Studium im Ausland
Im Rahmen eines Bachelor- oder Masterstudiums besteht die Möglichkeit, ein oder zwei Semester an einer ausländischen Gasthochschule bzw. Gastuniversität zu studieren. Hierbei spricht man allgemein von Austauschmobilität. Studierende der Universität Ulm, die ins Ausland gehen, nennt man Outgoings; Studierende anderer Universitäten im Ausland, die einen Studienabschnitt an der Universität Ulm absolvieren, nennt man Incomings.
Gute Gründe für einen Studienabschnitt im Ausland gibt es genug. Meistens wird in der Erfahrung, die man im Ausland hinsichtlich Internationalisierung, Sprachkenntnissen und interkultureller Kompetenz sowohl im sozialen als auch im berufsprofessionsbezogenen Bereich macht, der größte Mehrwert einer Mobilität gesehen. Aus Studierendensicht spielt typischerweise auch die Frage nach einer möglichen Verlängerung der Studienzeit eine Rolle, wenn man ein Auslandssemester oder -jahr wahrnimmt. Der Idealzustand sieht vor, dass die Leistungen, die erfolgreich im Ausland erbracht werden, direkt auf das eigene Studium an der Heimatuniversität anrechenbar sind. Auf diese Weise entsteht - zumindest in der Theorie - kein studienzeitverlängernder Effekt. Pauschalisieren lässt sich dies aber nicht, da mehrere Faktoren dabei eine maßgebliche Rolle spielen, z.B. der Erfolg bei den Prüfungen im Ausland, der Umfang an Kursen, die im Ausland belegt werden und zuletzt die konkrete Möglichkeit, die Leistungen anzurechnen.
Um diese Fragen im Vorfeld einer Mobilität zu klären, wird ein sogenanntes Learning Agreement erstellt, das als eine verbindliche Absprache zwischen Studierenden, Heimat- und Gasthochschule zu verstehen ist. Im Learning Agreement werden die Kurse aufgeführt, die im Ausland belegt werden. Gleichzeitig werden die Äquivalente des Curriculums an der Heimatuniversität definiert, die nach der Mobilität im Falle des erfolgreichen Bestehens der Prüfungen an der Gastuniversität anerkannt werden. Abgesehen von einem bürokratisch ordnungsgemäßen Prozess im Sinne der allgemeinen Bestimmungen zu Auslandaufenthalten liegt der für Studierende entscheidende Vorteil dieser Vorgehensweise darin, dass bereits vor der Mobilität klar geregelt ist, wie viele Leistungspunkte und welche konkreten Prüfungen im Idealfall in das Transcript of Records überführt werden können. Dadurch lässt sich das weitere Studium problemlos frühzeitig planen.
Primäre Informationsquelle zum Auslandsstudium
Grundsätzlich stellt das International Office umfangreiche und aussagekräftige Informationen rund um das Thema Internationales zur Verfügung.
Verschiedene Wege ins Ausland werden auf der Webseite für Outgoing-Mobilitäten beschrieben. Dort sei v.a. auf das detaillierte Menü auf der rechten Seite verwiesen, das Zugang zu verschiedenen Unterwebseiten bietet, die zahlreiche Informationen zu verschiedensten Themen beinhalten
Prozessablauf: Vor, während und nach der Mobilität
Die Organisation einer Mobilität nimmt durchaus einige Zeit in Anspruch. Es lohnt sich, den erforderlichen Prozessschritten angemessene Aufmerksamkeit zu widmen, damit die weiteren Abläufe im Gesamtverfahren problemlos abgewickelt werden können. Weiterhin liegt es im eigenen Interesse der Studierenden, die Lehrinhalte an der Gastuniversität mit Bedacht auszuwählen. Es gibt allerdings auch sehr gute Nachrichten bzgl. des Aufwands. Mit der Einführung der Rahmenordnungsversion 2022 (ASPO) ging eine maximale Flexibilisierung der Anerkennungsverfahren von Leistungen im Ausland einher. Es gibt zwar nach wie vor Maßgaben, die beachtet und erfüllt sein müssen, aber der Fachbereich Chemie befürwortet die flexible Anerkennungspraxis vollumfänglich und setzt sie auch konsequent bei allen Learning Agreements um, die ab Wintersemester 2023/24 vereinbart werden.
Mit den nachfolgenden Hinweisen wollen wir Sie dabei unterstützen, dass alle erforderlichen Schritte vor Beginn der Mobilität zügig und ordnungsgemäß in die Wege geleitet werden können.
1. Bewerbung für einen Austauschplatz: Die Bewerbung erfolgt beim International Office, das hierzu auf seinen Webseiten umfangreiche Informationen bereitstellt.
2. Platzzusage: Falls Sie sich erfolgreich beworben haben, erhalten Sie vom International Office die Zusage eines Austauschplatzes inkl. Angaben, Informationen und ggf. wichtigen Links zur Gastuniversität.
3. Lehrangebot sichten: Informieren Sie sich auf den Webseiten der Gastuniversität über das Lehrangebot in dem Zeitraum, in dem Sie vor Ort sein werden. Typischerweise steht Ihnen vor Ort ein Fachberater unterstützend bei Fragen zur Verfügung. Bitte achten Sie darauf, dass Sie ausreichend Kurse im Ausland belegen. Das International Office der Universität Ulm verlangt, dass vor Ort wenigstens Kurse im Gesamtumfang von 20 Leistungspunkten gewählt werden (zwei Drittel eines normalen Semesterpensums).
