Regelungen für den Betrieb des kiz in der "Pandemie Stufe 2"

Aufgrund der sich geänderten Rahmenbedingungen wird die Universität Ulm den Notbetrieb zum 03.05.2020 aufheben und ab dem 04.05.2020 den Betrieb in der "Pandemie Stufe 2" wiederaufnehmen. Dies bedeutet, dass trotz einiger Lockerungen immer noch Einschränkungen und angepasste Regelungen zu beachten sind.  Bitte beachten Sie, dass die getroffenen Regelungen evtl. nach Bedarf an die aktuelle Situation angepasst werden müssen. Informieren Sie sich regelmäßig über den aktuellen Status (Stand: 30.04.2020).

(FB)

Regelungen für den Betrieb des kiz in "Pandemie Stufe 2" (Stand 30.04.2020)

Meldung Arbeitsunfähigkeit / Dienstantritt nach Krankheit

Achtung: In Absprache mit Dez. III erfolgt die Meldung einer Arbeitsunfähigkeit sowie des zugehörigen Dienstantritts nach Krankheit über das dafür vorgesehene Webformular.

Meldung von Corona-Infektionen

Gem. den von der Personalabteilung getroffenen Regelungen für den Notbetrieb müssen Beschäftigte, die positiv auf das Corona-Virus getestet wurden dies der Einrichtungsleitung unverzüglich melden. Dieses Vorgehen ist für den Schutz Ihrer KollegInnen erforderlich. Beschäftigte des kiz richten diese Meldung an die Geschäftsstelle (kiz(at)uni-ulm.de), die die weiteren Schritte koordiniert.

Widerruf von Urlaub

Prinzipiell gilt die von Dez.III getroffene Regelung, dass bewilligter oder angetretener Urlaub nicht durch den Beschäftigten widerrufen/abgebrochen werden kann. In Absprache mit Dez. III kann im begründeten Ausnahmefall Urlaub abgebrochen oder nicht angetreten werden, sofern betriebliche Belange dies erfordert. Dies ist im Einzelfall vom verantwortlichen Vorgesetzten an die Geschäftsstelle zu melden.

Beantragung von Urlaub

Während des Betriebs in Phase 2 der Corona-Pandemie muss Urlaub per Mail an kiz(at)uni-ulm.de beantragt/gemeldet werden. Bitte lassen Sie den Urlaubsantrag bereits im Vorfeld von Ihrem Vorgesetzten per Mail genehmigen und leiten diese Nachricht an die Geschäftsstelle weiter. Der entsprechende Nachtrag auf den Urlaubskarten erfolgt, sobald der Normalbetrieb der Universität wieder aufgehoben wurde.

Sonstige Regelungen (Arbeitszeiterfassung etc.)

Während des des Betriebs in Phase 2 der Corona-Pandemie verzichtet das kiz auf die unterzeichneten Bögen für die Erfassung der Arbeitszeit. Sobald der Normalbetrieb wiederaufgenommen wurde, wird die Unterzeichnung der Arbeitszeitnachweise nachgeholt. Bitte vermerken Sie eine mögliche Freistellung in den vorhandenen Kommentarfeldern.

Alle von Dezernat III erlassenen und aktuell gültigen Regelungen für den Notbetrieb können Sie der entsprechenden Informationsseite von Dezernat III entnehmen:
https://www.uni-ulm.de/index.php?id=101668

Beschaffungen

Bis auf Weiteres können nur noch Beschaffungen durchgeführt werden, die für den Betrieb in Phase 2 der Corona-Pandemie der Universität erforderlich sind. Bitte richten Sie die Beschaffungsanträge in elektronischer Form an die Geschäftsstelle (kiz(at)uni-ulm.de). Diese wird wie gewohnt die Weiterleitung an die zuständige Stelle übernehmen.

