Informationssicherheitsvorfälle und Incident Response

Sicherheitsrelevante Ereignisse sind nicht immer eindeutig oder sofort als solche erkennbar. Häufig zeigen sie sich in kleinen Auffälligkeiten im Arbeitsalltag, etwa durch verdächtige E Mails, ungewöhnliche Anmeldeaktivitäten, den Verlust dienstlicher Geräte oder ein unerwartetes Verhalten von IT Systemen.
Das Melden solcher Beobachtungen ermöglicht eine frühzeitige Einschätzung und hilft, mögliche Risiken rechtzeitig zu begrenzen.

Über das gemeinsame » Formular « können Sie uns einen Informationssicherheitsvorfall bzw. eine Datenpanne nach Art. 33, 34 DSGVO melden. Bei Notfällen sind wir für Sie auch jederzeit per Telefon erreichbar. Die Telefonnummern finden Sie » hier « (Telefonnummern nur Uni-intern verfügbar).

FAQs

Ein Informationssicherheitsvorfall ist ein Ereignis, bei dem Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten und Informationen beeinträchtigt werden und als Folge ein Schaden entstehen kann.

Dazu gehören unter anderem …

  • der Verlust oder Diebstahl von Dienstgeräten.
  • erfolgreiche Phishing Angriffe.
  • das Erhalten von E-Mails, welche hochschulinterne Personen nachahmen.
  • Malware auf Devices.
  • versuchte oder erfolgreiche Angriffe auf Server und Netzwerke der Universität.
  • das automatische Öffnen von Webseiten, Popup-Fenster, Toolbars oder Programmen auf Ihrem Device.
  • das Öffnen von E-Mail Anhängen eines unbekannten Absenders.

Sobald bei einem Informationssicherheitsvorfall personenbezogene Daten betroffen sind, handelt es sich zugleich um eine Datenpanne im Sinne der DSGVO (Art. 33, 34). In diesem Fall gelten gesetzliche Meldefristen (in der Regel 72 Stunden). Bitte melden Sie Vorfälle daher umgehend, auch wenn noch nicht alle Details bekannt sind.

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen (vgl Artikel 4 Nr. 1 der DSGVO).

Sobald bei einem Informationssicherheitsvorfall personenbezogene Daten betroffen sind, handelt es sich zugleich um eine Datenpanne im Sinne der DSGVO (Art. 33, 34). In diesem Fall gelten gesetzliche Meldefristen (in der Regel 72 Stunden). Bitte melden Sie Vorfälle daher umgehend, auch wenn noch nicht alle Details bekannt sind.

IT Sicherheitslücken sind Schwachstellen in IT Systemen oder Diensten der Universität Ulm.

Ja gibt es. Wir stellen Ihnen unser “Merkblatt für Informationssicherheitsvorfälle” (nur Uni-intern verfügbar) zur Verfügung. Das können Sie an Ihre Einrichtung anpassen, ausdrucken und an einer zentralen Stelle anbringen.

Folgende Schritte sind durchzuführen.

  1. Bewahren Sie Ruhe, atmen Sie tief durch.
  2. Stellen Sie die Arbeit an/mit dem IT-System ein.
  3. Trennen Sie die Verbindung zum Netzwerk.
  4. Dokumentieren Sie alle durchgeführten Schritte, Unregelmäßigkeiten und Beobachtungen.
  5. Setzen Sie keine weiteren Maßnahmen eigenständig um, um das Problem zu beheben.
  6. Kontaktieren Sie das CERT per Mail oder Telefonisch.

Zur Meldung eines Informationssicherheitsvorfalls können Sie das Formular verwenden und die dort gestellten Fragen beantworten. Wenn Sie einen Sicherheitsvorfall telefonisch melden, halten Sie am besten folgende Angaben parat:

  • Wer meldet sich?
  • Welches System ist betroffen?
  • Was ist passiert?
  • Was haben Sie beobachtet?

Kontakt

Informationssicherheit Universität Ulm

Anfragen bitte an:

Informationssicherheit

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