Projektanschub

Aktuelles:
Nächste - und einzige - Abgabefrist 2023: Montag, 01. Mai 2023
Bekanntgabe Förderentscheidung: Juni 2023
Förderbeginn: 01. August 2023

Ausschreibungsdokumente zum Download sowie universitätsinterne Bekanntmachung: März 2023

Qualifizierte Nachwuchswissenschaftlerinnen sollen zur Fortführung einer wissenschaftlichen Karriere ermutigt werden. Um die Ausbildung eines eigenen Forschungsprofils zu fördern, wird die Vorarbeit für einen Drittmittelantrag ermöglicht – in Form von Sachmitteln, Hilfskräften und/oder Probandenvergütungen. Die Förderung erfolgt im Rahmen des Professorinnenprogramm III.

Die maximale Obergrenze der Gesamtförderung beträgt 15.000 EUR pro Antrag; Projektlaufzeit 6 oder 12 Monate. 

Nachwuchswissenschaftlerinnen aller Fakultäten, die eine wissenschaftliche Karriere anstreben, sind berechtigt, Anträge zur Projektanschubfinanzierung zu stellen. Als Nachwuchswissenschaftlerinnen gelten Promovendinnen, Postdoktorandinnen, Habilitandinnen sowie habilitierte Wissenschaftlerinnen ohne Berufung auf eine Professur oder Juniorprofessur.

Antragstellung – so geht’s:

  1. Bitte das Antragsformular vollständig ausfüllen und unterschreiben
  2. Anlagen erstellen und beifügen (siehe S. 4 Antragsformular)
    • Angaben zum Projekt
    • Wissenschaftlicher Werdegang
    • Stellungnahme Wiss. Betreuer(in)
    • ggf. Nachweise
  3. alle Antragsteile in einem pdf speichern und
  4. an das Gleichstellungsreferat senden unter gleichstellungsbeauftragte(at)uni-ulm.de

Der Vorstand der Nachwuchsakademie (ProTrainU) trifft die Förderentscheidungen anhand festgelegter Kriterien. Anträge aus der Medizinischen Fakultät werden vorab durch die Kommission zur Chancengleichheit der Medizinischen Fakultät geprüft.

Projektanschubfinanzierungen werden auch von der Nachwuchsakademie (ProTrainU) angeboten. Informationen zu Terminen und Ausschreibungsbedingungen finden Sie hier.