Aktuelles:

Anträge für Reisen im 1. Halbjahr 2026 können ab sofort gestellt werden.

Anträge für Reisen im 2. Halbjahr 2026 können ab 01.04.2026 gestellt werden.

Bitte beachten Sie die neuen Förder-Voraussetzungen!

Stand: 29.10.2025

Die Universität Ulm vergibt Mittel zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses aus der Universitätspauschale, die im Rahmen der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder eingeworben wurden. 

Das Mobilitätsprogramm unterstützt Reisen zu Kongressen oder zum Besuch von Kooperationspartnern.

Voraussetzungen:

  • aktive Teilnahme (z. B. Vortrag, Poster)
  • vorheriger Besuch einer Veranstaltung aus dem ProTrainU-Kursprogramm
    (nachgewiesen durch Teilnahmebescheinigung)

Wer kann sich bewerben?

Antragsberechtigt sind Promovierende und Postdoktorand*innen der Universität Ulm.
Jede antragsberechtigte Person kann die Fördermittel nur einmal in Anspruch nehmen.

Im Falle einer Bewilligung gelten folgende maximale Fördersummen:

    1.000 € für Reisen innerhalb Deutschlands
    1.800 € für Reisen ins europäische Ausland
    2.800 € für Überseereisen


Eine Abschlagszahlung kann nicht gewährt werden.

So bewerben Sie sich:

  1. Lesen Sie die Förderrichtlinie.
  2. Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus und unterschreiben Sie dieses
  3. Fügen Sie folgende Anlagen bei:
    • Bestätigung Ihrer aktiven Teilnahme 
      (z.B. Abstract plus Abstract-Annahmebestätigung des Kongressveranstalters. 
      Bei Kooperationsbesuchen: Einladung der Gast-Institution)
    • Teilnahmebescheinigung ProTrainU-Kurs
  4. Senden Sie Ihre Antragsunterlagen per Hauspost an ProTrainU.

Haben Sie Fragen zum Mobilityprogramm?

Ihre Mobility-Ansprechperson in der ProTrainU-Geschäftsstelle:

Martina Riegg
Tel. 50-36296
E-Mail: martina.riegg(at)uni-ulm.de