Im Falle einer Bewilligung gelten folgende maximale Fördersummen:
1.000 € für Reisen innerhalb Deutschlands
1.800 € für Reisen ins europäische Ausland
2.800 € für Überseereisen
Eine Abschlagszahlung kann nicht gewährt werden.
Die Universität Ulm vergibt Mittel zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses aus der Universitätspauschale, die im Rahmen der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder eingeworben wurden.
Das Mobilitätsprogramm unterstützt Reisen zu Kongressen oder zum Besuch von Kooperationspartnern.
Voraussetzungen:
Antragsberechtigt sind Promovierende und Postdoktorand*innen der Universität Ulm.
Jede antragsberechtigte Person kann die Fördermittel nur einmal in Anspruch nehmen.
Im Falle einer Bewilligung gelten folgende maximale Fördersummen:
1.000 € für Reisen innerhalb Deutschlands
1.800 € für Reisen ins europäische Ausland
2.800 € für Überseereisen
Eine Abschlagszahlung kann nicht gewährt werden.
Ihre Mobility-Ansprechperson in der ProTrainU-Geschäftsstelle:
Martina Riegg
Tel. 50-36296
E-Mail: martina.riegg(at)uni-ulm.de
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Ausschreibung/Förderrichtlinie Mobility-Programm 2026
Antragsformular Mobility-Programm 2026
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Forschungsaufenthalte in Japan (Japan Society for the Promotion of Science)