Coronavirus - Prüfungen und Lehrveranstaltungen

18.03.2020

Im Folgenden finden Sie Informationen zu den universitären Maßnahmen zur Eindämmung des SARS-CoV-2.

Zum Lehrbetrieb:

Wie Sie bereits wissen, hat das Land Baden-Württemberg den Beginn des Vorlesungsbetriebs an den baden-württembergischen Hochschulen vorerst bis zum 19. April 2020 ausgesetzt.
Laut Anordnung des Sozialministeriums des Landes Baden-Württemberg sind zudem alle aktuell laufenden Lehrveranstaltungen im Land, und damit auch an der Universität Ulm unverzüglich bis zum 19. April 2020 einzustellen.
Dazu zählen alle Übungen, Praktika, Seminare sowie Vor- und Einführungskurse (Trainingskurse, Sprachkurse/Propädeutika, Exkursionen etc.) für Studierende sowie Veranstaltungen der Doktoranden und Doktorandinnen. Bis zur Wiederaufnahme des Lehrbetriebes werden Konferenzen, Tagungen und andere öffentliche Veranstaltungen unabhängig von der Teilnehmerzahl abgesagt.
Aufgrund der sehr dynamischen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Verbreitung des Coronavirus und der daraus resultierenden Anordnungen der Behörden, können wir derzeit noch keine Angaben zu den Konsequenzen für die Lehrveranstaltungen des Sommersemesters 2020 machen. Das Präsidium und der Krisenstab „Corona“ der Universität stehen hierzu in engem Austausch mit den zuständigen Ministerien und Fachbereichen.

Die Digitalisierung der Lehrveranstaltungen wird an der Universität Ulm mit Nachdruck vorangetrieben und ausgebaut. Die Lehrenden sind verpflichtet, möglichst viele Lehrveranstaltungen online zur Verfügung zu stellen. Für Veranstaltungen und Unterrichtsformen, die nicht durch eine Alternative ohne Präsenz ersetzt werden können, wird in Abstimmung mit den Studiendekaninnen und Studiendekanen nach Lösungen gesucht.
Verpflichtend ist die Moodle Plattform für die Organisation des Studienbetriebs und zur Verteilung von Materialien zum Selbststudium für Studierende zu nutzen.

Zum Prüfungsbetrieb:

Ab sofort werden jegliche Hochschulprüfungen in jeglicher Form (Klausuren, mündliche, elektronische Prüfungen, Doktorprüfungen, Abschlussarbeiten) bis auf weiteres abgesagt. Alle Abgabefristen für diese Abschlussarbeiten werden um die Dauer der Bibliotheksschließung – nach aktuellem Stand also um fünf Wochen – pauschal verlängert.
Bereits erfolgte Anmeldungen zu den Prüfungen vor dem 20.April 2020 werden durch das Studiensekretariat storniert.  Ausgenommen davon sind Anmeldungen zu Abschlussarbeiten. Klausureinsichten werden bis auf weiteres verschoben. Der Lauf der Prüfungsfristen wird unterbrochen: der Prüfungsanspruch geht nicht verloren und führt nicht zur Exmatrikulation. Auswirkungen auf das Studium sind uns bewusst. Wir werden die durch diese Situation entstandenen Nachteile in Bezug auf Studium und Prüfungen soweit wie möglich abfedern. Über Nachholtermine werden Sie rechtzeitig informiert.
Für staatliche Prüfungen bemüht sich das Wissenschaftsministerium derzeit um eine kurzfristige Klärung mit den zuständigen Landesprüfungsämtern, bei denen hierfür die Verantwortung liegt.

Für die mündlichen M1-Prüfungen im Studiengang Medizin gilt:

In Abstimmung mit dem Präsidium der Universität, sowie dem Dekan der Medizinischen Fakultät  Hr. Prof. Wirth, werden die anstehenden mündlichen M1-Prüfungen im Hinblick auf den allgemeinen Infektionsschutz und der damit verbundenen Personalfürsorge auf einen späteren Zeitpunkt zu verschoben.

Lehramtsbezogene Abschlussprüfungen im Staatsexamen:

das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg hat entschieden, dass aufgrund der weitgehenden Einschränkungen im Hochschulbetrieb alle lehramtsbezogenen Abschlussprüfungen in den Staatsprüfungen entfallen.

Schließung von Gebäuden der Universität:

Die Bibliothek ist ab sofort bis vorerst einschließlich 19. April geschlossen.
Ferner sind sämtliche Rechnerpools sowie der Hochschulsport der Universität und das Unifit geschlossen.

Aufgrund eines Erlasses des Ministeriums dürfen Sie die Universität nicht mehr betreten, es sei denn Sie werden von Ihrer Einrichtung zwingend für die Funktionsfähigkeit vor Ort gebraucht. Vor diesem Hintergrund wird in der Verwaltung der Universität insbesondere im gesamten Dezernat II Studium Lehre und Internationales der Publikumsverkehr eingestellt und auf E-Mailverkehr umgestellt. Bitte informieren Sie sich auf den Webseiten der jeweiligen Abteilungen der Verwaltung.
Da es zu weiteren Maßnahmen und Einschränkungen kommen kann, möchten wir Sie dringend bitten, täglich ihre Emails zu lesen und sich auf der Webseite zu informieren. Hier finden Sie alle zentralen Informationen zur aktuellen Lage. Wir bitten Sie von Einzelanfragen Abstand zu nehmen.

Die neuen Rahmenbedingungen machen es notwendig, dass die Universität Ulm ihre Maßnahmen in vielen Bereichen und teilweise mit sofortiger Wirkung anpasst. Dabei ist uns bewusst, dass dies auch für Sie persönlich Einschränkungen bedeutet. Jede und Jeder von uns trägt Verantwortung dafür, dass die Gesundheit vieler, vor allem Älterer und vorerkrankter Menschen, keinen Schaden nimmt und die Universität soweit wie möglich funktionsfähig bleibt.

Ihre Universität Ulm