Die Laborunterstützung ermöglicht Wissenschaftlerinnen, ihre Forschungsarbeiten im Labor fortzuführen, wenn sie diese aus medizinischen Gründen während Schwangerschaft und Stillzeit nicht selbst durchführen können. Sie wird Doktorandinnen und Postdoktorandinnen der Universität Ulm gewährt, wenn ihre Arbeit im Labor eine Gefährdung für das Kind darstellt. In Einzelfällen können auf Antrag auch Bachelor- und Master-Studentinnen Förderung für eine Laborunterstützung erhalten.
Förderprogramme für Wissenschaftlerinnen
Die Förderprogramme für Wissenschaftlerinnen der Universität Ulm sollen langfristig – neben der Anpassung der strukturellen Rahmenbedingungen – zu einer chancengerechteren Wissenschaftskultur führen und erfolgreiche Nachwuchswissenschaftlerinnen dazu ermutigen, eine akademische Karriere zu verfolgen.
Folgende Fördermaßnahmen werden angeboten:
Im Rahmen der spezifischen Maßnahmen zur Erhöhung des Anteils an Wissenschaftlerinnen werden Reisemittel für Nachwuchswissenschaftlerinnen aller Fakultäten zur Verfügung gestellt. Die Förderung erfolgt im Rahmen des Professorinnenprogramm III.
Qualifizierte Nachwuchswissenschaftlerinnen sollen zur Fortführung einer wissenschaftlichen Karriere ermutigt werden. Um die Ausbildung eines eigenen Forschungsprofils zu fördern, soll die Vorarbeit für einen Drittmittelantrag ermöglicht werden – in Form von Sachmitteln, Hilfskräften und/oder Probandenvergütungen.
Die Universität Ulm ist bestrebt, möglichst viele Nachwuchswissenschaftlerinnen für eine akademische Karriere zu gewinnen. Dazu fördert sie ihren Einstieg in die jeweils nächste Qualifizierungsstufe in Form von befristeten Beschäftigungsverhältnissen. Fakultäten und Institute haben so die Möglichkeit, in der Konkurrenz um qualifizierte Absolventinnen attraktive Bedingungen bieten zu können.
Die Medizinische Fakultät unterstützt ihre promovierten Nachwuchswissenschaftlerinnen in deren Karriereentwicklung durch Rotations- oder Freistellungsstellen (für Ärztinnen) bzw. Forschungsstellen (für Naturwissenschaftlerinnen).
Zur Förderung des Hochschullehrerinnennachwuchses schreibt die Landesregierung jährlich das "Margarete von Wrangell-Programm" aus. Ziel dieses Programms ist es, besonders qualifizierte Wissenschaftlerinnen zu ermutigen und materiell in die Lage zu versetzen, sich für die Berufung auf eine Professur zu qualifizieren.
Vorrangiges Ziel des von der Landesregierung ausgeschriebenen Programms ist es, Nachwuchswissenschaftlerinnen mit Kind bei der Qualifizierung für eine Professur zu unterstützen und ihnen eine größere Planungssicherheit während der Qualifizierungsphase zu bieten. Es werden Beschäftigungsverhältnisse in der Postdoc-Phase gefördert.
Details zum Brigitte Schlieben-Lange-Programm
Kontakt
Martina Riegg

Beratung & Sachbearbeitung
Mo - Do | vormittags nach Vereinbarung
Clarissa Gobiet, M.A.

Referentin für Gleichstellung
Di, Do, Fr | nach Vereinbarung
Dr. Dorothea Güttel

Referentin für Gleichstellung
Mo - Fr | vormittags nach Vereinbarung