Beschwerden und Anliegen in Ihrem Studium

Die Universität Ulm ist bestrebt, ihre Studienbedingungen und Serviceleistungen kontinuierlich zu verbessern. Um dies zu erreichen, sind uns Anregungen, Ideen, Kritik oder Beschwerden unserer Studierenden im Sinne einer gelebten Qualitätskultur sehr wichtig.

Wichtige Feedbackinstrumente im Qualitätsmanagement sind die Lehrveranstaltungsevaluationen und die jährliche Studierendenbefragung. Nutzen Sie hier die Möglichkeit, uns Ihre Meinung und Verbesserungsvorschläge mitzuteilen.

Uns ist bewusst, dass diese Feedbackinstrumente nicht immer ausreichen oder schnell genug ein akutes Problem lösen können. Nachfolgend haben wir Ihnen direkte Ansprechpersonen für verschiedene Beschwerdefälle zusammengestellt.

Bitte nutzen Sie die weiter unten aufgeführten Ansprechpersonen.

Kommunizieren Sie Ihre Anliegen!

Sie möchten mit der Stabsstelle QBR zum Thema Feedback/Beschwerde in Kontakt treten, dann nutzen Sie bitte diese E-Mailadresse.

Schematische Darstellung des möglichen ersten Kontaktes bei Schwierigkeiten im Lehr- und Studienbetrieb

Die Abbildung zeigt allgemein die verfügbaren Ansprechpersonen für Anliegen im Lehr- und Studienbetrieb.

Ansprechpersonen und Kontakte für Beschwerden im Studienbetrieb

(Beispielprobleme und Lösungswege)
Die aufgeführten Beispiele werden regelmäßig erweitert, um Ihren Studienalltag bestmöglich abzudecken.

Zeitmanagement

Lehrveranstaltungen, insbesondere auch Exportveranstaltungen, überschneiden sich und erschweren dadurch die Studienplanung.

  • Um möglichst überschneidungsfreie Veranstaltungen in einem Semester zu ermöglichen, werden diese sorgfältig auf vier Ebenen unter Berücksichtigung der jeweiligen Studienpläne je Fachsemester geplant. Um Veranstaltungen für fächerübergreifende Pflichtveranstaltungen zu terminieren, erfolgt zunächst ein Planungstreffen, an welchem die zuständigen Koordinatoren aus jedem Fachbereich vertreten sind. Auf der weiteren Ebene werden die Veranstaltungen für fachspezifische Pflichtveranstaltungen i.d.R. unter Mitwirkung der jeweiligen studentischen Fachbereichsvertretungen (bitte beachten Sie hier ggf. fachspezifische Abweichungen) koordiniert und terminiert. Auf der dritten Ebene werden alle weiteren (Wahl-)Veranstaltungen, wie z.B. auch ASQs, geplant und den Veranstaltungsräumen zugewiesen.  Auf vierter Ebene stimmen sich die unmittelbar beteiligten Lehrpersonen gemeinsam mit den Studierenden der Veranstaltungen für die Semestertermine ab.     
  • Wird eine Pflichtveranstaltung nicht im Fachsemester - wie im Studienplan vorgeschlagen - besucht oder handelt es sich um eine ASQ-Veranstaltung, kann eine Überschneidungsfreiheit nicht gewährleistet werden.

Bei Überschneidungen von Lehrveranstaltungen sollten Studierende zunächst Kontakt mit den unmittelbar beteiligten Lehrpersonen aufnehmen. Ggf. können Studierende auch gemeinsam mit der jeweiligen studentischen Fachbereichsvertretung in Kontakt mit zuständigen Lehrpersonen treten.

Weitere Eskalationsstufen:
Sollte sich auf dieser Ebene keine Möglichkeit der Lösung abzeichnen, können Studienfachberatung bzw. Studiengangskoordination als nächsthöhere Ansprechpartner dienen. Diese können gerade bei Überschneidungen, die strukturell im Fachbereich angelegt sind, die Problematik ggf. besser adressieren.

Die Studiendekaninnen bzw. Studiendekane tragen auf der Ebene der Fachbereiche die Verantwortung bei der Sicherstellung der Qualität von Studium und Lehre. Daher sind sie im Beschwerde-Eskalationsprozess auf Ebene der Fachbereiche die finalen Ansprechpartnerinnen und -partner zur Adressierung von Problemen in Studium und Lehre und können in dieser Funktion auch von Studierenden, ggf. in Zusammenwirkung mit den studentischen Fachbereichsvertretungen, kontaktiert werden, um auf ein Problem aufmerksam zu machen.

Inhalt von Veranstaltungen

Didaktische Probleme in Lehrveranstaltungen 

  • Nutzen Sie die Möglichkeit der Lehrveranstungsevaluation, um auf spezifische Probleme hinzuweisen und fordern Sie auch eine Besprechung der Evaluationsergebnisse von Lehrperson und Veranstaltungsteilnehmenden ein.

