Gefahrstoffverzeichnis DaMaRIS

"Der Arbeitgeber hat (...) ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird. Das Verzeichnis muss mindestens folgende Angaben enthalten:
1. Bezeichnung des Gefahrstoffs,
2. Einstufung des Gefahrstoffs oder Angaben zu den gefährlichen Eigenschaften,
3. Angaben zu den im Betrieb verwendeten Mengenbereichen,
4. Bezeichnung der Arbeitsbereiche, in denen Beschäftigte dem Gefahrstoff ausgesetzt sein können."
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Zur Erfüllung der Vorgaben der Gefahrstoffverordnung wird von der Dezernat V der Zugang zum zentralen Gefahrstoffverzeichnis DaMaRIS bereit gestellt und dieses System ist von allen Instituten und Einrichtungen zu nutzen.

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