Besondere Anzeigepflichten gem. § 16 Trinkwasserverordnung

Die Trinkwasserverordnung mit der Neufassung vom 10.03.2016 fordert unter § 14 (Untersuchungspflichten), dass Unternehmer (auch die Universität) wegen des bestehenden großen Wasserversorgungsnetzes ihr Trinkwasser untersuchen lassen. Die Untersuchung soll sicherstellen, dass mikrobiologische und chemische Grenzwerte der Anlagen 1 und 2 der Trinkwasserverordnung eingehalten sind.

Neben der Wasseruntersuchung besteht zusätzlich auch die Verpflichtung, Untersuchungsergebnisse und auch dem Trinkwasser beigegebene, zugelassene Aufbereitungsstoffe bekannt zu geben.

Es wurden für die Untersuchung repräsentative Probenahmenstellen ausgewählt, um so das große Wassernetz der Universität signifikant abbilden zu können. Bei allen Beprobungen wurden keine Grenzwertüberschreitungen nach gültiger Trinkwasserverordnung festgestellt.

Dosierung (Beimischung zugelassener Aufbereitungsstoffe zum Trinkwasser)

Um Korrosion in verzinkten Trinkwasserleitungen an der Uni Ost auf ein zugelassenes Maß zu reduzieren, werden im Bereich der Baustufen A und B die Korrosionsschutzmittel Aquados PHB20 und Aquados SIA10 der Firma WWT dem Trinkwasser beigegeben.

Trinkwasserverordnung

Verlinkung zur aktuellen Fassung der TrinkwV

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zuständig für Bereich Uni West
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