Pharmazeutische Biotechnoloie - Master of Science (M.Sc.)

Bewerbungsfristen:

Wintersemester:    01. April - 15. Mai         
Sommersemester: 15. Oktober - 15. November
 

 

 

 

 

Erforderliche Sprachkenntnisse:
deutsch

Zulassungsbeschränkung:
zulassungsbeschränkt (40 Plätze - ZZVO 2023/24)

Aktuelle Information:
Ablehnungsbescheide ergehen in diesem Studiengang nicht.

 

 

Wichtige Information:

Vom 23. April bis voraussichtlich 07. Mai 2024 steht das Campusportal der Universität Ulm nicht zur Verfügung. In dieser Zeit ist es nicht möglich, Bewerbungen anzulegen, zu bearbeiten oder abzugeben. Wir bitten um Ihr Verständnis für diese vorübergehende Unterbrechung. Unsere Teams arbeiten intensiv daran, das Portal so schnell wie möglich wiederherzustellen. Weitere Informationen zur Portalsperre.

Vielen Dank für Ihre Geduld und Kooperation.
Das Team der Universität Ulm

So bewerben Sie sich:
 

1. Schritt: Registrierung im Campusportal der Universität Ulm
Sie registrieren sich online über "Mein persönliches Campusportal".
Nach der Selbstregistrierung erhalten Sie eine E-Mail mit dem Freischaltcode und der Aufforderung zur Bestätigung Ihres persönlichen Accounts im Campusportal der Universität Ulm.

2. Schritt: Bewerbung im Campusportal der Universität Ulm
Sie stellen über "Mein persönliches Campusportal" Ihren Bewerbungsantrag und laden die erforderlichen Unterlagen hoch.

Zum Campusportal

Weitere Informationen

  • Bachelorabschluss im Studiengang Pharmazeutische Biotechnologie oder in einem Studiengang mit im Wesentlichen gleichem Inhalt an einer in- oder ausländischen Hochschule oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss auf dem Niveau von mindestens drei Studienjahren.
  • Bachelorabschlussnote 2,5  oder besser 

 

oder wenn noch kein Abschluss vorliegt:
Nachweis von Prüfungsleistungen im Studienumfang von mindestens
140 Leistungspunkten mit der Durchschnittsnote 2,8 oder besser

 

Bei der Stellung Ihres Bewerbungsantrages über "Mein persönliches Campusportal" müssen Sie folgende Unterlagen hochladen:

  • Bachelorurkunde und Bachelorzeugnis mit Abschlussnote sowie Fächer-und Notenübersicht / Transcript of Records mit Leistungspunkten / Diploma Supplement sofern vorhanden
  • Liegt noch kein Hochschulabschluss vor: von der Hochschule ausgestellte Fächer- und Notenübersicht /Transcript of Records mit den bis zur Bewerbungsfrist erbrachten Gesamtleistungspunkten und der Angabe der vorläufigen Durchschnittsnote
  • Bei nicht deutschsprachigem Bachelorstudiengang: Nachweis deutscher Sprachkenntnisse
  • Bei einem Hochschulabschluss aus China, Vietnam oder Indien: APS-Zertifikat bzw. APS-Bescheinigung. Wenn das APS-Zertifikat aus Indien noch nicht vorliegt, bitte Nachweis über die Beantragung hochladen.
  • Bei einem ausländischen Hochschulabschluss: Notenskala des Studienganges mit Angabe der untersten Bestehensnote und Maximalnote für den Hochschulabschluss, nachzuweisen auf der Bachelorurkunde/Bachelorzeugnis oder auf einem offiziellen Dokument der Hochschule.
  • Sind Nachweise und einzureichende Unterlagen nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst, bedarf es zusätzlich einer amtlichen Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache
  • Bei Härtefall oder Ortsbindung im öffentlichen Interesse: Begründungsschreiben und Nachweise
  • Bei Studienbewerber*innen, die nicht aus einem EU-Land oder dem Europäischen Wirtschaftsraum kommen und eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) haben: Nachweis Hochschulzugangsberechtigung
 Bitte beachten:
  • Eine Beglaubigung der Nachweise ist nicht erforderlich.
  • Bei der Stellung des Bewerbungsantrages müssen alle erforderlichen Nachweise hochgeladen werden. Eine Nachreichung ist nicht möglich.
  • Bewerbungsunterlagen in Papierform, als Fax oder per E-Mail werden nicht akzeptiert.
  • Ein auf einen anderen Namen ausgestelltes Dokument muss durch einen urkundlichen Nachweis über die Namensänderung ergänzt werden.
  • Weitere Nachweise können bei der Stellung Ihres Bewerbungsantrages erforderlich sein.

