Master (Vorläufig)



Vorlesungen von Prof. Dr. MartenWiSe 2018/2019
SoSe 2019WiSe 2019/2020SoSe 2020WiSe 2020/2021SoSe 2021
Financial Statement Analysis
Rechnungslegung für Kreditinstitute nach HGB und IFRS
Internationale Rechnungslegung I
Internationale Rechnungslegung II
Wirtschaftsprüfung II


 


Vorlesungen von Prof. Dr. AnzingerWiSe 2018/2019
SoSe 2019
WiSe 2019/2020SoSe 2020WiSe 2020/2021SoSe 2021
Bilanzsteuerrecht
Internationales Steuerrecht
Unternehmensteuerrecht
Gesellschaftsrechtsvergleichung: Finanzverfassung, Bilanzierung und Prüfung
Gesellschaftsrechtsvergleichung: Corporate Governance
Kolloquium im Steuerrecht

Vorlesungen von Prof. Dr. ZürnWiSe 2018/2019SoSe 2019WiSe 2019/2020SoSe 2020WiSe 2020/2021SoSe 2021
Erbschaftsteuer- und Bewertungsrecht
Spezialfragen des Unternehmersteuerrechts
Umwandlungssteuerrecht

 

 

Mögliche Vorlesungsplanung


Die nachfolgende Tabelle zeigt eine mögliche Vorlesungsplanung für den Schwerpunkt Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung im Masterstudium. Die Reihenfolge ist dabei frei wählbar. Diese Tabelle dient ausschließlich zur Übersicht. Dabei sind die einzelnen Vorlesungen den verschiedenen Themengebieten zugeteilt.


4. Semester    Masterarbeit    (30 ECTS)

Master 1. Semester 2. Semester 3. Semester
Rechnungslegung Internationale
Rechnungslegung I

(2 SWS, 4 ECTS)
Internationale
Rechnungslegung II

(4 SWS, 7 ECTS)
Financial Statement
Analysis

(1 SWS, 2 ECTS)

Rechnungslegung
für Kreditinstitute
nach HGB und IFRS

(2 SWS, 3 ECTS)

Wirtschaftsprüfung   Wirtschaftsprüfung II
(2 SWS, 4 ECTS)
 
Steuerrecht Unternehmens-
steuerrech
t
(3 SWS, 3 ECTS)
Bilanzsteuerrecht
(3 SWS, 4 ECTS)
Gesellschaftsrechts-
vergleichung:
Finanzverfassung,
Bilanzierung und Prüfung

(2 SWS, 4 ECTS)

Internationales
Steuerrecht

(2 SWS, 4 ECTS)


Umwandlungs-
steuerrecht

(2 SWS, 4 ECTS)


Erbschaftsteuer-
und Bewertungsrecht

(2 SWS, 4 ECTS)

Spezialfragen des
Unternehemens-
steuerrecht

(2 SWS, 4 ECTS)


Gesellschaftsrechts-
vergleichung:
Corporate Governance

(2 SWS, 4 ECTS)

Wirtschaftsrecht

Internationales
Recht

(2 SWS, 3 ECTS)
Europarecht
(2 SWS, 3 ECTS)
Grundzüge des
Unternehmens-
recht

(2 SWS, 3 ECTS)

Personengesellschafts-
und Insolvenzrecht

(2 SWS, 3 ECTS)

Informatik Datenbanksysteme - Konzepte und Modelle (4 SWS, 7 ECTS) Big Data Analysis - Methoden und Anwendungen (4 SWS, 7 ECTS)  

 

Sonstige

Seminar "Wirtschafts- und Steuerrecht"
Seminar "Ausgewählte Probleme des Rechnungswesen und der Wirtschaftsprüfung"
Umfangreiches Rahmenprogramm (Vorträge, Case Studies etc.)

 

Weitere Hinweise


Im Masterstudium haben Sie die Möglichkeit ein oder zwei Schwerpunktfächer zu wählen. Insgesamt sind aus den Prüfungsbereichen BWL/VWL und Schwerpunktfach mindestens 56 Leistungspunkte (LP) zu erbringen.

Bei der Wahl eines Schwerpunktfaches müssen dabei mindestens 21 LP aus dem Prüfungsbereich BWL/VWL sowie mindestens 35 Leistungspunkte aus dem Schwerpunktfach erbracht werden. Wählen Sie zwei Schwerpunktfächer, so sind dabei mindestens 14 LP aus dem Prüfungsbereich BWL/VWL sowie insgesamt 42 Leistungspunkte aus dem Prüfungsbereich Schwerpunktfächer zu erbringen. Zusätzlich gilt die Vorgabe, dass aus jedem Schwerpunktfach mindestens 18 LP erbracht werden müssen.

