Wartezeit

10% aller Studienplätze in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen werden nach Wartezeit vergeben. Die Wartezeit wird in Semestern berechnet. Es werden höchstens sieben Halbjahre an Wartezeit berücksichtigt.

Jedes halbe Jahr, das seit dem Erwerb des Abiturs vergeht und das man nicht an einer bundesdeutschen Hochschule eingeschrieben ist, ist ein Wartesemester.

An einer deutschen Hochschule studierte Zeiten nach Erwerb des Abiturs sind keine Wartezeit.