Bei jeglichen Problemen, die in der didaktischen Gestaltung einzelner Lehrveranstaltungen oder Module auftreten, sollten Studierende zunächst den Kontakt mit den direkt beteiligten Lehrenden suchen, auf das Problem aufmerksam machen und um Abhilfe ersuchen. Ggf. können Studierende auch gemeinsam mit der jeweiligen studentischen Fachbereichsvertretung in Kontakt mit zuständigen Lehrpersonen treten.

Weitere Eskalationsstufen:
Die Studiendekaninnen bzw. Studiendekane tragen auf der Ebene der Fachbereiche die Verantwortung bei der Sicherstellung der Qualität von Studium und Lehre. Daher sind sie im Beschwerde-Eskalationsprozess auf Ebene der Fachbereiche die finalen Ansprechpartnerinnen und -partner zur Adressierung von Problemen in Studium und Lehre und können in dieser Funktion auch von Studierenden, ggf. in Zusammenwirkung mit den studentischen Fachbereichsvertretungen, kontaktiert werden, um auf ein Problem aufmerksam zu machen.

 

Vorlesungen und dazugehörige Übungen oder Seminare sind inhaltlich nicht aufeinander abgestimmt, was Studium und Lernfortschritt erschwert.

  • Nutzen Sie (auch) die Möglichkeit der Lehrveranstungsevaluation, um auf spezifische Probleme hinzuweisen und fordern Sie auch eine Besprechung der Evaluationsergebnisse von Lehrperson und Veranstaltungsteilnehmenden ein.

Die leitenden Lehrpersonen für Vorlesungen und ergänzende Seminare und Übungen sind verantwortlich für die inhaltliche Gestaltung der Lehre von Modulen und sollten daher zunächst die ersten Ansprechpersonen für Studierende bei Problemen mit der Abstimmung von einzelnen Veranstaltungen eines Moduls sein. Ggf. können Studierende auch gemeinsam mit der jeweiligen studentischen Fachbereichsvertretung in Kontakt mit zuständigen Lehrpersonen treten.

Weitere Eskalationsstufen:
Die Studiendekaninnen bzw. Studiendekane tragen auf der Ebene der Fachbereiche die Verantwortung bei der Sicherstellung der Qualität von Studium und Lehre. Daher sind sie im Beschwerde-Eskalationsprozess auf Ebene der Fachbereiche die finalen Ansprechpartnerinnen und -partner zur Adressierung von Problemen in Studium und Lehre und können in dieser Funktion auch von Studierenden, ggf. in Zusammenwirkung mit den studentischen Fachbereichsvertretungen, kontaktiert werden, um auf ein Problem aufmerksam zu machen.

Lehrmaterial wird nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt.

Wenn es Schwierigkeiten mit dem Lehrmaterial gibt, sollten Studierende zunächst Kontakt mit den unmittelbar beteiligten Lehrpersonen aufnehmen. Ggf. können Studierende auch gemeinsam mit der jeweiligen studentischen Fachbereichsvertretung in Kontakt mit zuständigen Lehrpersonen treten.

Weitere Eskalationsstufen:
Die Studiendekaninnen bzw. Studiendekane tragen auf der Ebene der Fachbereiche die Verantwortung bei der Sicherstellung der Qualität von Studium und Lehre. Daher sind sie im Beschwerde-Eskalationsprozess auf Ebene der Fachbereiche die finalen Ansprechpartnerinnen und -partner zur Adressierung von Problemen in Studium und Lehre und können in dieser Funktion auch von Studierenden, ggf. in Zusammenwirkung mit den studentischen Fachbereichsvertretungen, kontaktiert werden, um auf ein Problem aufmerksam zu machen.

Schematische Darstellung des möglichen ersten Kontaktes bei Schwierigkeiten bei Prüfungsorganisation und -verfahren

Die Abbildung zeigt allgemein die verfügbaren Ansprechpersonen für Anliegen bei Prüfungsorganisation und -verfahren.

Ansprechpersonen und Kontakte für Prüfungsorganisation und -verfahren

(Beispielprobleme und Lösungswege)
Die aufgeführten Beispiele werden regelmäßig erweitert, um Ihren Studienalltag bestmöglich abzudecken.

Allgemeines

Es ergeben sich Probleme bei der Prüfungsanmeldung oder -abmeldung, da diese z.B. nicht innerhalb bestimmter Fristen im Hochschulportal eingetragen werden oder es erscheint eine Prüfungsanmeldung oder -abmeldung nicht im Hochschulportal, obwohl diese vorgenommen wurde. 

  • B eachten Sie, dass Sie nach jeder getätigten Prüfungsanmeldung od  er -abmeldung im Hochschulportal auch kontrollieren, ob diese tatsächlich vollzogen wurde. Bitte beachten Sie die Fristen. Sollte die An- und Abmeldung über das Hochschulportal nicht möglich sein, erfolgt diese direkt beim Studiensekretariat.

