Mobilität

Im Rahmen der spezifischen Maßnahmen zur Erhöhung des Anteils an Wissenschaftlerinnen werden Reisemittel für Forschungsaufenthalte (insbesondere im Ausland) für qualifizierte Nachwuchswissenschaftlerinnen aller Fakultäten zur Verfügung gestellt. Die Förderung erfolgt im Rahmen des Professorinnenprogramm III.

FAQs

Qualifizierte Nachwuchswissenschaftlerinnen aller Fakultäten.

Als Nachwuchswissenschaftlerinnen gelten Promovendinnen (mit abgeschlossenem Master- bzw. Medizinstudium), Postdoktorandinnen, Habilitandinnen sowie habilitierte Wissenschaftlerinnen ohne Berufung auf eine Professur oder Juniorprofessur.

Bisher wurde noch keine Förderung für Forschungsaufenthalte aus Mitteln der Förderprogramme für Wissenschaftlerinnen in Anspruch genommen.

Ein abgeschlossenes Studium (Master, 3. Abschnitt ärztl. Prüfung) sowie ein bis mindestens zum Zeitpunkt des Endes der beantragten Förderung bestehendes Beschäftigungsverhältnis mit der Universität Ulm/Universitätsklinikum oder ein dort angesiedeltes Stipendium werden vorausgesetzt.

Die weiteren Fördervoraussetzungen finden Sie in unseren Richtlinien.

Gefördert werden Forschungsaufenthalte (insb. im Ausland) mit einer Dauer von max. drei Monaten.

Umfang der Förderung: nach Bedarf, max. 5.000 EUR

Reisekosten (z. B. Flüge, Bahnfahrten, Visa), Einschreibegebühren der Forschungseinrichtung, Mieten für Unterkünfte etc. Es kann die Abrechnung inkl. Tagegeld beantragt werden (max. bis zur Ausschöpfung des bewilligten Förderbetrags); nur Beschäftigte sind Tagegeld-berechtigt.
 

Forschungsaufenthalte mit einer Dauer von max. drei Monaten sind Dienstreisen; es gelten die üblichen reisekostenrechtlichen Regelungen.

Die Abrechnung und Erstattung erfolgt durch den Personalservice der Universität, bei Angehörigen der Medizinischen Fakultät durch die Personalabrechnung des Klinikums.

Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag auf Förderung ist mit allen Anlagen als pdf-Datei mit eingescannten Unterschriften bei der Projektkoordination (Gleichstellungsreferat, gleichstellungsbeauftragte(at)uni-ulm.de) einzureichen.

  1. Antragsformular
  2. ggf. Stellungnahme der wissenschaftlich betreuenden Person (falls nicht im Formular aufgeführt)
  3. Einladungsschreiben der Gastinstitution 
  4. Lebenslauf der Antragstellerin (max. 2 Seiten)

Reisemittel für Kongressreisen können über die Nachwuchsakademie (ProTrainU) beantragt werden.  Das Mobility-Programm steht Nachwuchswissenschaftler*innen aller Fakultäten offen.

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