Wie Sie dem Musterstudienplan entnehmen können, können Sie dies durch unterschiedliche Fächerkombinationen erreichen. Jeder der angebotenen Schwerpunkte (Economics, Informatik, Finanzwirtschaft, Controlling und Versicherungswirtschaft) stellt eine gute Ergänzung für das Schwerpunktfach Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung dar. Sie können auch Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung als alleiniges Schwerpunktfach wählen, wofür Sie folglich 35 Leistungspunkte erbringen müssen. Zusätzlich zu den Vorlesungen werden ausreichend Seminare aus dem Schwerpunktbereich angeboten.

Einführende Literatur


Coenenberg, A.G./Haller, A./Schultze, W. (2021): Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse - Betriebswirtschaftliche, handelsrechtliche, steuerrechtliche und internationale Grundsätze - HGB, IAS/IFRS, US-GAAP, DRS, 26., überarbeitete Aufl., Stuttgart.

Marten, K.-U./Quick, R./Ruhnke, K. (2020): Wirtschaftsprüfung – Grundlagen des betriebswirtschaftlichen Prüfungswesens nach nationalen und internationalen Normen, 6. Aufl., Stuttgart.

Lehrangebot/Lehrprogramm und berufliche Perspektiven


Für Masterstudierende des Schwerpunktfaches „Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung“ stellen die aufeinander abgestimmten Lehrveranstaltungen ein in sich stimmiges und umfassendes Ausbildungskonzept dar.

Nachdem im Bachelorstudium bereits Kompetenzen im Bereich Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung erworben wurden, soll im Masterstudiengang auf diesem Wissen aufgebaut werden. Dabei ist eine entsprechende Schwerpunktbelegung im Bachelor nicht zwingend vorgeschrieben, jedoch aufgrund des vorausgesetzten Wissens empfohlen. Hierzu werden u. a. die Veranstaltungen „Internationale Rechnungslegung I und II“ sowie „Wirtschaftsprüfung II – Ausgewählte Fragen des betrieblichen Prüfungswesens“ regelmäßig angeboten.

Die Ausbildung in diesem Schwerpunktfach dient der fachlichen Vertiefung und Spezialisierung, wobei der Fokus auf eine forschungsorientierte Arbeit gelegt wird. Dabei werden die Absolventen und Absolventinnen auf Berufe in den unternehmensinternen Bereichen des Finanz- und Rechnungswesens, in der Wirtschaftsprüfung, der Unternehmens- und Steuerberatung sowie für die wissenschaftliche Tätigkeit an einer Hochschule vorbereitet.

Prof. Dr. Kai-Uwe Marten

Bärbel Engelhardt (Sekretariat)

Vorlesungsplanung Reiter

Konzept und Institut


Im Schwerpunktfach Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung sollen den Master-Studierenden fundierte Kenntnisse in den Bereichen der nationalen und internationalen Rechnungslegung, der Wirtschaftsprüfung und des Unternehmenssteuerrechts gelehrt werden. Im Rahmen der Lehrveranstaltungen sollen neben der Vermittlung von Normen und deren Umsetzung in der Praxis auch aktuelle Forschungsfragen diskutiert werden.

Die Rechnungslegung dient der Bereitstellung entscheidungsrelevanter Informationen für die Jahresabschlussadressaten, indem sämtliche Geschäftsvorfälle des Unternehmens den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend dargestellt werden. Der erstellte Jahresabschluss dient als Grundlage für die Gewinnermittlung. Für die steuerrechtliche Ermittlung wird die Steuerbilanz zugrunde gelegt. Die Zusammenhänge, sowie auch die Unterschiede von Steuer- und Handelsbilanz werden in Verbindung mit wirtschafts- und steuerrechtlichen Fragen in den angebotenen Vorlesungen erläutert. Die Wirtschaftsprüfer sind mit der Prüfung der Rechnungslegung betraut und ihre Vorbehaltsaufgabe ist die Durchführung von gesetzlichen Jahresabschlussprüfungen. Hierbei überprüft der Wirtschaftsprüfer die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und entscheidet über Erteilung oder Versagung eines Bestätigungsvermerks. Weiterhin übernimmt er eine Reihe zusätzlicher prüfungsnaher Dienstleistungen. Neben Kenntnissen im Bereich der nationalen und internationalen Rechnungslegung und der Wirtschaftsprüfung sind zur Durchführung dieser Aufgaben Kenntnisse im Bereich des Wirtschafts- und Steuerrechts zwingend notwendig.

Mit der Verbindung von Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung und Wirtschafts- und Steuerrecht in Forschung und Lehre wird einer sich seit Längerem abzeichnenden Entwicklung Rechnung getragen: Die Bedeutung der Rechnungslegung wird mit Blick auf die zunehmende Internationalisierung und die immer stärker werdende Fokussierung der Unternehmensführung auf die Maximierung des Unternehmenswertes (Shareholder Value) künftig noch größer werden. Ein besonderes Anliegen des Instituts ist es deshalb, die Gebiete der Rechnungslegung, der Wirtschaftsprüfung und des Unternehmenssteuerrechts in Forschung und Lehre eng miteinander zu verknüpfen.


Die Master-Schwerpunktpräsentation können Sie hier herunterladen.