Satzung der BUND-Hochschulgruppe

§1 Grundsätze

1. Die BUND-Hochschulgruppe Ulm versteht sich als örtliche Gruppe des BUND-Kreisverbandes Ulm.

2. Zweck der BUND-Hochschulgruppe Ulm ist die Förderung und Umsetzung des Umwelt- und Naturschutzes an der Universität Ulm im umfassenden Sinne als Schutz auch der Würde und Unversehrtheit des Menschen, der natürlichen Lebensgrundlagen von Menschen, Tieren und Pflanzen und der Existenz von Tieren und Pflanzen sowie der Bewahrung all dieser Güter vor einer Beeinträchtigung und Zerstörung.

3. Dazu zählen insbesondere

·       die Förderung des Umweltschutzes, insbesondere die Ressourcenschonung, an der Universität Ulm

·  die Förderung der Umweltbildung durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit an der Universität Ulm

·        die Förderung des Naturschutzes und der Erhaltung der biologischen Diversität an der Universität Ulm und im Bereich des Oberen Eselsberges.

 

§2 Organe

1. Vorstand

Der Vorstand besteht aus einem*r Sprecher*in, einem stellvertretenden Sprecher*in, einem Schatzmeister*in sowie einem Schriftführer*in. Sie leiten die Sitzungen, führen Protokoll, verwalten die Kasse und repräsentieren die Hochschulgruppe nach außen. Die Wahl des Vorstands erfolgt durch die Mitgliederversammlung. Wiederwahlen sind zulässig. Die Amtszeit beträgt zwei Semester.

Der/Die Sprecher*in fungiert als Ansprechpartner für die StuVe.

2. Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung findet in der Regel einmal in der Woche statt. Dazu wird vom Vorstand schriftlich mit Tagesordnung eingeladen. Sie fasst Beschlüsse und wählt den Vorstand. Die Mitgliederversammlungen sind öffentlich. Alle Mitglieder der BUND-HSG können Anträge in der Mitgliederversammlung stellen.

 

§3 Mitgliedschaft

1. Jede*r Studierende, Mitarbeiter und Alumni der Universität Ulm kann ordentliches Mitglied der BUND-HSG werden. Vorrausetzung für die Mitgliedschaft ist, dass die entsprechende Person auf mindestens vier Sitzungen anwesend war.

2. Die nicht-ordentliche Mitgliedschaft steht für alle Personen auch außerhalb der Universität Ulm offen. Sie dürfen auf Versammlungen anwesend sein und mitdiskutieren, sind aber nicht stimmberechtigt.

3. Die ordentliche und nicht-ordentliche Mitgliedschaft wird verweigert, wenn Personen in ihrem Denken und Handeln gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verstoßen.