Studienabschlüsse

Bachelor und Master

In dem neuen, gestuften Studiensystem wird der erste berufsqualifizierende Abschluss mit den akademischen Grad »Bachelor« in der Regel nach drei Jahren, höchstens aber in vier Jahren erreicht.

Masterstudiengänge setzen einen erfolgreichen Studienabschluss (in der Regel einen Bachelor oder Diplom- Abschluss) voraus und führen in mindestens einem Jahr und höchstens in zwei Jahren zu einem weiteren berufsqualifizierendem Abschluss.

Broschüre zum Bachelor und Master

Diplom

Der Abschluss kommt aus den Ingenieur- und Naturwissenschaften. Heute ist er auch der Regelabschluss in wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Fächern, dagegen aber nur vereinzelt in den Kultur- und Sprachwissenschaften (z. B. Romanistik an der Universität Mannheim) zu finden.

Der Abschlussgrad zeigt die Fachrichtung an, in der er erworben wurde (z. B. Diplom-Ingenieur, Diplom-Physikerin, Diplom-Musiker).

Er kann dort durch Hochschulprüfung, staatliche Prüfung oder kirchliche Prüfung nach einem grundständigen Studium oder in einem Aufbaustudiengang erworben werden.

Staatsexamen

Das Staatsexamen findet sich in jenen Fächern, die unter staatlicher Aufsicht stehen (Medizin, Pharmazie, Rechtswissenschaften, Lebensmittelchemie). Die Fächerzahl hängt von der Studienrichtung ab. So basiert das juristische Staatsexamen auf nur einem Fach, nämlich der Rechtswissenschaft, während Studiengänge für das Lehramt an Gymnasien zwei oder sogar drei Fächer umfassen.

Staatsexamina unterliegen bundes- oder landesweiten Regelungen; sie werden von staatlichen Prüfungskommissionen abgenommen.