Das Studiensekretariat ist zuständig für die Prüfungsverwaltung der Studiengänge der Universität Ulm und hat zum Thema ein FAQ zusammengestellt. Studierende sollten sich an die zuständige Ansprechperson des jeweiligen Fachbereichs im Studiensekretariat wenden. Zur schnelleren Klärung eines Problemfalls ist ein Nachweis über die rechtzeitige An- oder Abmeldung, z.B. in Form einer E-Mail, eines Screetshots etc. sehr hilfreich. Zusätzlich sollte die unmittelbar zuständige Lehrperson über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt werden.

Weitere Eskalationsstufen:
Sollte sich auf den genannten Ebenen keine Lösung finden, können die Studierenden ggf. gemeinsam mit der jeweiligen studentischen Fachbereichsvertretung in Kontakt mit der Studienfachberatung bzw. Studiengangskoordination treten. Diese sind bei Prüfungsschwierigkeiten und bei fachbezogenen Lernproblemen unterstützend tätig und können auch als Vermittler in Gesprächen teilnehmen, um bei eventuellen Konflikten zwischen den Parteien schlichtend einzugreifen.

Im Bereich der Prüfungsorganisation und -verfahren kann auch der Fachprüfungsausschuss als weiterer Akteur dazu beitragen, Abhilfe bei Beschwerden zu schaffen. Der Fachprüfungsausschuss überwacht dabei die Organisation der Modulprüfung.

Die Studiendekaninnen bzw. Studiendekane tragen auf der Ebene der Fachbereiche die Verantwortung bei der Sicherstellung der Qualität von Studium und Lehre. Daher sind sie im Beschwerde-Eskalationsprozess auf Ebene der Fachbereiche die finalen Ansprechpartnerinnen und -partner zur Adressierung von Problemen im Studien- und Prüfungsbetrieb und können in dieser Funktion auch von Studierenden, ggf. in Zusammenwirkung mit den studentischen Fachbereichsvertretungen, kontaktiert werden, um auf ein Problem aufmerksam zu machen.

Es werden Abweichungen vom Modulhandbuch festgestellt. Beispielsweise wird für die Teilnahme an einer Klausur eine Vorleistung verlangt, die so nicht im Modulhandbuch eingetragen war; die Lehrperson kündigt eine andere Prüfungsform an (mündlich oder schriftlich), wie es im Modulhandbuch eingetragen ist oder es werden Abweichungen von der Bewertungsmethode oder Notenbildung festgestellt.  

Die jeweils gültigen Modulbeschreibungen in den Modulhandbüchern der Bachelor- und Masterstudiengänge finden sich im Portal Studium & Lehre der Universität Ulm. Diese werden regelmäßig (i.d.R. vor Semesterbeginn) überprüft und ggf. aktualisiert. Die jeweils mit Beginn des Semesters gültige Fassung der Modulbeschreibung bietet Studierenden Anhaltspunkte für die Organisation, Inhalt sowie Bewertung und Notenbildung für die jeweiligen Module.

Bei Problemen mit der Abweichung von Modulbeschreibungen sollten Studierende zunächst Kontakt mit den unmittelbar beteiligten Lehrpersonen aufnehmen. Ggf. können Studierende auch gemeinsam mit der jeweiligen studentischen Fachbereichsvertretung in Kontakt mit zuständigen Lehrpersonen treten.

Weitere Eskalationsstufen:
Die Studienfachberatung bzw. die Studiengangskoordinatorinnen oder Studiengangskoordinatoren können als nächste Instanz hinzugezogen werden, wenn Abweichungen vom Modulhandbuch vorliegen. Sie können bei Fragen und Anliegen zu Inhalten und Lernzielen von Modulen unterstützen.

Für das Modulhandbuch des jeweiligen Studiengangs ist die/der zuständige Studiendekanin bzw. Studiendekan verantwortlich. Daher sind sie im Beschwerde-Eskalationsprozess auf Ebene der Fachbereiche die finalen Ansprechpartnerinnen und -partner zur Adressierung von Problemen im Zusammenhang mit Abweichungen von Modulbeschreibungen und können in dieser Funktion auch von Studierenden, ggf. in Zusammenwirkung mit den studentischen Fachbereichsvertretungen, kontaktiert werden, um auf ein Problem aufmerksam zu machen.

Benotung

Es werden Vorleistungen, welche zur Anmeldung und bei Teilnahme einer Klausur vorausgesetzt werden, nicht rechtzeitig im Hochschulportal eingetragen. 

  • Bitte schauen Sie ins FAQ des Studierendensekretariats und beachten Sie die dort aufgeführten Fristen.

Bei Problemen mit den Vorleistungen nehmen Sie Kontakt mit den unmittelbar beteiligten Lehrpersonen bzw. Prüfenden auf.

Noten werden im Hochschulportal falsch oder gar nicht eingetragen. 

