Unter Anerkennung wird die Anrechnung von Studienleistungen an anderen Universitäten, Hochschulen und sonstigen Bildungseinrichtungen verstanden, die genauen Regelungen finden sich in §19 (6) der Rahmenordnung. Außerdem können Leistungen aus anderen Studiengängen als gleichwertig zu vorgesehenen oder möglichen Leistungen anerkannt werden.
Die Übernahme von Prüfungen mit identischer Prüfungsnummer und eindeutiger Einordnung können Sie direkt im Studiensekretariat erbitten. Bitte beachten Sie die Ausschlussfrist von einem Semester nach Prüfungsdatum bzw. nach Aufnahme des neuen Studiengangs.
Um die Anerkennungen von Leistungen aus anderen oder vorhergehenden Studiengängen und Auslandsaufenthalten zu beantragen, bitten wir Sie, folgende Unterlagen vorzubereiten und vollständig per E-Mail einzureichen:
- Die Formulare Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen bzw. Weitere Seiten zum Antrag auf Anerkennung (siehe Anerkennungen, dort zwei separate Dateien für erste und nicht-erste Seiten!) ausfüllen. Verwenden Sie Acrobat Reader. Mit Adobe LifeCycle Designer erstellte Dateien können leider nicht weiterverarbeitet werden! Die Formulare müssen weitestgehend ausgefüllt und als PDF eingereicht werden. Achten Sie vor dem Versand darauf, dass die ausgefüllten Informationen korrekt abgespeichert wurden, Dateien weiterhin editierbar und mittels Acrobat Reader lesbar sind.
- Bei extern erbrachten Leistungen, die Sie als bestimmte interne Leistung anerkennen möchten, müssen Sie auch das Formular „antrag_anerkennung_von_pruefungsleistungen“ ausfüllen. Sie finden dieses Formular auf der rechten Seite dieser Website zum Herunterladen. Dieses Formular muss von dem/der zuständigen Ulmer Dozierenden unterschrieben werden. Melden Sie sich bei dem/der Ulmer Dozierenden mit dem Formular, der Modulbeschreibung der extern erbrachten Leistungen und Zeugnisse (transcript of records) an.
- Die Studienbescheinigungen oder Zeugnisse (transcript of records) des alten und des neuen Studiengangs.
- Bei Leistungen, die nicht mehr im Modulhandbuch aufgeführt sind, und bei extern erbrachten Leistungen müssen die entsprechenden Modulbeschreibungen vorgelegt werden.
Gemäß einer vom Prüfungsausschuss gefassten Regelung, werden Sie ab Anerkennungen im Umfang von insgesamt 30 Leistungspunkten um ein Fachsemester höher eingestuft (Ausnahme: Auslandssemester).
Achtung: Offene Prüfungsverfahren können nicht durch eine Anerkennung abgeschlossen werden!