Prof. Dr. Harald Baumeister
89081 Ulm
Zum Wintersemester 2023/2024 soll der Masterstudiengang Klinische Psychologie und Psychotherapie an der Universität Ulm vorbehaltlich der Zustimmung des Ministeriums sowie der berufsrechtlichen Anerkennung neben dem allgemeinem Masterstudiengang Psychologie (M.Sc.) eingeführt werden. Derzeit befindet sich dieser im Einrichtungsprozess; die Zustimmung des Ministeriums zur Einrichtung dieses Studiengangs steht noch aus und wird im Laufe des SoSe23 erwartet.
Der Studiengang richtet sich an Studierende, die einen Bachelorstudiengang Psychologie entsprechend der Vorgaben der Approbationsordnung für Psychotherapeut*innen absolviert haben und soll den Studierenden nach ihrem Studienabschluss die reformierte Psychotherapieausbildung mit Approbationsmöglichkeit ermöglichen. Die Prüfung des Regierungspräsidiums Stuttgart zu den berufsrechtlichen Voraussetzungen des Studiengangs ist geplant. Eine entsprechende Bestätigung steht noch aus und wird final voraussichtlich im Laufe des SoSe24 nach erfolgter Akkreditierung des Studiengangs erwartet. Erst mit der Feststellung der berufsrechtlichen Anerkennung des klinischen Masterabschlusses der Universität Ulm wird dieser Studiengang als approbationskonform angesehen und ermöglicht Ihnen die Zulassung zur Approbationsprüfung.
Master of Science (M.Sc.)
StudientypInformationen folgen in Kürze
Studienbeginn120
Regelstudienzeit (in Semestern)4
Im Masterstudium der Klinischen Psychologie und Psychotherapie an der Universität Ulm erwerben Studierende vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen:
Diese Angaben beziehen sich auf unseren aktuellen Stand zur Umsetzung der Approbationsordnung. Die Anerkennung der Studieninhalte und die verbindliche Bestätigung, dass die Kriterien aus der PsychThApprO erfüllt werden, kann in Baden-Württemberg jedoch nur durch das Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie erfolgen. Das Landesprüfungsamt prüft im Rahmen der Akkreditierung und berufsrechtlichen Anerkennung des Studiengangs, ob die Voraussetzungen gemäß der Approbationsordnung im vorliegenden Studiengang erfüllt werden. Das bedeutet, dass wir zwar mit der Einführung des neues M.Sc. Klinische Psychologie und Psychotherapie WiSe23/24 ein Studienangebot zur Verfügung stellen, das Ihnen den Zugang zur Approbationsprüfung ermöglichen soll, dies jedoch bis zur Akkreditierung und berufsrechtlichen Anerkennung durch das Landesprüfungsamt, die für das SoSe24 vorgesehen ist, noch nicht rechtlich verbindlich garantiert werden kann. Wir sind jedoch zuversichtlich, dass die Vorgaben aus der Approbationsordnung erfüllt sind und die entsprechende Bestätigung dann voraussichtlich vor dem Abschluss der ersten Absolvent*innen im SoSe25 ausgestellt werden kann.
Informationen zur Zulassung finden Sie auf den Seiten des Dezernat II-1 Zulassung. Fragen zu Zulassung beantworten die jeweiligen Ansprechpartner*innen der Zulassungsstelle. Außerdem haben wir die Informationen zum Masterzulassungstest kurz zusammengefasst.
Das Verfahren zur Akkreditierung des Masterstudiengangs ist aktuell im Gange und wird voraussichtlich im SoSe24 erfolgen.
Die Universität Ulm lässt durch das Regierungspräsidium Stuttgart prüfen, ob der Masterstudiengang Klinische Psychologie und Psychotherapie die berufsrechtlichen Voraussetzungen nach Maßgabe des Psychotherapeutengesetzes und der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten einhält. Eine entsprechende Bestätigung steht noch aus und wird final spätestens im Laufe des Sommersemesters 2024 nach erfolgter Akkreditierung des Studiengangs erwartet. Sobald der Feststellungsbescheid über die berufsrechtlichen Voraussetzungen vorliegt, wird dieser auf der Homepage der Universität Ulm veröffentlicht. Erst mit der Feststellung der Einhaltung der berufsrechtlichen Voraussetzungen des klinischen Masterabschlusses der Universität Ulm wird dieser Studiengang als approbationskonform angesehen und ermöglicht Ihnen die Zulassung zur Approbationsprüfung.