Beschaffung von Headsets

Soweit für die Telearbeit notwendig, können bis zu 50,00 € pro Arbeitsplatz für die Beschaffung eines Headsets erstattet werden. Hierfür ist die kurze Bestätigung der Notwendigkeit durch den Vorgesetzten erforderlich (per Mail). Bitte reichen Sie diese zusammen mit der Rechnung sowie dem Formular für die Erstattung von Auslagen ein. Aufgrund des "Notbetriebs / Phase 2" der Universität kann die Auslagenerstattung erst im Normalbetrieb erfolgen. Die Geschäftsstelle wird Sie informieren, sobald die Erstattung möglich ist.

Rechnungsbearbeitung

Während des Betriebs in Phase 2 der Corona-Pandemie leitet die Geschäftsstelle zu zahlende Rechnungen elektronisch an Dezernat IV weiter. Sollten Rechnungen papierhaft eingehen, werden diese durch die Geschäftsstelle digitalisiert und per E-Mail an die Ansprechpartner weitergeleitet (gleiches gilt für elektronische Rechnungen). Im Rahmen des Betriebs in Phase 2 der Corona-Pandemie ist es zulässig, diese per E-Mail „sachlich richtig“ zu zeichnen und einer/mehrerer Finanzstellen zuzuweisen. Bitte beachten Sie, dass auf diese Art eingereichte Rechnungen nach Wiederaufnahme des Normalbetriebs papiergebunden und unterzeichnet nachgereicht werden müssen. Die Geschäftsstelle wird dies zu gegebener Zeit organisieren und abwickeln.

Auslagenerstattung

Die Erstattung von Auslagen kann erst nach Wiederaufnahme des Normalbetriebs erfolgen.

Ausnahmegenehmigungen / Zutrittsberechtigungen

Der Notbetrieb der Universität Ulm wird zum 03.05.2020 aufgehoben. Ab dem 04.05.2020 wird der Betrieb in der „Pandemie Phase 2“ wiederaufgenommen. Dies bedeutet u.A, dass sämtliche Beschäftigte der Universität Ulm ohne Sondergenehmigungen die Gebäude der Universität betreten dürfen. Bitte beachten Sie, dass trotz dieser Öffnung grundsätzlich sämtliche Aufgaben -soweit möglich- im Home-Office zu erledigen sind. Ausnahmen, in denen die Anwesenheit in den Räumen der Universität erforderlich ist, sind mit dem zuständigen Abteilungsleiter zu besprechen. Bitte beachten Sie, dass externe Dienstleister auch weiterhin eine Sondergenehmigung für das Betreten der Universität benötigen. Das genaue Vorgehen befindet sich aktuell noch in Klärung.

Maßnahmen für den Arbeitsschutz

Zusätzlich zu den bereits gültigen Regelungen des Arbeitsschutzes wurden folgende Maßnahmen für den Infektionsschutz ergänzt. Hierzu sind insbesondere die Betriebsanweisungen „Coronapandemie Betrieb Stufe 2“ und „MND-Masken“ zu beachten. Diese enthalten u.A. die folgenden Regelungen:

  • An der Universität gilt eine allgemeine Maskenpflicht.
  • Jeder Beschäftigte erhält drei wiederverwendbare Mund-Nase-Bedeckungen (MNB), diese können an den Hauptstandorten des kiz für die zugeordneten Beschäftigten abgeholt werden.
    • Bibliotheks-Zentrale: Bereitstellung über die Postfächer
    • Rest: Nach vorheriger Anmeldung bei Herrn Hiermeier (Tel.: -22488) können die Masken im Raum der TK-Gruppe (N25, Niveau 1) abgeholt werden
  • Die Sozialräume des kiz dürfen immer nur von maximal einem Beschäftigten betreten werden.
  • Es hat eine obligatorische Sicherheitsunterweisung vor Betreten der Universität zu erfolgen. Diese wird von den Abteilungen organisiert.
  • Es müssen die allgemeinen Hygieneregeln befolgt werden.

Verhalten während des Betriebs in Phase 2 der Corona-Pandemie

Den im Rahmen der einschlägigen Betriebsanweisungen sowie von Dez.V festgelegten Regelungen ist unbedingt Folge zu leisten. Weiterführende Informationen können Sie der Homepage von Dez.V entnehmen.

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