- Bachelorabschluss oder mindestens gleichwertiger Abschluss an einer Universität, Hochschule für angewandte Wissenschaften, Dualen Hochschule oder an einer anerkannten ausländischen Hochschule in dem Studiengang Elektrotechnik, Nachrichtentechnik oder Physik oder in einem fachverwandten oder fachspezifischen Studiengang auf dem Niveau von mindestens drei Studienjahren
- Ein Studienfach bezogener Lebenslauf
- Der Studiengang Communication and Information Technology setzt voraus, dass grundlegende Kenntnisse und Kompetenzen im Umfang von mindestens 3,5 Punkten vorliegen
Diese werden nachgewiesen durch:
die erreichte Einzelnoten relevanter Studienleistungen im Umfang von:
mindestens 3 Semestern in Mathematik,
insgesamt mindestens zwei Semestern in den Bereichen „Signale und Systeme“ und
„Grundzüge der Nachrichtentechnik“,
mindestens einem Semester im Bereich „Elektromagnetische Felder und Wellen“,
mindestens zwei Semestern im Bereich „Grundzüge der Elektronik“ und
mindestens zwei Semestern im Bereich „Inhalte der praktischen Informatik“
und, sofern vorhanden, einer berufspraktischen Erfahrung
- Die Zulassung zum Masterstudiengang kann auch beantragt werden, wenn bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nach § 2 der Bachelorabschluss noch nicht vorgelegt werden kann und aufgrund des bisherigen Studienverlaufs, insbesondere der bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen zu erwarten ist, dass der*die Bewerber*in das Bachelorstudium rechtzeitig vor Beginn des Masterstudiengangs abschließen wird
- Ein Schriftlicher Bericht in englischer Sprache im Umfang von maximal zwei Seiten, in dem die persönlichen sowie fachspezifischen Gründe für die Bewerbung zum Studiengang aufgeführt sind und in dem die Wahl des angestrebten Studiengangs berücksichtigt wird (Motivationsschreiben)
- Englische Sprachkenntnisse auf Niveau C 1 GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen)
Rechtlich verbindlich sind die Angaben in der Zulassungssatzung für den Master of Science Communication and Information Technology.