Jan-Christian Möller
89081 Ulm
Zu den Aufgaben der Revision gehört auch die Kassenaufsicht gemäß § 78 LHO. Die Revision führt einmal jährlich unangekündigt Kassenprüfungen durch. Dabei prüft sie alle Zahlstellen, genehmigten Handvorschüsse und Geldannahmestellen der Universität. Auch das Körperschaftsvermögen wird regelmäßig überprüft.
Die Revision führt in unregelmäßigen Abständen Sonderprüfungen nach Weisung des Kanzlers durch. Einzelheiten zur Durchführung der Prüfung regelt die Dienstanweisung für die Revision der Universität Ulm (veröffentlich in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm Nr. 24 vom 05.08.2013, Seite 254 – 255). Die vorgesehene Prüfung ist dem Leiter des zu prüfenden Bereiches in angemessener Zeit vor Beginn der Prüfung mitzuteilen, es sei denn, der Prüfungszweck wird dadurch gefährdet. Die geprüften Stellen haben das Recht, sich über den Stand des Verfahrens zu informieren.
Link zu der Dienstanweisung für die Revision der Universität Ulm.
Daneben koordiniert und begleitet die Revision externe Prüfauftrage des Rechnungshofs (http://www.rechnungshof.baden-wuerttemberg.de/) und der Rechnungsprüfungsämter. Der Rechnungshof ist laut Landesverfassung zuständig für die Prüfung der Rechnung sowie der gesamten Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes. Der Rechnungshof legt seine Prüfaufträge selbst fest. Neben den Behörden des Landes prüft er kontinuierlich auch die Universitäten. Zurzeit prüft er an den Landeshochschulen unter anderem Berufungszusagen sowie die Verwendung der Qualitätssicherungsmittel.
In Horizon 2020 wird zwischen verschiedenen Arten von Audits unterschieden:
Die Prüfbescheinigung (auch Bescheinigung über die Kostenaufstellung genannt) dient dazu, die korrekte Abrechnung der erstattungsfähigen Kosten im Projekt nachzuweisen. Jeder Zuwendungsempfänger hat eine Prüfbescheinigung mit dem abschließenden Finanzbericht am Ende des Projekts zu erstellen, falls er eine Fördersumme von mindestens 325.000 € erreicht. Ausschlaggebend für diese Summe sind hierbei die vom einzelnen Zuwendungsempfänger kumulativ in den Finanzberichten geltend gemachten direkten Kosten. Der von der Kommission ausgezahlte Betrag der Vorfinanzierung und die Summe der indirekten Kosten sowie weitere Pauschalkosten (flat-rates) bleiben hierbei unberücksichtigt.
In Deutschland sind nach § 319 Handelsgesetzbuch (HGB) zertifizierte Wirtschaftsprüfer befugt, die Prüfbescheinigungen (CFS) zu erstellen. Jeder Zuwendungsempfänger kann seinen externen Prüfer frei wählen, auch seinen üblicherweise z. B. mit der Erstellung der Jahresabschlüsse beauftragten Wirtschaftsprüfer. Die Kosten für die Erstellung einer Prüfbescheinigung sind in Horizon 2020 erstattungsfähig. Bei der Budgetkalkulation sollte jeder Zuwendungsempfänger diese Kosten einplanen, es sei denn er bleibt mit seiner Fördersumme unter 325.000 €. Prüfbescheinigungen fallen in Horizon 2020 unter die Kostenkategorie "andere Güter und Dienstleistungen" ("other goods and services").
An der Universität Ulm ist die Revision befugt, Prüfbescheinigungen für Projekte der Universität zu erstellen. Die Revision prüft sämtliche Belege, Arbeitsverträge und Zeitaufschriebe. Der Aufwand der Revision wird dem Projekt nach der jeweils aktuellen VwV-Kostenfestlegung des Finanzministeriums in Rechnung gestellt.
Auch einige deutsche Förderorganisationen erwarten die Prüfung und Bestätigung durch eine unabhängige Einrichtung, dass die Ausgaben eines Drittmittelprojekts notwendig waren, dass wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und die Angaben mit den Büchern und gegebenenfalls den Belegen übereinstimmen (vgl. z. B. „Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)“ des BMBF). Sofern erforderlich, führ die Revision die notwendigen Prüfungen durch und bestätigt die wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Mittel.
Kaufmännisches und infrastrukturelles Gebäudemanagement
Technische Versorgungszentrale
Arbeits- und Umweltschutz