Termin:
- 27. Februar 2025
Der Kurs findet online statt.
Der Kurs findet online statt.
Der Kurs ist als Aktualisierungskurs nach § 28 Abs. 3 GenTSV zur Erneuerung des Sachkundenachweises für Projektleiter und Beauftragte für Biologische Sicherheit für Absolventen des Grundkurses konzipiert.
Inhaltlich orientiert er sich an den Vorgaben der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Gentechnik (LAG). Schwerpunkte sind die essenziellen Vorschriften aus dem Gentechnikgesetz, der Sicherheitsverordnungen und entsprechender Verordnungen auf EU-Ebene, sowie der weiteren bei gentechnischen Arbeiten zu beachtenden Vorschriften. Hierbei wird insbesondere auf Neuerungen in diesen Bereichen eingegangen. Desweiteren werden aktuelle Entwicklungen im gentechnologischen Bereich angesprochen sowie die praktische Umsetzung der Verordnungen.
Projektleitung: PD Dr. Gerhard Mehrke
Teilnahmegebühr: 300,00 Euro
Der Preis beinhaltet die Teilnahmegebühr sowie die in einer elektronischen Lernumgebung bereitgestellten Schulungsunterlagen. Außerdem erhalten Sie nach dem Kurs für sechs Monate Zugang zum Kursforum, um auftretende Fragen mit den Dozent/innen und anderen Kursteilnehmer/innen zu klären.
Bei Rückfragen zum Kurs wenden Sie sich bitte an Frau Birgit Körner.
Uhrzeit | Thema | Referent/-in |
08:00 - 08:15 Uhr | Begrüßung und Einführung | PD Dr. Mehrke |
08:15 - 09:00 Uhr | Das Gentechnikrecht und verbundene Rechtsysteme: Gesetze und Verordnungen auf Bundes-, Länder- und EU-Ebene. Rechtsvorschriften zu Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Anlagen (Labore, Produktion, Tierräume, Gewächshäuser) und Freisetzungen. Verantwortlichkeiten von Betreibern, Projektleitern und BBS. | PD Dr. Mehrke |
09:00 - 09:45 Uhr | Gefährdungspotenziale von Organismen unter besonderer Berücksichtigung der Mikroorganismen; Sicherheitsaspekte im Umgang mit Organismen in der Gentechnik, Risikobewertung von Organismen, Sicherheitseinstufung von gentechnischen Arbeiten und aktuelle Sicherheitsbewertungen der ZKBS. | PD Dr. Mehrke |
09:45 - 10:15 Uhr | Pause (Diskussionen) | |
10:15 - 11:00 Uhr | Arbeitsschutz, sichere Arbeitsweise, bewusstes Handeln – Grundsätze guter mikrobiologischer Technik. | PD Dr. Mehrke |
11:00 - 11:45 Uhr | Umwelterwägungen bei unbeabsichtigter oder gezielter Freisetzung unter Berücksichtigung der Anlage I der GenTSV. Gentherapie – klinische Studien. | PD Dr. Mehrke |
11:45 - 12:45 Uhr | Mittagspause | |
12:45 - 13:30 Uhr | Bau und Ausrüstung gemäß Anlagen 2 - 4 GenTSV zu den einzelnen Sicherheitsstufen 1 - 4, Wartung und Prüfung von sicherheitsrelevanten Geräten und Einrichtungen; Labor- und Produktionsbereich. | PD Dr. Mehrke |
13:30 - 14:15 Uhr | Sterilisation, Desinfektion, Inaktivierung. | Dr. Markmeyer-Pieles |
14:15 - 15:00 Uhr | Vorgehensweise bei Antragstellung (Anzeige, Anmeldung, Genehmigung) sowie Mitteilungen nach § 21 GenTG. | Dr. Schibel |
15:00 - 15:30 Uhr | Pause (Diskussionen) | |
15:30 - 16:15 Uhr | Organisatorische Maßnahmen (z.B. Zugangsregelungen und Kennzeichnung der Arbeitsbereiche, Betriebsanweisung, Belehrungen, Unterweisung, Hygieneplan, Notfallplan; Führen von Aufzeichnungen, Aufbewahrung, Vernichtung von gentechnischem Material, Techniken zur Erfassung und Identifizierung von Organismen). Häufig wiederkehrende Fragen aus der Praxis. | Dr. Schibel |
ab 16:15 Uhr | Freie Fragerunde – Abschlussdiskussion | Alle Referent/innen |
Bei jedem Vortragsblock wird Raum gegeben für Zwischenfragen und Diskussionen
Gemäß der geänderten Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV) müssen Projektleiter und Beauftragte für die Biologische Sicherheit (BBS) künftig alle fünf Jahre ihre Sachkunde durch die Teilnahme an einem Aktualisierungskurs erneuern. Projektleiter und BBS, die bislang nicht anerkannt und nicht als solche tätig waren und deren Grundkurs mehr als 5 Jahre zurückliegt, müssen um eine Anerkennung zu erhalten, ebenfalls einen Aktualisierungskurs nachweisen.
Da die Vollzugspraxis dieser 5-Jahresfrist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ist, empfehlen wir Ihnen, mit Ihrer zuständigen Landesbehörde abzuklären, wann Sie die Aktualisierung erstmals durchführen müssen. Eine erneute Teilnahme an einer behördlich anerkannten Fortbildungsveranstaltung ist bis spätestens 28.02.2026 erforderlich.
Das Regierungspräsidium Tübingen, die zuständige Behörde für Gentechnikaufsicht, überprüft, anerkennt und zertifiziert diese Fortbildungsveranstaltung.
Im Kurs erwarten Sie ausgewiesene Expert/innen mit Impulsvorträgen und Fallbeispielen aus der Praxis zum aktuellen Stand der gesetzlichen Anforderungen an die Sicherheitsstufen und die Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen.
Sie erhalten ein persönliches Teilnahmezertifikat als anerkannte Fortbildungsveranstaltung gem. § 28 Abs. 3 GenTSV.
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