Beschaffung von Versuchstieren

 

Gemäß Tierschutzgesetz § 9 Abs. 2 Nr. 7 dürfen – von wenigen Ausnahmen abgesehen – nur Tiere in der tierexperimentellen Forschung verwendet werden, die für diesen Zweck gezüchtet worden sind. Versuchstiere können von speziellen renommierten Versuchstierzüchtern kommerziell bezogen werden, aber auch von anderen wissenschaftlichen Einrichtungen, die der zuständigen Behörde bekannt sind.

Die für ein tierexperimentelles Forschungsvorhaben benötigten Tiere werden ausschließlich über das TFZ bestellt. Bitte verwenden Sie hierfür das entsprechende Tierbestellformular . Handelt es sich um gentechnisch veränderte Tiere, ist zusätzlich das Formular „Transgenblatt“ auszufüllen. Die Formulare lassen Sie ausgefüllt und unterschrieben dem Sekretariat des TFZ zukommen. Das Tierbestellformular ist gleichzeitig ein Antrag auf Zuteilung entsprechender Tierhaltungsplätze.

Zur Beurteilung des hygienischen Risikos der anzuliefernden Tiere, insbesondere von anderen wissenschaftlichen Einrichtungen, ist dem TFZ vorab ein Gesundheitszeugnis vorzulegen, das nicht älter als 3 Monate sein darf und den Empfehlungen der FELASA  (FELASA recommendations for the health monitoring of mouse, rat, hamster, guinea pig and rabbit colonies in breeding and experimental units. FELASA working group on revision of guidelines for health monitoring of rodents and rabbits, Mähler Convenor M, Berard M, Feinstein R, Gallagher A, Illgen-Wilcke B, Pritchett-Corning K, Raspa M. Lab Anim. 2014 Feb 4;48(3):178-192.) entsprechen sollte.

Auf Wunsch unterstützt Sie das TFZ auch bei der Organisation von Tiertransporten (z.B. Beantragung der Einfuhrgenehmigung) aus anderen wissenschaftlichen Einrichtungen.

Nach Ankunft werden die Tiere zunächst parasitologisch untersucht und ggf. weitere diagnostische Untersuchungen durchgeführt, um die Einschleppung von pathogenen Mikroorganismen (Viren, Bakterien, Parasiten) in unsere Tierhaltungen zu verhindern. Tiere, die laut Gesundheitszeugnis verdächtig sind, mit unerwünschten pathogenen Mikroorganismen infiziert zu sein, werden ausschließlich in Quarantäne gehalten und ggf. hygienisch saniert.