Berufungsverfahren
Die Gleichstellungsbeauftragte nimmt gemäß § 4 Abs. 3 S. 5 des
Landeshochschulgesetzes als beratendes Mitglied der Berufungskommission an den Sitzungen teil. Sie wirkt bei der Durchsetzung der verfassungsrechtlich gebotenen Chancengleichheit von Frauen und Männern mit (§ 4 Abs. 3 LHG), achtet auf Faire Berufungsverfahren und hat im Berufungsverfahren Stimmrecht.
Da an der Universität Ulm zwischen 30 bis 35 Berufungsverfahren gleichzeitig stattfinden, kann die Gleichstellungsbeauftragte nicht bei allen Sitzungen anwesend sein. In solchen Fällen unterstützen sie ihre Stellvertreterinnen.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Mitglieder einer Berufungskommission sind gemäß § 48 Abs. 3 LHG und § 4 Abs. 3 S.6 LHG:
- Vorsitz: Mitglied der Hochschulleitung oder der Fakultätsleitung
- Professorinnen und Professoren
- mindestens eine hochschulexterne, sachverständige Person
- mindestens zwei fachkundige Frauen
- Vertretung der Studierenden
- Gleichstellungsbeauftragte oder die von ihr eingesetzte Vertretung
Eine Auswahlkommission wird bei der Besetzung einer Juniorprofessur gemäß § 51 Abs. 6 und § 4 Abs. 3 S.6 LHG gebildet. Im Übrigen gilt § 48 Abs. 3 LHG entsprechend.
Kontakt
Prof. Dr. Susanne Biundo-Stephan

Gleichstellungsbeauftragte
Institut für künstliche Intelligenz
Albert-Einstein-Allee 11
89081 Ulm
Prof. Dr. Anna Dall´Acqua

Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte
Institut für Analysis
Prof. Dr. Pamela Fischer-Posovszky

Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte
Universitätsklinikum Ulm
Department of Pediatrics and Adolescent Medicine
Prof. Dr. Ute Kaiser

Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte
Materialwissenschaftliche Elektronenmikroskopie