englischer/deutscher Übersetzung, falls nötig)
  • Transcript of Records der Heimathochschule
  • Empfehlungsschreiben einer Professorin oder eines Professors
  • Sprachnachweise gemäß obiger Anforderungen

Auswahl- und Zulassungsverfahren

  1. Prüfung durch die Fakultät: Die Bewerbung wird an die zuständige Fakultät weitergeleitet.
  2. Akademische Entscheidung: Bei Zustimmung erstellt die Fakultät ein genehmigtes Learning Agreement oder einen Studienplan.
  3. Formale Zulassung: Das International Office stellt das offizielle Zulassungsschreiben (Letter of Acceptance) aus.
  4. Einschreibung in Ulm: Nach Erhalt des Schreibens erfolgt die Immatrikulation als temporärer Studierender (non-degree student).

Praktische Hinweise

Unterkunft

Für Free Mover besteht kein Anspruch auf ein Wohnheimszimmer. Das International Office kann jedoch bei der Wohnungssuche beraten.

Finanzierung

Die Universität Ulm vergibt keine Stipendien für Free Mover. Finanzielle Unterstützung kann ggf. im Heimatland oder über Institutionen wie den DAAD, das Goethe-Institut oder deutsche Botschaften beantragt werden.

Erasmus+ Traineeship und Free Mover

Wenn Sie von Ihrer Heimathochschule ein Erasmus+ Stipendium für ein Praktikum erhalten, dürfen Sie nicht zusätzlich als Free Mover eingeschrieben werden. In diesem Fall läuft die Vereinbarung direkt über das aufnehmende Institut in Ulm.
 

Deine nächsten Schritte

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