Informationen zur Klausur

  • Zu Klausur ist ein beidseitig beschriebenes DIN-A4-Blatt mit beliebiger Beschriftung zugelassen. Das Blatt muss ohne Hilfsmittel (wie etwa Lupe, farbige Folien, etc.) lesbar sein. Insbesondere darf das Blatt Skizzen enthalten, farbige Hervorhebungen und Beschriftungen sind ebenfalls erlaubt. Das Anbringen von Haftnotizen (egal ob beschriftet oder unbeschriftet) oder ähnlichem ist nicht erlaubt.
  • Taschenrechner sind zur Klausur nicht zugelassen. Alle Arten von Mobiltelephonen, Computern und internetfähigen Geräten sind nicht zugelassen (insbesondere keine Geräte mit Möglichkeit zu GSM-, Bluetooth- oder WLAN-Verbindungen). Die vorgenannten Geräte dürfen auch nicht als Uhr verwendet werden. Personen, denen die Uhr im Hörsaal nicht genügt, sollten eine Armbanduhr (aber keine Smartwatch) oder einen Funkwecker mitbringen.
  • Die Klausur ist offen. Man hat die freie Wahl zwischen dem ersten und zweiten Termin. Es wird empfohlen den ersten Termin wahrzunehmen. 
  • Die Klausuren müssen mit einem dokumentenechten Stift in schwarz oder blau bearbeitet werden (also z.B. kein Bleistift). Insbesondere die Farben rot und grün sind nicht zugelassen.
  • Nur Klausuren von angemeldeten Teilnehmern, die sich durch einen gültigen Studierendenausweis ausweisen, können gewertet werden.
  • Während der Klausur (und der Zulassungsklausur) ist das Nachfragen beim Aufsichtspersonal ausdrücklich erlaubt. Prinzipiell sind alle Fragen (insbesondere zum Ablauf und den Fragestellungen der Klausur) zulässig. Manche Fragen (etwa nach Lösungen oder deren Korrektheit) werden allerdings nicht beantwortet.
  • Das Papier für die Klausur wird gestellt (ebenso für die Zulassungsklausur). Bitte für jede Aufgabe ein neues Blatt verwenden. Längere Lösungen, sowie Teilaufgaben können auf der Rückseite von Blättern fortgeführt werden.
  • Bei Prüfungsunfähigkeit (etwa durch eine Erkrankung) nach Ende der Anmeldefrist sollte dem Studiensekretariat ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Die Anmeldung zur Prüfung wird (falls das Attest anerkannt wird) dann storniert. Wie auf dem Formular vermerkt, muss eine gesundheitliche Beeinträchtigung spätestens am Prüfungstag festgestellt werden. Später ausgestellt Bescheinigungen können nicht anerkannt werden.

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