Anti-D-Prophylaxe in der DDR 1978 und ihre Folgen

Eine Rhesusgruppenunverträglichkeit zwischen Mutter und Säugling hat fatale Konsequenzen für den Säugling. Deshalb wurde eine Prophylaxe mit Anti-D-Immunglobulin entwickelt und seit den späten 1960er Jahren weltweit erfolgreich etabliert. Im Sommer 1978 stellte man in Halle fest, dass für die Herstellung von 3 Chargen der Anti-D-Prophylaxe Blut von HCV-Infizierten, besser gesagt Infizierten mit NonA-nonB-Hepatits (HCV wurde erst 1988 beschrieben), verwendet worden war. Schließlich breitete sich durch den Einsatz einer kontaminierten Waschflüssigkeit diese Infektion weiter aus.
Jede Rh-negative Frau bekam eine Stunde nach der Geburt eine Anti-D-Prophylaxe gespritzt. 6 Wochen später erkrankten die ersten Frauen. Auf Veranlassung der örtlichen Gesundheitsbehörden wurden sie zwangseingewiesen. Auf den Isolierstationen wurden die Frauen zur Verschwiegenheit nach innen und außen verpflichtet.
Noch in der DDR wurde diese vorsätzliche Arzneimittelstraftat verfolgt. 1979 fand im Geheimen auch ein Prozess statt. Betroffene und Öffentlichkeit wurden nicht informiert. Die Frauen durften auch nicht als Nebenklägerinnen auftreten. Letzlich kam es zu einer Verurteilung. Es ist davon auszugehen, dass die Chargen im Bewusstsein deren Kontamination nicht verworfen wurden. Es sollten keine Devisen für den Einkauf der Anti-D-Prophylaxe verwendet werden.
Noch in der DDR wurden einige Frauen, die in der Regel eine chronische Hepatitis entwickelten, ärztlich betreut. Es erhielten so auch nur einige zeitnah in gewisser Form eine materielle Unterstützung.
Es stellen sich eine Reihe von Fragen, denen im Rahmen dieses Forschungsprojektes in medizinhistorischer wie medizinethischer Perspektive nachgegangen werden soll.

Projektleitung: Univ.-Prof. Dr. Florian Steger
Laufzeit: 2015-2016