Betriebsanweisungen

- Alle unten aufgeführten Betriebsanweisungen sind nur im internen Netz der Uni Ulm sicht- und abrufbar. -

  • Alle Dateien werden ausdrücklich nur für die interne Verwendung an der Universität Ulm zur Verfügung gestellt.
  • Die Betriebsanweisungen sind auf die bereichsspezifischen Bedingungen anzupassen, mindestens die rot markierten Bereiche. Diese Aufgabe obliegt der Verantwortung des Leiters der jeweiligen Struktureinheit.
  • Bitte wenden Sie sich bzgl. weiteren Vorlagen gerne an die Fachkräfte für Arbeitssicherheit.

Die BG RCI stellt ebenso Vorlagen zur Verfügung: http://downloadcenter.bgrci.de/shop/mba/bse.
Auf der DGUV Seite sind weitere grundlegende Informationen zu Betriebsanweisungen zu finden: https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/339

Rechtlicher Hintergrund
Der Arbeitgeber ist nach dem Arbeitsschutzgesetz § 4 in der Pflicht „den Beschäftigten […] geeignete Anweisungen zu erteilen“, um bestmöglichen Arbeitsschutz zu gewährleisten:

  • Betriebsanweisungen informieren Beschäftigte über den korrekten Umgang und Schutzmaßnahmen beispielsweise bzgl. Gefahrstoffen, oder Maschinen,
  • Betriebsanweisungen regeln das Verhalten in bestimmten Arbeitsbereichen, oder bei bestimmten Tätigkeiten, sowie bei Stör- und Notfällen und sind Grundlage für Unterweisungen,
  • Betriebsanweisungen dienen als präventives Mittel, Unfälle im Umgang mit Arbeitsmitteln und Stoffen zu vermeiden.
  • Betriebsanweisungen sind ein wichtiges Instrument, um betriebliche schriftliche Regelungen für das Verhalten von Beschäftigten bei der Arbeit zu treffen.
  • Der Inhalt der Betriebsanweisungen muss auch durch Unterweisungen vermittelt werden.
  • Abhängig vom jeweiligen Arbeitsbereich machen weitere staatliche Regeln Vorgaben zur Erstellung von Betriebsanweisungen, wie bspw. die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Biostoffverordnung (BioStoffV), oder die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). 
  • Geräte in haushaltsähnlicher Anwendung (bspw. in Teeküchen: Kühlschrank, Spülmaschine, Mikrowelle, Kaffeemaschine, Wasserkocher; aber auch Drucker):
    Anstelle einer Betriebsanweisung können mitgelieferte Gebrauchs- oder Betriebsanleitungen zur Verfügung gestellt werden, wenn diese Informationen enthalten, die einer Betriebsanweisung entsprechen (Sicherheitshinweise). Es gilt weiterhin, dass die Informationen in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache an geeigneter Stelle ständig verfügbar sein müssen (bspw. in einer gekennzeichneten Küchenschublade). 

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