Struktur und Funktion der Wissenschaftlichen Werkstatt


Die Wissenschaftliche Werkstatt gliedert sich in mehrere Werkstattbereiche mit unterschiedlichen Spezialisierungen.

Für grundsätzliche Fragen im Zusammenhang mit der Wissenschaftlichen Werkstatt ist laut Verwaltungs- und Benutzungsordnung die Werkstattkommission zuständig.

Aufgabe der Wissenschaftlichen Werkstatt:

Aufgabe der Wissenschaftlichen Werkstatt ist die Entwicklung und die Fertigung von nichtkäuflichen wissenschaftlichen Geräten für Lehre und Forschung, die im Auftrag und in engem Kontakt mit Nutzern meist einzeln hergestellt werden.
Dazu gehören auch:

  • Beschaffung und Lagerhaltung von Material und Werkzeug für Zwecke der Wissenschaftlichen Werkstatt,
  • Beratung der Nutzer bei der Entwicklung wissenschaftlicher Geräte, auch wenn sie nicht in der Wissenschaftlichen Werkstatt hergestellt werden,
  • Betreuung der Auszubildenden
  • Stellungnahme zu Beschaffungsanträgen für Materialbearbeitungsmaschinen und -anlagen, wenn deren Preis über Eur 25.000,-- liegt.

Die Aufgaben und Zusammensetzung ergeben sich aus der VBO

Auszug:

§6 Werkstattkommission

(1) Die Werkstattkommission ist, unbeschadet der Zuständigkeit der Universitätsorgane, für die grundsätzlichen Fragen im Zusammenhang mit der Wissenschaftlichen Werkstatt zuständig. Sie macht den zuständigen Organen insbesondere Vorschläge für die Weiterentwicklung der Wissenschaftlichen Werkstatt und für die Verwaltung und Nutzung der Wissenschaftlichen Werkstatt. Sie entsendet Mitglieder in die Kommission für die Findung der Leitungspersonen der beiden Werkstätten. Sie ist vor dem Erlass einer veränderten Entgeltordnung durch das Präsidium zu hören. Sie entscheidet in Konfliktfällen zwischen den Werkstätten und Nutzern.

 

(2) Der Werkstattkommission gehören an:

  • Der Präsident oder ein von ihm zu benennender hauptberuflicher Professor als Vorsitzender.
  • Die Leitung der Wissenschaftlichen Werkstatt.
  • Die stellvertretende Leitung der Wissenschaftlichen Werkstatt.
  • Für die Wissenschaftliche Werkstatt bis zu fünf vom Senat auf Vorschlag der Fakultäten benannte fachkundige Personen (Fachvertreter). Dabei sollen die Hauptnutzergruppen berücksichtigt werden. Die Fakultäten haben ein Vorschlagsrecht.
  • Für die Wissenschaftliche Werkstatt zwei von den Beschäftigten gewählte Personen.

Die Amtszeit der Wahlmitglieder beträgt zwei Jahre.
 

Vorsitz: Ulrich Herr
   
Werkstattleitung Jürgen Mähnß
Stellvertretende Werkstattleitung Reinhard Liske
   
Werkstattkommissions Mitglied Thorsten Bernhard
Werkstattkommissions Mitglied Fiodar Jelezko
Werkstattkommissions Mitglied Hans-Joachim Wilke
Werkstattkommissions Mitglied Marc Ernst
   
Mitarbeiter Vertreter Rainer Ganser
Mitarbeiter Vertreter Christian Weich