4. Study Proposal bei der Gasthochschule einreichen: In der Regel verlangen die Gasthochschulen die Zusendung eines Study Proposal im Vorfeld der Vereinbarung eines verbindlichen Learning Agreements. Im Study Proposal gibt man diejenigen Kurse an, die man gerne belegen möchte. Das ist noch keine verbindliche Wahl. Vielmehr erhält man von der Gasthochschule zeitnah m Anschluss die Rückmeldung, an welchen Kursen auch tatsächlich die Möglichkeit zur Teilnahme besteht, d.h. welche konkret ins Learning Agreement aufgenommen werden dürften. Es lohnt sich daher, hier lieber ein wenig zu umfangreich Kurse vorab anzugeben, denn falls einzelne Kurse doch nicht in Frage kommen, hat man Alternativen zur Verfügung. Erst mit der Kurswahl im Learning Agreement legt man sich fest. Dort sollten ausschließlich Kurse angegeben werden, die im Study Proposal ein OK bekommen haben.
5. Learning Agreement ausfüllen: Vom International Office wird Ihnen das Formular des Learning Agreements zur Verfügung gestellt. Bitte füllen Sie dieses vollständig aus. Bzgl. der Anerkennungen im Nachgang an die Mobilität gilt im Rahmen der flexiblen Anerkennungspraxis Folgendes:
a) Module im Pflichtbereich A können nur mit der Ulmer Modulbezeichnung anerkannt werden. Dies erfordert demzufolge eine konkrete Äquivalenzfeststellung, dass eine Gleichwertigkeit vorliegt. Primär wird dies an den Leistungspunkten sowie den Lernzielen und Modulinhalten festgemacht. Für den Bereich A ist also konkret festzulegen, welches Modul im Ausland welches Modul in Ulm äquivalent abbildet.
b) Module im Wahlpflichtbereich B können gänzlich flexibel anerkannt werden mit dem originären ausländischen Titel und den ausländischen Leistungspunkten, ggf. nach vorheriger Umrechnung in ECTS. Bei halben Punkten wird abgerundet, bspw. können 7,5 ECTS aus dem Ausland mit 7 LP hier in Ulm anerkannt werden. Entscheidend für eine solche flexible Anerkennung ist allein, dass vorab verbindlich geklärt wird, welchem Teilbereich (Konto) innerhalb von B das Modul thematisch angemessen zugeordnet werden kann bzw. soll. Dies wird auf dem Learning Agreement in Tabelle B entsprechend eingetragen. Systemseitig werden diese Kurse in eine Art Sammelmodul gebucht und erhalten eine Prüfungsnummer mit einer führenden 5. Dies wird aber durch das Studiensekretariat veranlasst.
c) Im Ergänzungsbereich C ist gemäß ASPO keine Anerkennung von ausländischen Modulen möglich. Sollten also Module im Ausland belegt werden, die weder im Bereich A oder B anerkannt werden können, so ist überhaupt keine Anerkennung dieser Kurse möglich. Dennoch werden sie natürlich auf dem ausländischen Transcript of Records ausgewiesen.
Falls Sie zu Beginn Ihrer Mobilität feststellen, dass eine bestimmte Kurswahl trotz Sichtung der Inhalte im Vorfeld doch nicht Ihren Erwartungen entspricht, können Sie das Learning Agreement nochmals ändern. Dies ist ein sogenannter "change during the mobility". Hierfür wird erneut ein Learning Agreement ausgefüllt, in dem gegenüber dem originalen Agreement ("before the mobility") die Veränderungen aufgelistet werden. Hierzu zählt sowohl die Streichung bestimmter Kurse im Ausland (inkl. deren festgesetzte Äquivalente in Ulm) sowie das Hinzufügen neuer Kurse. Für neu hinzugefügte Kurse ist wiederum zu klären, ob und wo diese anerkannt werden können (entspricht Schritt 5 aus dem Abschnitt "Vor der Mobilität").
Für das geänderte Learning Agreement brauchen Sie wieder die Unterschriften beider Universitäten sowie des International Office, damit es wirksam wird. Die Anforderung, vor Ort wenigstens 20 Leistungspunkte zu erbringen, bleibt bestehen und muss weiterhin erfüllt sein.
Die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen erfolgt nach der Mobilität auf Antrag der Studierenden durch den Prüfungsausschuss.
Bitte nutzen Sie das gegenwärtig seitens der Universität zur Verfügung gestellte allgemeine Formular für Anerkennungen von Studienleistungen (zu finden u.a. unter Gremien auf der Homepage des Fachbereichs Chemie). Führen Sie die Kurszuordnungen wie in der aktuellsten Version des Learning Agreements im Antrag auf. Spezifizieren Sie ergänzend an dieser Stelle ggf., ob eine Prüfung bei mehreren möglichen Zuordnungen innerhalb der Modulstruktur des Studiengangs bspw. im Wahlpflicht- oder im Vertiefungsbereich verbucht werden soll.
Dem Antrag sind außerdem folgende Unterlagen beizufügen:
- Transcipt of Records der Auslandsuniversität als Beleg für die erzielte Prüfungsnote
- ggf. geeignete Informationen zu den Prüfungsleistungen (z.B. Notenumrechnungen, exakt erzielte Punkte, falls eine bestimmte übergeordnete Note im Ausland einen ganzen Notenbereich nach dem deutschen Notensystem abdeckt, ...).
- hilfreich ist zudem nochmals die letzte Version des Learning Agreements. Diese liegt zwar vor, aber es ist immer dankbar, wenn nochmals "alles auf einen Blick" vorliegt, denn das beschleunigt den Vorgang typischerweise deutlich.
Bitte reichen Sie den Antrag elektronisch beim Fachprüfungsausschuss ein. Sofern die Angaben mit dem Learning Agreement übereinstimmen und durch das Transcript of Records bestätigt werden, wird diesem ohne weitere Prüfung stattgegeben. Der Antrag wird dann ans Studiensekretariat zur Verbuchung weitergeleitet.