Lydia Bianca Jeske
89081 Ulm
Das Feedback der Absolventinnen und Absolventen ist für die Universität Ulm eine wichtige Quelle, um Studienbedingungen dem Bedarf unserer Studierenden anzupassen und den Übergang unserer Absolventinnen und Absolventen ins Berufsleben zu erleichtern.
Die Ergebnisse der Befragung werden an der Universität Ulm für die Qualitätsentwicklung der Hochschulausbildung verwendet und fließen in den Bericht zur Lehre ein. Die Berichte zur Lehre stehen für Uni-Angehörige auf der Homepage der Stabsstelle Qualitätsentwicklung zum Download bereit.
Die gewonnen Informationen bieten vielfältige Ansätze für die Entwicklung unserer Studiengänge und die Verbesserung des Angebots unserer Serviceeinrichtungen.
Die Fachbereiche können auf der Grundlage der Ergebnisse ihre Studiengangprogramme überprüfen. Sie können feststellen, ob die Kompetenzen, die sie vermitteln, den beruflichen Anforderungen und Erfahrungen ihrer Absolventinnen und Absolventen gerecht werden.
Auch das Angebot an Schlüssel- und Zusatzqualifikationen kann gezielt erweitert werden. Und die Erkenntnisse über Studien- und Berufsverläufe werden vom Career Service und der Studienberatung genutzt.
Die Universität Ulm führt im Wintersemester 2023/24 die zehnte universitätsweite Absolvent*innenbefragung durch. Alle Absolventinnen und Absolventen des Prüfungsjahres 2022 werden hierzu ab November 2023 angeschrieben. Wir bitten diese um Beteiligung an der Befragung.
Die zentralen Themen unserer Befragung sind:
Die Zuständigkeit für die Evaluation im Bereich Studium, Lehre und Weiterbildung ist in der Evaluationsordnung geregelt. Die Evaluationsordnung legt fest, welche personenbezogenen Daten der Lehrpersonen, Studierenden und ehemaligen Studierenden erhoben, weiter verarbeitet und in welcher Form veröffentlicht werden.
Die Kontaktdaten der Absolventen bzw. Absolventinnen zum Zeitpunkt der Beendigung ihres Studiums werden für den Versand der Einladungen durch das Studiensekretariat zur Verfügung gestellt. Diese Adressdaten werden ausschließlich zum Zweck der Durchführung der Absolventenbefragung zusammengestellt. Die rechtliche Grundlage bildet das Landeshochschulgesetz (LHG) für die Hochschulen in Baden-Württemberg insbesondere §5 in Verbindung mit §12 LHG.
Da die bei der Hochschule gespeicherten Adressen der Absolventen ein Jahr nach Studienabschluss nicht immer aktuell sind, werden die Adressen ggf. im Rahmen einer Recherche vor allem mit Hilfe der Einwohnermeldeämter, der Postämter und des Internets aktualisiert.
Jedem Absolventen wird ein zufallsgenierter Zugangscode zugeteilt. Mit Hilfe dieses Codes können die Befragten zum einen an der Online- Befragung teilnehmen (der Schutz vor so genannten "Fremdausfüllern" ist damit ausreichend gewährleistet). Zum anderen kann über die Kontrolle der verwendeten Zugangscodes herausgefunden werden, wer bereits geantwortet hat. Diese Absolventen werden dann nicht noch einmal angeschrieben (insgesamt erfolgen im Laufe der Befragungsphase bis zu vier Kontakte). Eine eindeutige Zuordnung des Zugangscodes zu den Antworten im Fragebogen ist im Befragungssystem nicht möglich.
Bei dem Versand der Erinnerungsschreiben kann es zu zeitlichen Überschneidungen mit Ihrer Teilnahme kommen. Beim Abgleich der verwendeten Zugangscodes war dieser noch nicht als genutzt markiert.
Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen an die Stabsstelle Qualitätsentwicklung der Universität Ulm.
Herr Rüdiger Fiebig, Leiter Evaluationsservice
Tel.: +49 (0)731/50-25104 E-Mail: ruediger.fiebig(at)uni-ulm.de
oder Frau Lydia Jeske
Tel.: +49(0)731/50-25103 E-Mail: lydia.jeske(at)uni-ulm.de
Die Absolventenbefragung des Prüfungsjahrganges 2021 ist abgeschlossen.
Wir bedanken uns herzlich für die Teilnahme und das erhaltene Feedback.
Die Ergebnisse liefern einen Beitrag für Qualitätentwicklung von Studium und Lehre der Universität.
Die Ergebnisse der vergangenen Absolventenbefragungen:
Gesamtbericht Absolventenbefragung Baden-Württemberg, Prüfungsjahrgang 2016-2018
Gesamtbericht Absolventenbefragung Baden-Württemberg, Prüfungsjahrgang 2013