- Bachelorabschluss oder mindestens gleichwertiger Abschluss auf dem Niveau von mindestens drei Studienjahren an einer Universität, Hochschule für angewandte Wissenschaften, Dualen Hochschule oder an einer anerkannten ausländischen Hochschule in dem Studiengang Chemie bzw. in einem fachverwandten oder fachspezifischen Studiengang mit Prüfungsergebnissen, die Nachgewiesen werden durch eines der Punkte 1 bis 2
1. Einen akademischen Hochschulabschluss mit der Note 3,0 oder besser
2. Wenn noch kein Abschluss vorliegt, Nachweis von allen bis zum Bewerbungstermin erbrachten Prüfungsleistungen mit der nach Leistungspunkten gewichteten Durchschnittsnote 3,0 oder besser. Die Prüfungsleistungen sind durch eine aktuelle Fächer- und Notenübersicht nachzuweisen.
Der Studiengang Chemie setzt voraus, dass ein Abschluss mit Prüfungsleistungen in folgendem Umfang vorliegen:
- Prüfungsleistungen aus Modulen der Chemie im Umfang von mindestens 85 ECTS-Punkten
- Prüfungsleistungen aus Chemiepraktika im Umfang von mindestens 25 ECTS-Punkten und
- Die Fähigkeit zum eigenständig wissenschaftlichen Arbeiten, nachgewiesen insbesondere durch eine Abschlussarbeit oder eine vergleichbare Leistung im Umfang von 10 ECTS-Punkten
- einen Nachweis ausreichender englischer Sprachkenntnisse auf Niveau B2 GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen)
- ein einseitiger schriftlicher Bericht (in deutscher oder englischer Sprache), in dem die persönlichen sowie fachspezifischen Gründe für die Bewerbung zum Studiengang aufgeführt sind und in dem die Wahl des angestrebten Studiengangs begründet wird (Motivationsschreiben)
Rechtlich verbindlich sind die Angaben in der Zulassungssatzung Master of Science Chemistry.