Leitlinien "Gute Arbeit" der Universität Ulm

Der Hochschulfinanzierungsvertrag "Perspektive 2020" verpflichtet die Hochschulen zur Verabschiedung von Selbstverpflichtungen zur Befristung von Arbeitsverträgen für wissenschaftliche und nicht-wissenschaftliche Beschäftigte. Ziel dieser Selbstverpflichtungen sollen verlässliche Beschäftigungsbedingungen sein.

Hier finden Sie den Wortlaut der Leitlinien für das wissenschaftliche und das nicht-wissenschaftliche Personal der Universität Ulm.