Bei Problemen mit den Noten im Hochschulportal sollten Studierende zunächst Kontakt mit den unmittelbar beteiligten Lehrpersonen bzw. Prüfenden aufnehmen. Für das Eintragen der Noten im Hochschulportal sind grundsätzlich die Prüfenden zuständig.

Weitere Eskalationsstufen:
Sollte sich mit den unmittelbar beteiligten Lehrpersonen bzw. Prüfenden oder deren Prüfungsstellvertretern keine Lösung finden, können die Studierenden ggf. gemeinsam mit der jeweiligen studentischen Fachbereichsvertretung in Kontakt mit der zuständigen Ansprechperson des jeweiligen Fachbereichs im Studiensekretariat treten.

Die Studiendekaninnen bzw. Studiendekane tragen auf der Ebene der Fachbereiche die Verantwortung bei der Sicherstellung der Qualität von Studium und Lehre. Daher sind sie im Beschwerde-Eskalationsprozess auf Ebene der Fachbereiche die finalen Ansprechpartnerinnen und -partner zur Adressierung von Problemen im Studien- und Prüfungsbetrieb und können in dieser Funktion auch von Studierenden, ggf. in Zusammenwirkung mit den studentischen Fachbereichsvertretungen, kontaktiert werden, um auf ein Problem aufmerksam zu machen.

Einwände zur Klausurkorrektur werden ignoriert oder nicht erst genommen.

Bei Problemen mit der Klausurkorrektur sollten Studierende zunächst Kontakt mit den unmittelbar beteiligten Lehrpersonen bzw. Prüfenden aufnehmen.

Weitere Eskalationsstufen:
Kann die Beschwerde im gemeinsamen Gespräch mit den Lehrpersonen bzw. Prüfenden nicht geklärt werden, haben Studierende einerseits die Möglichkeit, sofern noch nicht geschehen, gemäß § 26 Abs. 2 der Rahmenordnung der Universität Ulm, ein Einsichtsrecht in die Modulprüfung über das Studiensekretariat zu beantragen. Andererseits haben sie auch die Möglichkeit eine Beratung durch das Studiensekretariat über das weitere Vorgehen in Anspruch zu nehmen.

Ggf. können Studierende auch gemeinsam mit der jeweiligen studentischen Fachbereichsvertretung in Kontakt mit der zuständigen Studienfachberatung bzw. Studiengangskoordination treten. Diese sind bei Prüfungsschwierigkeiten und bei fachbezogenen Lernproblemen unterstützend tätig. Diese können auch als Vermittler in Gesprächen teilnehmen, um bei eventuellen Konflikten zwischen den Parteien schlichtend einzugreifen.

Im Bereich der Prüfungsorganisation und -verfahren kann auch der Fachprüfungsausschuss als weiterer Akteur dazu beitragen, Abhilfe bei Beschwerden zu schaffen.

Die Studiendekaninnen bzw. Studiendekane tragen auf der Ebene der Fachbereiche die Verantwortung bei der Sicherstellung der Qualität von Studium und Lehre. Daher sind sie im Beschwerde-Eskalationsprozess auf Ebene der Fachbereiche die finalen Ansprechpartnerinnen und -partner zur Adressierung von Problemen im Studien- und Prüfungsbetrieb und können in dieser Funktion auch von Studierenden, ggf. in Zusammenwirkung mit den studentischen Fachbereichsvertretungen, kontaktiert werden, um auf ein Problem aufmerksam zu machen.

Die Benotung einer Prüfungsleistung wird z.B. als nicht gerechtfertigt oder unfair erachtet.

Wird z.B. die Benotung einer Prüfungsleistung als ungerechtfertigt erachtet, so sollte zunächst das Gespräch mit den unmittelbar beteiligten Lehrpersonen bzw. Prüfenden, welche die Benotung vorgenommen haben, gesucht werden.

Weitere Eskalationsstufen:
Kann die Beschwerde im gemeinsamen Gespräch nicht geklärt werden, haben Studierende einerseits die Möglichkeit, sofern noch nicht geschehen, gemäß § 26 Abs. 2 der Rahmenordnung der Universität Ulm, ein Einsichtsrecht in die Modulprüfung über das Studiensekretariat zu beantragen. Andererseits haben sie auch die Möglichkeit eine Beratung durch das Studiensekretariat über das weitere Vorgehen in Anspruch zu nehmen.

Ggf. können Studierende auch gemeinsam mit der jeweiligen studentischen Fachbereichsvertretung in Kontakt mit der zuständigen Studienfachberatung bzw. Studiengangskoordination treten. Diese sind bei Prüfungsschwierigkeiten und bei fachbezogenen Lernproblemen unterstützend tätig. Diese können auch als Vermittler in Gesprächen teilnehmen, um bei eventuellen Konflikten zwischen den Parteien schlichtend einzugreifen.

Im Bereich der Prüfungsorganisation und -verfahren kann auch der Fachprüfungsausschuss als weiterer Akteur dazu beitragen, Abhilfe bei Beschwerden zu schaffen.

