Gefahrstoffverzeichnis DaMaRIS
"Der Arbeitgeber hat (...) ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird. Das Verzeichnis muss mindestens folgende Angaben enthalten:
1. Bezeichnung des Gefahrstoffs,
2. Einstufung des Gefahrstoffs oder Angaben zu den gefährlichen Eigenschaften,
3. Angaben zu den im Betrieb verwendeten Mengenbereichen,
4. Bezeichnung der Arbeitsbereiche, in denen Beschäftigte dem Gefahrstoff ausgesetzt sein können."[1]
Zur Erfüllung der Vorgaben der Gefahrstoffverordnung wird von der Dezernat V der Zugang zum zentralen Gefahrstoffverzeichnis DaMaRIS bereit gestellt und dieses System ist von allen Instituten und Einrichtungen zu nutzen.
- Die Software ist Web-basiert und lässt sich über folgende Seite aufrufen: https://damaris.uni-ulm.de
- Sofern Sie noch keinen Account besitzen oder Unterstützung bei der Nutzung benötigen, wenden Sie sich an: stefan.braun(at)uni-ulm.de
- Das Software-Handbuch des Herstellers finden Sie hier:
https://cwa-web.de/docs/DaMaRIS/Nutzerhandbuch/Einfuehrung