Großgerätekommission der Universität (ohne Medizinische Fakultät)

Jede Beschaffung ab einer Netto-Beschaffungssumme von 100.000 Euro muss vom Präsidium genehmigt werden. Dazu wurde als beratender Ausschuss vom Präsidium eine Gerätekommission eingesetzt. Ein Antrag an die Gerätekommission kann jederzeit gestellt werden, das Formblatt richtet sich nach dem Formblatt der DFG für Großgeräteanträge nach Art 91b.

Typischer Ablauf

  1. Antragseinreichung durch Professorin/Professor bei Res.UL
  2. Prüfung der formalen Kriterien durch Res.UL
  3. Begutachtung des Antrages und Erarbeitung einer Empfehlung an das Präsidium durch die Gerätekommission
  4. Beschluss durch das Präsidium
  5. Einreichung Großgeräteantrag oder Start des Beschaffungsprozesses

Unterlagen

Antragsformular (doc)* für einen Antrag an die Gerätekommission der Universität Ulm zur Anschaffung eines Großgerätes (ab 100.000 Euro netto)
Statut der Gerätekommission (pdf)* vom 05.05.2022
Rundschreiben Nr. 14/2022 (pdf)* des Vizepräsidenten für Forschung vom 28.09.2022

*nur im Uni-Netz lesbar

Kontakt

Dr. Christoph Meier

Universität Ulm
Helmholtzstr. 22
89081 Ulm

Tel.: +49 (0)731-50-33599
E-Mail:  forschung(at)uni-ulm.de

Hintergrund, Ziele und Aufgaben

Die Verwaltungsvorschrift des Wissenschaftsministeriums über Sonderregelungen zum Vollzug des Staatshaushaltsplans für den Bereich Hochschulen (VwV-Sonderregelungen Hochschulen) schreibt zwingend vor, dass vor der Beschaffung von Geräten mit einem Beschaffungswert ab 100.000 Euro bei den Universitäten eine hochschulinterne wissenschaftliche Begutachtung durchzuführen ist. Für die Umsetzung dieser Vorschrift hat das Präsidium die Einrichtung einer Gerätekommission beschlossen, die im Vorfeld der Beschaffung von Geräten dem Präsidium Empfehlungen für die Entscheidungsfindung erarbeitet.

Die Gerätekommission setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern aller Fachbereiche sowie der Verwaltung zusammen. Sie folgt dem Auftrag, den Forscherinnen und Forschern sowie dem Präsidium bei der Beschaffung von Großgeräten zur Seite zu stehen, um mögliche Synergien zu heben, im Falle von Drittmittelanträgen optimale Erfolgsaussichten sicher zu stellen und standortabgestimmte Einrichtungs- und Nutzungsbedingungen zu gewährleisten.

Die Kommission erarbeitet Empfehlungen für Geräteinvestitionen, unter anderem im Rahmen von Berufungs- und Bleibeverhandlungen und zu Anträgen in der DFG Programmlinie „Wissenschaftliche Geräte und Informationstechnik (WGI). Wenn die konkrete Beschaffung im Rahmen der Berufungsverhandlungen bereits zugesagt wurde, kann von einer Behandlung in der Gerätekommission abgesehen werden. Darüber hinaus gehören Empfehlungen zur strategischen Planung von Großgeräteinvestitionen und zur Organisation im Zusammenhang mit Core Facilities zu ihren Aufgaben.

Bei der Erarbeitung ihrer Empfehlung an das Präsidium berücksichtigt die Kommission insbesondere die Entwicklungsplanung der Universität und des Faches sowie Kooperationsmöglichkeiten und Drittmittelpotentiale. Darüber hinaus bilden Angaben im Antragsformular zu möglichen Folgekosten und Baumaßnahmen sowie Anforderungen, die sich aus gesetzlichen Bestimmungen (zum Beispiel Datenschutz, Exportkontrolle, Technische Schutzauflagen) ergeben und mit der Beschaffung eines Gerätes verknüpft sind, die Grundlage der Empfehlung.