Die Studiendekaninnen bzw. Studiendekane tragen auf der Ebene der Fachbereiche die Verantwortung bei der Sicherstellung der Qualität von Studium und Lehre. Daher sind sie im Beschwerde-Eskalationsprozess auf Ebene der Fachbereiche die finalen Ansprechpartnerinnen und -partner zur Adressierung von Problemen im Studien- und Prüfungsbetrieb und können in dieser Funktion auch von Studierenden, ggf. in Zusammenwirkung mit den studentischen Fachbereichsvertretungen, kontaktiert werden, um auf ein Problem aufmerksam zu machen.

Es wird eine Vorleistung für die Teilnahme an einer Klausur verlangt, obwohl dies nicht in der Modulbeschreibung eingetragen ist. 

  • Die jeweils gültigen Modulbeschreibungen in den Modulhandbüchern der Bachelor- und Masterstudiengänge finden sich im Portal Studium & Lehre der Universität Ulm. Diese werden regelmäßig (i.d.R. vor Semesterbeginn) überprüft und ggf. aktualisiert. Die jeweils mit Beginn des Semesters gültige Fassung der Modulbeschreibung bietet Studierenden Anhaltspunkte für die Organisation, Inhalt sowie Bewertung und Notenbildung für die jeweiligen Module.

Bei Problemen mit der Abweichung von Modulbeschreibungen sollten Studierende zunächst Kontakt mit den unmittelbar beteiligten Lehrpersonen aufnehmen. Ggf. können Studierende auch gemeinsam mit der jeweiligen studentischen Fachbereichsvertretung in Kontakt mit zuständigen Lehrpersonen treten.

Weitere Eskalationsstufen:
Die Studienfachberatung bzw. die Studiengangskoordinatorinnen oder Studiengangskoordinatoren können als nächste Instanz hinzugezogen werden, wenn Abweichungen vom Modulhandbuch vorliegen. Sie können bei Fragen und Anliegen zu Inhalten und Lernzielen von Modulen unterstützen.

Für das Modulhandbuch des jeweiligen Studiengangs ist die/der zuständige Studiendekanin bzw. Studiendekan verantwortlich. Daher sind sie im Beschwerde-Eskalationsprozess auf Ebene der Fachbereiche die finalen Ansprechpartnerinnen und -partner zur Adressierung von Problemen im Zusammenhang mit Abweichungen von Modulbeschreibungen und können in dieser Funktion auch von Studierenden, ggf. in Zusammenwirkung mit den studentischen Fachbereichsvertretungen, kontaktiert werden, um auf ein Problem aufmerksam zu machen.

Klausur- und Prüfungseinsicht

Eine Klausur- und Prüfungseinsicht wird nicht angeboten.

Bei Problemen mit der Klausur- und Prüfungseinsicht sollten Studierende zunächst Kontakt mit den unmittelbar beteiligten Lehrpersonen bzw. Prüfenden aufnehmen. Ggf. können Studierende auch gemeinsam mit der jeweiligen studentischen Fachbereichsvertretung in Kontakt mit zuständigen Lehrpersonen treten.

Weitere Eskalationsstufen:
Gemäß § 26 Abs. 2 der Rahmenordnung der Universität Ulm besteht ein Einsichtsrecht in die Modulprüfung, welche über das Studiensekretariat zu beantragen ist. Darüber hinaus haben Sie auch die Möglichkeit, eine Beratung durch das Studiensekretariat über das weitere Vorgehen in Anspruch zu nehmen. 

Eine Klausur- und Prüfungseinsicht wird zu einem nicht realisierbaren Termin angeboten.

Bei Problemen mit der Klausur- und Prüfungseinsicht sollten Studierende zunächst Kontakt mit den unmittelbar beteiligten Lehrpersonen bzw. Prüfenden aufnehmen. Ggf. können Studierende auch gemeinsam mit der jeweiligen studentischen Fachbereichsvertretung in Kontakt mit zuständigen Lehrpersonen treten.

Weitere Eskalationsstufen:
Sollte der angebotene Termin zur Klausur- und Prüfungseinsicht nicht persönlich wahrgenommen werden können, besteht grundsätzlich die Möglichkeit gemäß § 167 BGB einer anderen Person eine Vollmacht für den Einsichtstermin auszustellen.

Gemäß § 26 Abs. 2 der Rahmenordnung der Universität Ulm besteht ein Einsichtsrecht in die Modulprüfung, welche über das Studiensekretariat zu beantragen ist. Darüber hinaus haben Sie auch die Möglichkeit, eine Beratung durch das Studiensekretariat über das weitere Vorgehen in Anspruch zu nehmen. 

Während der Klausur- und Prüfungseinsicht sind z.B. nur Personen anwesend, die bestehende Fragen zur Klausurkorrektur nicht beantworten können, was die Nachvollziehbarkeit des Zustandekommens eines Prüfungsergebnisses erschwert.

