Der Tarifvertrag der Länder (TV-L) und die aktuellen Entgelt- und Besoldungstabellen

drei Personen mit Mützen, die jeweils das Logo der TdL, des dbb und von ver.di zeigen, halten ein Schriftstück mit der Aufschrift "TV-L"
TV-L
Tabellen

Der für uns geltende Tarifvertrag, der TV-L wurde zwischen der Tarifgemeinschaft der Länder auf Arbeitgeberseite und der Gewerkschaft ver.di und der dbb Tarifunion auf Seiten der Beschäftigten unterzeichnet. Um zum Wortlaut des TV-L und zu den Tabellen zu gelangen, klicken Sie bitte auf die Bilder.

Zusätzliche Dokumente rund um den TV-L finden Sie hier.

Nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts:

Den Landesbeamtinnen und -beamten werden nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das die Regelung des Landes Baden-Württemberg zur Absenkung der Eingangsbesoldung für nichtig erklärt hat, keine Nachteile entstehen.

Hier ein Link zur entsprechenden Seite des LBV

Weitere Informationen dazu in einer Presseerklärung des Finanzministeriums.