Aktuelles:
Anträge für Reisen im 1. Halbjahr 2026 können ab sofort gestellt werden.
Anträge für Reisen im 2. Halbjahr 2026 können ab 01.04.2026 gestellt werden.
Bitte beachten Sie die neuen Förder-Voraussetzungen!
Stand: 29.10.2025
Aktuelles:
Anträge für Reisen im 1. Halbjahr 2026 können ab sofort gestellt werden.
Anträge für Reisen im 2. Halbjahr 2026 können ab 01.04.2026 gestellt werden.
Bitte beachten Sie die neuen Förder-Voraussetzungen!
Stand: 29.10.2025
Die Universität Ulm vergibt Mittel zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses aus der Universitätspauschale, die im Rahmen der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder eingeworben wurden.
Das Mobilitätsprogramm unterstützt Reisen zu Kongressen oder zum Besuch von Kooperationspartnern.
Voraussetzungen:
Antragsberechtigt sind Promovierende und Postdoktorand*innen der Universität Ulm.
Jede antragsberechtigte Person kann die Fördermittel nur einmal in Anspruch nehmen.
Im Falle einer Bewilligung gelten folgende maximale Fördersummen:
1.000 € für Reisen innerhalb Deutschlands
1.800 € für Reisen ins europäische Ausland
2.800 € für Überseereisen
Eine Abschlagszahlung kann nicht gewährt werden.
Ihre Mobility-Ansprechperson in der ProTrainU-Geschäftsstelle:
Martina Riegg
Tel. 50-36296
E-Mail: martina.riegg(at)uni-ulm.de