Bei Problemen mit der Klausur- und Prüfungseinsicht sollten Studierende zunächst Kontakt mit den unmittelbar beteiligten Lehrpersonen bzw. Prüfenden aufnehmen. Ggf. können Studierende auch gemeinsam mit der jeweiligen studentischen Fachbereichsvertretung in Kontakt mit zuständigen Lehrpersonen treten.

Weitere Eskalationsstufen:
Die Studienfachberatung bzw. Studiengangskoordination sind bei Prüfungsschwierigkeiten und bei fachbezogenen Lernproblemen unterstützend tätig. Diese können auch als Vermittler in Gesprächen teilnehmen, um bei eventuellen Konflikten zwischen den Parteien schlichtend einzugreifen.

Im Bereich der Prüfungsorganisation und -verfahren kann auch der Fachprüfungsausschuss als weiterer Akteur dazu beitragen, Abhilfe bei Beschwerden zu schaffen.

Die Studiendekaninnen bzw. Studiendekane tragen auf der Ebene der Fachbereiche die Verantwortung bei der Sicherstellung der Qualität von Studium und Lehre. Daher sind sie im Beschwerde-Eskalationsprozess auf Ebene der Fachbereiche die finalen Ansprechpartnerinnen und -partner zur Adressierung von Problemen im Studien- und Prüfungsbetrieb und können in dieser Funktion auch von Studierenden, ggf. in Zusammenwirkung mit den studentischen Fachbereichsvertretungen, kontaktiert werden, um auf ein Problem aufmerksam zu machen.

Einwände zur Korrektur werden ignoriert oder nicht ernst genommen.

Bei Problemen mit der Klausur- und Prüfungseinsicht sollten Studierende zunächst Kontakt mit den unmittelbar beteiligten Lehrpersonen bzw. Prüfenden aufnehmen. Ggf. können Studierende auch gemeinsam mit der jeweiligen studentischen Fachbereichsvertretung in Kontakt mit zuständigen Lehrpersonen treten.

Weitere Eskalationsstufen:
Die Studienfachberatung bzw. Studiengangskoordination sind bei Prüfungsschwierigkeiten und bei fachbezogenen Lernproblemen unterstützend tätig. Diese können auch als Vermittler in Gesprächen teilnehmen, um bei eventuellen Konflikten zwischen den Parteien schlichtend einzugreifen.

Im Bereich der Prüfungsorganisation und -verfahren kann auch der Fachprüfungsausschuss als weiterer Akteur dazu beitragen, Abhilfe bei Beschwerden zu schaffen.

Die Studiendekaninnen bzw. Studiendekane tragen auf der Ebene der Fachbereiche die Verantwortung bei der Sicherstellung der Qualität von Studium und Lehre. Daher sind sie im Beschwerde-Eskalationsprozess auf Ebene der Fachbereiche die finalen Ansprechpartnerinnen und -partner zur Adressierung von Problemen im Studien- und Prüfungsbetrieb und können in dieser Funktion auch von Studierenden, ggf. in Zusammenwirkung mit den studentischen Fachbereichsvertretungen, kontaktiert werden, um auf ein Problem aufmerksam zu machen.

Zeitmanagement

Klausur- oder andere Prüfungstermine überschneiden sich oder liegen zeitlich sehr nah beieinander, was zu übermäßigen Mehrbelastungen in der Prüfungsvorbereitung und ggf. Studienzeitverlängerungen führt.

  • Um möglichst überschneidungsfreie Prüfungstermine in einem Semester zu ermöglichen, werden diese sorgfältig auf drei Ebenen unter Berücksichtigung der jeweiligen Studienpläne je Fachsemester geplant. Um Prüfungstermine für fächerübergreifende Pflichtveranstaltungen zu terminieren, erfolgt zunächst ein Prüfungsplanertreffen, an welchem die zuständigen Koordinatoren aus jedem Fachbereich vertreten sind. Auf der weiteren Ebene werden die Prüfungstermine für fachspezifische Pflichtveranstaltungen i.d.R. unter Mitwirkung der jeweiligen studentischen Fachbereichsvertretungen (bitte beachten Sie hier ggf. fachspezifische Abweichungen) koordiniert und terminiert. Auf der dritten Ebene koordinieren die unmittelbar beteiligten Lehrpersonen bzw. Prüfenden gemeinsam mit den Studierenden die Prüfungstermine für weitere Wahlpflichtmodule.     
  • Wird eine Prüfung nicht im Fachsemester - wie im Studienplan vorgeschlagen - abgelegt, kann eine Überschneidungsfreiheit nicht gewährleistet werden.  

Bei Überschneidungen von Klausur- oder Prüfungsterminen sollten Studierende zunächst Kontakt mit den unmittelbar beteiligten Lehrpersonen bzw. Prüfenden aufnehmen. Ggf. können Studierende auch gemeinsam mit der jeweiligen studentischen Fachbereichsvertretung in Kontakt mit zuständigen Lehrpersonen treten. 

weitere Eskalationsstufen:
Sollte sich auf dieser Ebene keine Möglichkeit der Lösung abzeichnen, kann die Studiengangskoordination als nächsthöhere Ansprechperson dienen. Diese können gerade bei Überschneidungen, die strukturell im Fachbereich angelegt sind, die Problematik ggf. besser adressieren. 

