Verhandlungstermine der Ethikkommission

Die Sitzungen der Ethikkommission finden gewöhnlich am ersten Montag im Monat statt. Alle Unterlagen müssen mindestens 14 Tage (10 Werktage, Feiertage beachten!) vor der Sitzung in schriftlicher Form und als elektronische Version vorliegen. Nach § 3, Abs. 8 der Geschäftsordnung können Entscheidungen zu retrospektiven Datenanalysen, vorvotierten Studien und bestimmten Biomaterialstudien (an bereits asservierten Materialien) ausserhalb der Sitzungstermine getroffen werden.