Rückerstattung bereits bezahlter Beiträge und Gebühren

Bitte beachten Sie: Ab sofort werden der Verwaltungskostenbeitrag und die Studiengebühren bei Vorliegen der Rückerstattungsgründe ohne Antrag automatisch auf das Einzahlerkonto rückerstattet (Bearbeitungszeit ca. 3 bis 4 Wochen). Für die Rückerstattung des Studentenwerksbeitrages ist weiterhin ein Formular notwendig (siehe rechts unter Downloads).

Die Studiengebühr in Höhe von 500,00 Euro wird zurückerstattet bei

  • Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung binnen eines Monats nach Vorlesungsbeginn
  • Beurlaubung, wenn der Antrag auf Beurlaubung vor Vorlesungsbeginn gestellt wird
    Informationen zur Beurlaubung
  • Vorliegen sonstiger Tatbestände, die zu einer Gebührenbefreiung führen Informationen zur Befreiung

 
Bitte beachten Sie die gestaffelte Rückerstattung ab dem Sommersemester 2009

 
Der Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 40,00 Euro wird zurückerstattet bei

  • Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung binnen eines Monats nach Vorlesungsbeginn

Der Studentenwerksbeitrag in Höhe von 63,50 Euro wird zurückerstattet bei

  • Exmatrikulation innerhalb von 2 Wochen nach Semesterbeginn, der Antrag auf Rückerstattung ist spätestens bis Ende des ersten Monats des Semesters zu stellen (31.10. bzw. 30.04.)
  • Zulassung und Immatrikulation bis zum Ende des ersten Monats des Semesters an einer anderen Hochschule, der Antrag auf Rückerstattung ist spätestens bis Ende des zweiten Monats des Semesters zu stellen (30.11. bzw. 31.05.)

Eine Rückerstattung des Säumniszuschlags in Höhe von 20,00 Euro ist nicht möglich.

Eine Rückerstattung in nicht-konsekutiven Studiengängen ist für den Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 40,00 Euro nicht möglich.