Die Koordination von fachübergreifenden Klausuren übernimmt auch das Studiensekretariat. Daher  können Probleme bei Überschneidungen ggf. gemeinsam mit studentischen Fachbereichsvertretern hier aufgezeigt werden. 

In einzelnen Fachbereichen kann die Koordination der Klausur- und Prüfungstermine auch beim Fachprüfungsausschuss liegen bzw. je nach Fachbereich kann diese Aufgabe ggf. auch an designierte Prüfungskoordinatorinnen/-koordinatoren übertragen sein. Diese sollten dann entsprechend bei Problemen informiert werden. 

Die Studiendekaninnen bzw. Studiendekane tragen auf der Ebene der Fachbereiche die Verantwortung bei der Sicherstellung der Qualität von Studium und Lehre und sorgen für Abhilfen bei Beschwerden im Studien- und Prüfungsbetrieb. Daher sind sie im Beschwerde-Eskalationsprozess auf Ebene der Fachbereiche die finalen Ansprechpartnerinnen und -partner zur Adressierung von Problemen im Studien- und Prüfungsbetrieb und können in dieser Funktion auch von Studierenden, ggf. in Zusammenwirkung mit den studentischen Fachbereichsvertretungen, kontaktiert werden, um auf ein Problem aufmerksam zu machen. 

Klausuren finden außerhalb des Prüfungszeitraums statt und überschneiden sich daher mit Lehrveranstaltungen.

Bei Überschneidungen von Klausur- oder Prüfungsterminen sollten Studierende zunächst Kontakt mit allen unmittelbar beteiligten Lehrpersonen bzw. Prüfenden aufnehmen. Ggf. können Studierende auch gemeinsam mit der jeweiligen studentischen Fachbereichsvertretung in Kontakt mit zuständigen Lehrpersonen treten. 

weitere Eskalationsstufen:
Sollte sich auf dieser Ebene keine Möglichkeit der Lösung abzeichnen, können Studienfachberatung bzw. Studiengangskoordination als nächsthöhere Ansprechperson dienen. Diese können gerade bei Überschneidungen, die strukturell im Fachbereich angelegt sind, die Problematik ggf. besser adressieren. 

Die Koordination von fachübergreifenden Klausuren übernimmt auch das Studiensekretariat. Daher  können Probleme bei Überschneidungen ggf. gemeinsam mit studentischen Fachbereichsvertretern hier aufgezeigt werden. 

In einzelnen Fachbereichen kann die Koordination der Klausur- und Prüfungstermine auch beim Fachprüfungsausschuss liegen bzw. je nach Fachbereich kann diese Aufgabe ggf. auch an designierte Prüfungskoordinatorinnen/-koordinatoren übertragen sein. Diese sollten dann entsprechend bei Problemen informiert werden. 

Die Studiendekaninnen bzw. Studiendekane tragen auf der Ebene der Fachbereiche die Verantwortung bei der Sicherstellung der Qualität von Studium und Lehre und sorgen für Abhilfen bei Beschwerden im Studien- und Prüfungsbetrieb. Daher sind sie im Beschwerde-Eskalationsprozess auf Ebene der Fachbereiche die finalen Ansprechpartnerinnen und -partner zur Adressierung von Problemen im Studien- und Prüfungsbetrieb und können in dieser Funktion auch von Studierenden, ggf. in Zusammenwirkung mit den studentischen Fachbereichsvertretungen, kontaktiert werden, um auf ein Problem aufmerksam zu machen. 

Klausurtermine werden nicht rechtzeitig oder für alle Studierenden ersichtlich und zuverlässig kommuniziert. 

  • Klausurtermine werden in der Regel im LSF und Moodle bekanntgegeben.

Werden Klausurtermine nicht rechtzeitig kommuniziert oder Abweichungen und Unsicherheit für genannte Termine bestehen sollten Studierende zunächst Kontakt mit den unmittelbar beteiligten Lehrpersonen bzw. Prüfenden aufnehmen. Ggf. können Studierende auch gemeinsam mit der jeweiligen studentischen Fachbereichsvertretung in Kontakt mit zuständigen Lehrpersonen treten.

Weitere Eskalationsstufen:
Sollte sich auf dieser Ebene keine Möglichkeit der Lösung abzeichnen, können Studienfachberatung bzw. Studiengangskoordination als nächsthöhere Ansprechperson dienen. Diese können gerade bei Überschneidungen, die strukturell im Fachbereich angelegt sind, die Problematik ggf. besser adressieren. 

