Habilitation und außer­plan­mäßige Pro­fessur

Habilitation

Sie planen eine Habilitation einzureichen? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wir unterstützen Sie gerne!

Bitte beachten Sie die Änderung der Richtlinien im November 2022: Ab dem 01.04.2023 muss mit dem Antrag auf Eröffnung des Habilitationsverfahrens die Teilnahme an der Medizin-Didaktischen Qualifikation I (MQI; 120 UE) des Kompetenzzentrums Medizindidaktik Baden-Württemberg nachgewiesen werden. Über die Anerkennung von äquivalenten Zertifikaten entscheidet der Habilitationsausschuss im Einzelfall.

Formulare und Dokumente

BITTE VERZICHTEN SIE BEI DER ABGABE IHRER UNTERLAGEN AUF KLARSICHTFOLIEN!

Einzureichende Unterlagen:

  • Antrag auf Zulassung zur Habilitation inkl. Formblättern (fünffach)
  • Eidesstattliche Erklärung (einfach)
  • Lebenslauf (fünffach)
  • Publikationsverzeichnis (fünffach):  
    • gegliedert in Abschnitte mit Originalarbeiten, systematische Reviews, sonstige Übersichtsarbeiten und weitere Publikationen, jeweils unterteilt in Erst-/Letztautorschaften und Coautorschaften; mit Angabe der Impact Faktoren (Punktzahl aus dem Erscheinungsjahr bzw. bei aktuellen Publikationen aus dem Vorjahr)
    • Die Einträge sind chronologisch nach Erscheinungsjahr zu sortieren.  
    • Geteilte Erst- und Letztautorschaften müssen als solche kenntlich gemacht werden.
    • Publikationen, die in Zusammenhang mit der Dissertation entstanden sind, müssen als solche kenntlich gemacht werden.
  • Übersicht der Kongressbeiträge mit Angaben zu Titel, Ort und Zeitpunkt des Kongresses (fünffach)
  • Formblatt zur Lehrleistung (fünffach)
  • Nachweis über (Medizin-)Didaktische Qualifikation (mind. 120 UE) (fünffach)
  • Polizeiliches Führungszeugnis (einfach), bei Einreichung maximal drei Monate alt
  • urkundliche Nachweise in amtlich beglaubigter Form (Promotionsurkunde, ggf. Facharztanerkennung etc.) oder durch Vorlage der Originale
  • ein Exemplar der Dissertation
  • Nach Einreichen erhalten Sie per E-Mail einen Link zur Cloud der Dekanatsverwaltung mit der Bitte, die PDF-Dateien derjenigen Publikationen hochzuladen, die nicht bereits in der Habilitationsschrift eingebunden sind.  

Umhabilitation

Wenn Sie an einer anderen Universität habilitiert sind, Ihrer Lehrverpflichtung jetzt aber an der Medizinischen Fakultät der Universität Ulm nachkommen möchten, beantragen Sie bitte die Umhabilitation („Habilitation in besonderen Fällen“).

Formulare und Dokumente

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Außerplanmäßige Professur

Einer Privatdozentin oder einem Privatdozenten kann auf Vorschlag der Fakultät nach in der Regel zweijähriger Lehrtätigkeit die Bezeichnung „außerplanmäßige Professorin" oder „außerplanmäßiger Professor" verliehen werden. Juniorprofessorinnen und -professoren kann dieser Titel auf Antrag nach abgeschlossener Endevaluation verliehen werden.

Formulare und Dokumente

BITTE VERZICHTEN SIE BEI DER ABGABE IHRER UNTERLAGEN AUF KLARSICHTFOLIEN!

  • Antragsformular
  • Unterschriebener und datierter wissenschaftlicher Lebenslauf
  • Publikationsverzeichnis (Hinweise zur Gestaltung)
  • Aufstellung der Kongressbeiträge, Posterpräsentationen etc.
  • Aufstellung der Lehrleistung, mind. der letzten zwei Jahre, pro Semester
  • Aufstellung der betreuten Promotionen und Abschlussarbeiten
  • Amtlich beglaubigte urkundliche Nachweise (Habilitationsurkunde, Promotionsurkunde, ggf. Facharztzeugnis etc.)
  • USB-Stick mit den PDF-Dateien der Publikationen nach Habilitation
  • Falls ein Dienstverhältnis mit der Universität oder Universitätsklinikum besteht: Erklärung zu Dienstaufgaben
  • Falls der Wohnort mehr als 50km zur Universität Ulm entfernt liegt: Stellungnahme zur Wahrnehmung der Lehrverpflichtung
  • Fall kein Dienstverhältnis mit der Universität oder dem Universitätsklinikum Ulm besteht: Nachweis der wissenschaftlichen Kooperation mit der Universität oder dem Universitätsklinikum Ulm
     

Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Kontakt

Universität Ulm
Medizinische Fakultät
Habilitationssekretariat
Meyerhofstraße M28/TTU
89081 Ulm - Germany

Katrin Mihr
katrin.mihr(at)uni-ulm.de
+49 731 50-33612
Fax: +49 731 50-33619

Sprechzeiten: nach Vereinbarung