Allgemeine Berufspraktika im Master nach FSPO 2023

Dauer und Umfang

  • Das Praktikum muss insgesamt 360 Arbeitsstunden betragen und umfasst 12 Leistungspunkte. Das Praktikum kann auf maximal zwei Einrichtungen aufgeteilt werden, hierbei darf in jeder Einrichtung eine Dauer von 180 Stunden nicht unterschritten werden.

Betreuung

  • Das Praktikum muss von einer Person mit Master- oder Diplom-Abschluss in Psychologie oder einer fachärztlichen Ausbildung in Psychiatrie oder Psychosomatik oder einer Approbation als oder Kinder- und Jugendpsychotherapeut*in betreut werden.
  • Eine Person mit fachspezifischem Psychologie-Master oder -Diplom (z. B. Wirtschaftspsychologie) kann Sie nur betreuen, wenn ihr Studium an einer Universität absolviert wurde.
  • Falls es sich um einen anderen Abschluss (z. B. von einer Fachhochschule) handelt, müssen Sie vor Praktikumsantritt eine institutsinterne Betreuung für Ihr Praktikum organisieren. Weitere Informationen siehe unten.

Berechnung der abgeleisteten Praktikumszeit

  • Im Praktikum müssen 360h absolviert werden. In Vollzeit sind das ca. 9-10 Wochen. Praktika können in Teilzeit absolviert werden. Sie müssen aber dementsprechend über einen längeren Zeitraum gehen, sodass die insgesamt geleistete Arbeitszeit 360h entspricht.
  • Bitte geben Sie die Dauer Ihres Praktikums in der Praktikumsbescheinigung zusätzlich in Wochen an. Dafür legen Sie die Wochenstunden bei einer Vollzeittätigkeit in Ihrer Einrichtung zugrunde.

Genehmigung eines Praktikumsvorhabens

Für Praktika, die unter Betreuung durch eine Person mit einem Studienabschluss (mind. Diplom/Master) in der Psychologie oder Psychiatrie bzw. Psychosomatik oder durch approbierte Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen abgeleistet werden, ist die Einholung einer Genehmigung vor Antritt des Praktikums NICHT erforderlich. Solche Praktika können ohne Genehmigung anerkannt werden.

Bei Betreuenden mit fachspezifischen Psychologie-Abschlüssen (z.B. M.Sc. Neuropsychologie oder Wirtschaftspsychologie) wird zwischen fachspezifischen Master- oder Diplom-Abschlüssen, die an einer Universität erworben wurden, und anderen Abschlüssen (z. B. von einer Fachhochschule) unterschieden. Hier werden nur Praktika mit Betreuenden mit universitären Abschlüssen anerkannt.

Wenn Sie ihr Praktikum an einer Einrichtung ableisten, in der Sie nicht von einer der oben spezifizierten Berufsgruppen betreut werden, kann das Praktikum nur dann anerkannt werden, wenn sich eine Person aus der Gruppe der Psycholog/innen (mind. M.Sc./Dipl.) am Institut für Psychologie und Pädagogik der Universität Ulm vor dem Praktikum dazu bereit erklärt, die „institutsinterne Betreuung“ des Praktikums zu übernehmen.

Dazu muss vor dem Praktikum das Formular zur Beantragung einer institutsinternen Betreuung (siehe rechte Spalte auf dieser Seite) von der betreffenden Person unterzeichnet werden, die sich zur internen Betreuung bereit erklärt.

Nach Abschluss des Praktikums muss der/die institutsinterne Betreuer*in zudem das Formular zum Abschluss der institutsinternen Betreuung  (siehe rechte Spalte auf dieser Seite) unterzeichnen.

Informationen dazu finden Sie im entsprechenden Informationsblatt "Praktikum ohne Betreuung durch Psycholog*in oder Psychiater*in" in der rechten Spalte dieser Seite.

Zur Anerkennung des Praktikums sind dann diese Formulare, die Praktikumsbestätigung sowie der Praktikumsbericht ebenso wie die Kurzfassung des Praktikumsberichts beim Prüfungsausschuss einzureichen.

Richtlinien zur Erstellung eines Praktikumsberichts

Bezüglich der Anfertigung eines Praktikumsberichts hat der Prüfungsausschuss Kriterien festgelegt, die in dem Formular "Richtlinien für den Praktikumsbericht und die Eigenständigkeitserklärung" (in der rechten Spalte verlinkt) festgehalten sind.

Haben Sie noch weitere Fragen? Bitte besuchen Sie unsere Seite mit den FAQ Berufspraktische Einsätze!