Für welche Beschäftigten sind wir zuständig?

Wir sind zuständig für alle Beschäftigten der Universität mit Ausnahme der Professorinnen und Professoren, der Hochschulassistentinnen und -Assistenten und der Lehrbeauftragten.

Darüber hinaus können sich die Beschäftigten der universitären Institute der Medizinischen Fakultät, der sogenannten "Vorklinik" und der Dekanatsverwaltung an uns wenden.

Die Ärzte und wissenschaftlichen Landesangestellten des Universitätsklinikums gehören ebenfalls zu unserem Zuständigkeitsbereich. Sie sind auch bei den Personalratswahlen der Universität wahlberechtigt.

Beschäftigte des Klinikums mit TV-UK-Vertrag wenden sich bitte an den Personalrat des Universitätsklinikums:

Das Büro des Klinikumspersonalrats befindet sich in der Staudinger Straße 5 im 1. Stock.