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Gebührensatzung

Universität Ulm

Für das Studium in weiterbildenden Masterstudiengängen ist in Baden-Württemberg eine Studiengebühr zu erheben.  Die Universität Ulm hat daher - nach Abstimmung in den universitären Gremien - die Satzung über die Erhebung von Studiengebühren in weiterbildenden Masterstudiengängen im Zentrum für berufsbegleitende universitäre Weiterbildung (SAPS) veröffentlicht. In der Anlage zu dieser Satzung finden Sie die Gebühren, die für die Masterstudiengänge Sensorsystemtechnik sowie Innovations- und
Wissenschaftsmanagement künftig erhoben werden.
Die Satzung tritt allerdings erst zum 1. April 2015 in Kraft, da sich beide Studiengänge derzeit in der Erprobungsphase befinden und diese aus Mitteln des Projekts "Modular zum Master - Mod:Master" finanziert wird, die das Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie die Europäische Union aus dem ESF-Fonds zur Verfügung gestellt haben.
Immatrikulierte Studierende sowie Kontaktstudierende können derzeit laufende Module und die im kommenden Wintersemester startenden neuen Module daher noch ohne Entrichtung einer Studiengebühr bzw. ohne Bezahlung eines Entgelts absolvieren. Auch Entgelte, die künftig für die Teilnahme an einzelnen Modulen als Kontaktstudierender (also ohne Einschreibung bei der Universität) bezahlt werden müssen, werden erst ab Sommersemester 2015 erhoben.

Opens external link in new windowSatzung über die Erhebung von Studiengebühren in weiterbildenden Masterstudiengängen im Zentrum für berufsbegleitende universitäre Weiterbildung (SAPS)

Für weitere Informationen oder Ihre Rückfragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an Opens window for sending emailsaps(at)uni-ulm.de.