Die Koordination von fachübergreifenden Klausuren übernimmt auch das Studiensekretariat

In einzelnen Fachbereichen kann die Koordination der Klausur- und Prüfungstermine auch beim Fachprüfungsausschuss liegen bzw. je nach Fachbereich kann diese Aufgabe ggf. auch an designierte Prüfungskoordinatorinnen/-koordinatoren übertragen sein. Diese sollten dann entsprechend bei Problemen informiert werden. 

Die Studiendekaninnen bzw. Studiendekane tragen auf der Ebene der Fachbereiche die Verantwortung bei der Sicherstellung der Qualität von Studium und Lehre und sorgen für Abhilfen bei Beschwerden im Studien- und Prüfungsbetrieb. Daher sind sie im Beschwerde-Eskalationsprozess auf Ebene der Fachbereiche die finalen Ansprechpartnerinnen und -partner zur Adressierung von Problemen im Studien- und Prüfungsbetrieb und können in dieser Funktion auch von Studierenden, ggf. in Zusammenwirkung mit den studentischen Fachbereichsvertretungen, kontaktiert werden, um auf ein Problem aufmerksam zu machen. 

Klausuren/Abschlussarbeiten werden nicht in der gebotenen Frist korrigiert. Beispielsweise ist die Klausur aus dem ersten Prüfungszeitraum noch nicht bewertet, obwohl der Termin für die Wiederholungsklausur bereits unmittelbar bevorsteht. Die Abschlussarbeit wird über mehrere Monate nicht bewertet.

Studierende sollten zunächst Kontakt mit den unmittelbar beteiligten Lehrpersonen bzw. Prüfenden aufnehmen.

Weitere Eskalationsstufen:
Ggf. können Studierende auch gemeinsam mit der jeweiligen studentischen Fachbereichsvertretung in Kontakt mit der zuständigen Studienfachberatung bzw. Studiengangskoordination treten. Diese sind bei Prüfungsschwierigkeiten und bei fachbezogenen Lernproblemen unterstützend tätig. Diese können auch als Vermittler in Gesprächen teilnehmen, um bei eventuellen Konflikten zwischen den Parteien schlichtend einzugreifen.

Im Bereich der Prüfungsorganisation und -verfahren kann auch der Fachprüfungsausschuss als weiterer Akteur dazu beitragen, Abhilfe bei Beschwerden zu schaffen.

Die Studiendekaninnen bzw. Studiendekane tragen auf der Ebene der Fachbereiche die Verantwortung bei der Sicherstellung der Qualität von Studium und Lehre. Daher sind sie im Beschwerde-Eskalationsprozess auf Ebene der Fachbereiche die finalen Ansprechpartnerinnen und -partner zur Adressierung von Problemen im Studien- und Prüfungsbetrieb und können in dieser Funktion auch von Studierenden, ggf. in Zusammenwirkung mit den studentischen Fachbereichsvertretungen, kontaktiert werden, um auf ein Problem aufmerksam zu machen.

Es werden Vorleistungen, welche zur Anmeldung und bei Teilnahme einer Klausur vorausgesetzt werden, nicht rechtzeitig im Hochschulportal eingetragen. 

  • Bitte schauen Sie ins FAQ des Studierendensekretariats und beachten Sie die dort aufgeführten Fristen.

Bei Problemen mit den Vorleistungen nehmen Sie Kontakt mit den unmittelbar beteiligten Lehrpersonen bzw. Prüfenden auf.

Die Universität Ulm legt großen Wert auf eine von Wertschätzung, gegenseitigem Respekt und Achtung geprägten Umgang. Sie gestaltet optimale Entfaltungsmöglichkeiten für alle Angehörigen und fördert chancengerechte Zugänge und Teilhabe in allen Bereichen.

Jegliche Art der Diskriminierung, sexueller Belästigung und Gewalt werden nicht geduldet!

Betroffene haben die Möglichkeit sich vertraulich an die internen Ansprechpersonen zu wenden. Die Gespräche sind vertraulich. Die Ansprechpersonen sind weder berechtigt noch verpflichtet Informationen an Dritte weiterzugeben. Wenn Sie ein Anliegen rund um die Thematik der Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt haben, zögern Sie nicht, und setzen Sie sich mit den unten aufgeführten Ansprechpersonen in Verbindung.

Ansprechpersonen Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt

Bei der Studierendenvertretung: stuve.uni-ulm.de/referate/gleichstellungsreferat

Mögliche Schwierigkeiten

Diskriminierung, sexuelle Belästigung oder Nachstellung (Stalking) durch Mitstudierende wird an der Universität nicht geduldet. Sie sind betroffen?

Bitte informieren Sie sich bei den Ansprechpersonen Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt und kontaktieren Sie uns.

Alle Gespräche sind vertraulich!

Benachteiligung oder Bevorzugung aufgrund des Geschlechtes, der Abstammung, der Sprache, der Heimat und Herkunft, sowie des Glaubens werden nicht geduldet und können vertraulich bei den Ansprechpersonen Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt angezeigt werden.

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