Die Psychologie an der Uni Ulm zeichnet sich u.a. durch ihre starke Forschungs- sowie Anwendungsorientierung aus. Die Studierenden werden u.a. in Forschungsprojekte eingebunden und haben die Möglichkeit mit renommierten Wissenschaftler*innen zusammenzuarbeiten. Innovative Lehrkonzepte, Veranstaltungen in kleinen Gruppen und eine gute persönliche Betreuung durch die Dozent*innen machen das Studium besonders. Auf Grundlage der wissenschaftlichen Tradition der Universität Ulm sollen den Studierenden sowohl gründliche Fachkenntnisse als auch gute methodische und anwendungsorientierte Kompetenzen vermittelt werden. Gleichzeitig wird unter Einhaltung der Vorgaben der Approbationsordnung für Psychotherapeut*innen ein sehr praxisorientiertes Studium geboten. So sollen die Absolvent*innen sowohl zum wissenschaftlichen Denken und Arbeiten befähigt werden als auch berufspraktische Kenntnisse erwerben.
Es bestehen durch die Anbindung an die unterschiedlichen Stellen des Universitätsklinikums Ulm (z.B. BKH Günzburg, Ulmer Klinik für psychosomatische Medizin und Psychotherapie) sowie an die universitätseigene psychotherapeutische Hochschulambulanz (PHSA) Möglichkeiten für ein praxisnahes sowie ortsnahes Lehren und Forschen. Weiter schafft die Kooperation mit der Medizinischen Fakultät der Universität die Voraussetzung für ein interdisziplinäres Lehrangebot und erleichtert die flexible Gestaltung der berufsvorbereitenden praktischen Tätigkeiten.
Neben dem Masterstudiengang Klinische Psychologie und Psychotherapie wird der allgemeine Masterstudiengang Psychologie seit WiSe12/13 angeboten und wurde im Laufe der Einführung des neuen M.Sc. Klinische Psychologie und Psychotherapie modifiziert.
Die Studierenden sind nach Abschluss ihres Studiums theoretisch und praktisch in der Lage psychische Störungen zu diagnostizieren, zu analysieren und zu klassifizieren sowie klinisch-psychologische und psychotherapeutische Gutachten zu erstellen. Ebenso verfügen sie über Handlungskompetenzen im Bereich der psychotherapeutischen Arbeit mit Patient*innen über die gesamte Altersspanne in der ambulanten und stationären Versorgung unter Berücksichtigung berufsethischer Prinzipien. Dabei weisen die Studierenden Handlungskompetenzen im Bereich der Prüfung, Sicherung und weiteren Verbesserung der Versorgungsqualität sowie der Dokumentation und Evaluation angewandter Maßnahmen der psychotherapeutischen Versorgung auf. Sie besitzen zudem Fähigkeiten zur adressatengerechten Kommunikation wissenschaftlicher und psychotherapeutischer Erkenntnisse, Behandlungsmöglichkeiten und aus einer Behandlung resultierende Folgen. Sie kennen grundlegende sowie fortgeschrittene methodische Vorgehensweisen und ihre jeweiligen Vor- und Nachteile sowie deren Konzeption und Bewertung – insbesondere aus eigener Erfahrung im Rahmen empirischer Projektseminare.
Die Inhalte werden durch praktische Anteile vertieft und gefestigt. Im Rahmen von Rollenspielen, Praxissimulationen, Arbeit in Kleingruppen, Vorträgen, Diskussionsrunden und klinischen Praktika im Rahmen der berufsqualifizierenden Tätigkeit III (ambulant und stationär) bekommen die Studierenden einen Einblick in die psychotherapeutische Arbeit. Durch vertiefende Seminare und Veranstaltungen der Supervision und Selbstreflexion werden diese praktischen Erfahrungen ergänzt. Kooperationen mit psychotherapeutischen Einrichtungen im stationären bzw. teilstationären sowie im ambulanten Bereich stellen die Qualität und den Zugang zu geeigneten Praktikumsstellen sicher.
Absolvent*innen sind mit Abschluss ihres Studiums in der Lage, auf Basis methodischer Kenntnisse verbunden mit dem Einblick in die klinische Psychologie und Psychotherapie nach wissenschaftlich begründeten Grundsätzen selbstständig zu arbeiten. Mit dem Studienabschluss sollen die Studierenden dazu berechtigt werden, einen Antrag auf Zulassung zur Approbationsprüfung als Psychotherapeut*in beim zuständigen Landesprüfungsamt zu stellen. Dies erfordert die berufsrechtliche Anerkennung durch das Regierungspräsidium Stuttgart und ist aktuell in Planung (weitere Informationen siehe Akkreditierung). Ebenso qualifizieren sie sich auch für eine Promotion im Bereich der Psychologie und zur eigenverantwortlichen Fort- und Weiterbildung sowie für Tätigkeiten in der Diagnostik und Intervention in Beratungseinrichtungen, Rehabilitationseinrichtungen, Präventionseinrichtungen sowie in der Psychotherapieforschung und Neuropsychologie.
Schwerpunkte im Masterprogramm sind folgende fünf Fachbereiche:
Für alle Fachbereiche liegen am Institut, in der Fakultät und in der Universität beste Anknüpfungspunkte vor.