Sind mehr qualifizierte Bewerbungen eingegangen als Studienplätze zur Verfügung stehen, erfolgt die Auswahl in zwei Stufen.

Für die Bildung der ersten Rangliste werden folgende Kriterien berücksichtigt:

  • 1. Stufe

Durchschnittsnote des Bachelorabschlusses bzw. Durchschnittsnote der bis zum Bewerbungstermin erbrachten Prüfungsleistungen. Die beste Note des Bachelorabschlusses bzw. die beste Durchschnittsnote steht an der Spitze der Rangliste. Bei Ranggleichheit entscheidet das Los.

  • 2. Stufe

Unter den vorausgewählten Bewerbern wird die Zulassungsentscheidung nach dem Ergebnis eines Auswahlgesprächs getroffen. (siehe §§ 4 und 5 Zulassungssatzung).

Sofern nach Abschluss aller Vergabeverfahren noch freie Studienplätze vorhanden sind, findet ein Losverfahren statt.

Härtefallantrag

5 % der Studienplätze (mind. jedoch ein Platz) sind für außergewöhnliche Härtefälle vorgesehen.

Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern.

Bitte beachten Sie Folgendes:

  • In Ihrem Bewerbungsantrag tragen Sie ein, dass Sie einen Antrag auf außergewöhnliche Härte stellen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Zugangsvoraussetzungen für den gewählten Masterstudiengang erfüllen.
  • Zum Nachweis des Härtefalls müssen Sie ein Begründungsschreiben sowie aussagekräftige Belege hochladen. Bei gesundheitlichen Gründen ist eine aktuelle fachärztliche Stellungnahme/ein fachärztliches Gutachten einzureichen. Darin müssen Aussagen über Entstehung, Schwere, Verlauf und Behandlungsmöglichkeiten der Erkrankung sowie eine Prognose über den weiteren Krankheitsverlauf enthalten sein. Es müssen besondere gesundheitliche Gründe vorliegen, die die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern.
  • Es erfolgt keine Vorabprüfung von Härtefallgründen.
  • Die Rangfolge der Vergabe wird durch den Grad der außergewöhnlichen Härte bestimmt, sodann nach Eignung und Motivation für den gewählten Studiengang und den angestrebten Beruf entsprechend der jeweils geltenden Zulassungssatzung.
  • Härtefallanträge werden nur berücksichtigt, wenn die Antragstellerinnen und Antragsteller nach dem Ergebnis des Auswahlverfahrens keinen Studienplatz bekommen haben.

Ortsbindung im öffentlichen Interesse

1% der Studienplätze (mindestens jedoch ein Platz) sind für die Auswahl nach Ortsbindung im öffentlichen Interesse vorgesehen.

Eine Ortsbindung ist bei Bewerbenden gegeben, die einem von der Hochschule festgelegten, im öffentlichen Interesse zu berücksichtigenden oder fördernden Bewerberkreis angehören und aufgrund begründeter Umstände an den Studienort Ulm gebunden sind; dazu gehören insbesondere Personen, die nachweislich einem Olympiakader (OK), Perspektivkader (PK), Nachwuchskader 1 (NK 1) oder Ergänzungskader (EK) eines Bundesfachverbands des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) angehören (Spitzensportlerinnen und Spitzensportler) sowie Personen, die am Studienort Ulm soziale Pflichten, deren Erfüllung im besonderen öffentlichen Interesse liegt, wahrnehmen, insbesondere Personen, die ein Mandat in einer kommunalen Vertretungskörperschaft ausüben.

Bitte beachten Sie Folgendes:

  • In Ihrem Bewerbungsantrag tragen Sie ein, dass Sie einen Antrag auf Berücksichtigung der Ortsbindung stellen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Zugangsvoraussetzungen für den gewählten Masterstudiengang erfüllen.
  • Zum Nachweis müssen Sie ein Begründungsschreiben sowie aussagekräftige Belege hochladen.
  • Es erfolgt keine Vorabprüfung der Ortsbindung.
  • Die Auswahl trifft der Zulassungsausschuss bzw. die Auswahlkommission.
  • Anträge werden nur berücksichtigt, wenn die Antragstellerinnen und Antragsteller nach dem Ergebnis des Auswahlverfahrens oder nach Härtegesichtspunkten keinen Platz bekommen haben.

Leif-Erik Ott

Öffnungszeiten:

Mo: 10:00-11:30 Uhr
Do: 9:00-11:30 Uhr

Telefonisch erreichbar:
Mo, Di, Do, Fr: 9:00-13:00 Uhr
Mi: 9:00-12:00 Uhr

Abteilung II-1 Zulassung
Helmholtzstraße 22
89069 Ulm
Raum: HeHo 22 E 65
Telefon: +4973150-24444