Die Zusammenarbeit mit der Medizinischen Fakultät mit ihren psychiatrischen Kliniken, der Neurologie, Epidemiologie und Psychosomatik stellt eine Bereicherung des Studienangebots dar, insbesondere für die Anwendungsfächer Klinische Psychologie und Psychotherapie sowie Klinische Neuropsychologie. Die Anbindung an psychotherapeutische Einrichtungen im stationären bzw. teilstationären sowie im ambulanten Bereich stellen die Qualität und den Zugang zu geeigneten Praxisstellen für die berufsqualifizierende Tätigkeit III sicher.
Das Studium umfasst in der Regel 4 Semester, in denen die Studierenden insgesamt 120 Leistungspunkte (LP oder ECTS) erarbeiten müssen. Die Studienmodule sind in den folgenden Studienbereichen zugeordnet:
In den Modulen der Forschungsmethoden und Diagnostik sollen praxisbezogene Kenntnisse über Methoden empirischer Forschung sowie diagnostische Verfahren erworben werden. Hierbei stehen vor allem fortgeschrittene Methoden (z.B. multivariate Verfahren, Methoden zur Bewertung psychologischer Interventionen) sowie die Anwendung fortgeschrittener psychodiagnostischer Methoden und die Erstellung von Gutachten zu klinisch-psychologischen oder psychotherapeutischen Fragestellungen im Vordergrund.
Im Modul der wissenschaftlichen Vertiefung sollen spezialisierte psychologische Wissensbereiche vertieft werden sowie ein Verständnis für die wissenschaftlich systematisierte und kontrollierte Erfassung des menschlichen Verhaltens und Erlebens bei Gesundheit und Krankheit erfolgen.
In den Lehrveranstaltungen des Bereichs Angewandte Psychotherapie werden die Kenntnisse der Studierenden in den Bereichen Kennzeichnungen des Versorgungssystems, ambulante und klinische Versorgung von Patient*innen, Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement sowie Methoden der Prüfung, Sicherung und weiteren Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung vertieft.
Die Module der Störungs- und Verfahrenslehre vermitteln Kenntnisse in den Grundlagen der psychotherapeutischen Behandlung (z.B. Besonderheiten des Settings, der Zielgruppen) sowie der Fallkonzeption und Behandlungsplanung. Hierbei stehen die psychologischen und neuropsychologischen Störungsbilder und deren Besonderheiten in der Behandlung im Vordergrund.
Die Lehrveranstaltungen des Moduls vertiefte Praxis der Psychotherapie sollen Handlungskompetenzen im Bereich der psychotherapeutischen Arbeit vermitteln. Im Vordergrund stehen dabei u.a. die therapeutische Gesprächsführung, Basistechniken, psychoedukative Maßnahmen, Notfall- und Krisensituationen sowie wissenschaftlich fundierte Neuentwicklungen in der Psychotherapie , wobei die gesamte Altersspanne eingeschlossen wird. Zur praxisnahen Anwendung und Vertiefung der Inhalte werden u.a. in Kleingruppen gearbeitet und zum realitätsnahen Üben Simulationspatient*innen in die Lehrveranstaltungen integriert.
In forschungsorientierten Projektseminaren wird eine eigenständige Beschäftigung mit einer für die Psychotherapieforschung relevanten Fragestellung verlangt sowie deren Umsetzung im Rahmen einer empirischen Untersuchung. Dazu wird nach einer seminarähnlichen theoretischen Einarbeitung die Operationalisierung, Versuchsplanung, Datengewinnung und Datenreduktion und -analyse unter Anleitung in Kleingruppen erfolgen.
Die Berufsqualifizierende Tätigkeit III – angewandte Praxis der Psychotherapie (BQT III) umfasst verpflichtende umfangreiche berufsvorbereitende Tätigkeiten gemäß §18 der Approbationsordnung für Psychotherapeut*innen. Diese werden im Rahmen einer anwendungsorientierten Lehrveranstaltung in der (teil-)stationären Versorgung von 450 Stunden sowie in der ambulanten Versorgung von 150 Stunden absolviert. Der genaue Ablauf ist aktuell im Planungsprozess, weitere Informationen folgen in Kürze.
Im Modul Abschlussarbeit soll eine Masterarbeit in Form einer empirischen Untersuchung zu psychologischen und/oder psychotherapiewissenschaftlichen Fragestellungen verfasst werden sowie im Abteilungs- und Institutskolloquien im wissenschaftlichen Diskurs dargelegt und mündlich präsentiert werden.
Für mögliche Auslandsaufenthalte sind zum aktuellen Zeitpunkt keine Abkommen mit anderen Universitäten getroffen.
Der Regelabschluss in der Psychologie ist der Masterabschluss, daher besteht eine volle Berufsqualifizierung erst nach dem Masterstudium.
Die möglichen Berufsfelder für Absolvent*innen der Klinischen Psychologie und Psychotherapie sind sehr vielfältig. Einige Wenige sind im Folgenden genannt:
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