Klinische Psychologie und Psychotherapie - Master of Science (M.Sc.)

Bewerbungsfristen:

Wintersemester:    01. April - 15. Mai         
Sommersemester: ---

Erforderliche Sprachkenntnisse:
deutsch

Zulassungsbeschränkung:
zulassungsbeschränkt (60 Plätze - ZZVO 2023/24)

 

 

 

Zulassungstest für den MSc Psychologie und MSc Klinische Psychologie und Psychotherapie 2024:
Für die Bewerbungen für den MSc Psychologie und MSc Klinische Psychologie und Psychotherapie im Wintersemester 24/25 wird voraussichtlich am 15.06.2024 ein Präsenztest stattfinden. Es handelt sich um einen Test für beide Studiengänge, sollten Sie sich für beide Studiengänge beworben haben und teilnehmen wird Ihr Testergebnis für beide Bewerbungen berücksichtigt.

 

Wichtige Information:

Vom 23. April bis voraussichtlich 07. Mai 2024 steht das Campusportal der Universität Ulm nicht zur Verfügung. In dieser Zeit ist es nicht möglich, Bewerbungen anzulegen, zu bearbeiten oder abzugeben. Wir bitten um Ihr Verständnis für diese vorübergehende Unterbrechung. Unsere Teams arbeiten intensiv daran, das Portal so schnell wie möglich wiederherzustellen. Weitere Informationen zur Portalsperre.

Vielen Dank für Ihre Geduld und Kooperation.
Das Team der Universität Ulm

So bewerben Sie sich:
 

1. Schritt: Registrierung im Campusportal der Universität Ulm
Sie registrieren sich online über "Mein persönliches Campusportal".
Nach der Selbstregistrierung erhalten Sie eine E-Mail mit dem Freischaltcode und der Aufforderung zur Bestätigung Ihres persönlichen Accounts im Campusportal der Universität Ulm.

2. Schritt: Bewerbung im Campusportal der Universität Ulm
Sie stellen über "Mein persönliches Campusportal" Ihren Bewerbungsantrag und laden die erforderlichen Unterlagen hoch.

Zum Campusportal

Weitere Informationen

  • Bachelorabschluss im Studiengang Psychologie oder mindestens gleichwertiger Abschluss an einer Universität, einer Hochschule, die Universitäten gleichgestellt ist oder an einer anerkannten ausländischen Hochschule im Studiengang Psychologie auf dem Niveau von mindestens drei Studienjahren und mindestens 180 ECTS-Punkten, der jeweils den berufsrechtlichen Voraussetzungen der jeweils gültigen Fassung der PsychThApprO und des PsychThG entspricht
  • Note des Bachelorabschlusses: 2,2  oder besser
            oder wenn noch kein Abschluss vorliegt:
    Nachweis von Prüfungsleistungen im Studienumfang von mindestens
    140 Leistungspunkten (ECTS-Punkten) mit der Durchschnittsnote 2,5 oder besser.

   Rechtlich verbindlich sind die Angaben in der Zulassungssatzung für den Masterstudiengang Klinische Psychologie und Psychotherapie.

 

Bei der Stellung Ihres Bewerbungsantrages über "Mein persönliches Campusportal" müssen Sie folgende Unterlagen hochladen:

  • Bachelorurkunde und Bachelorzeugnis mit Abschlussnote sowie Fächer-und Notenübersicht / Transcript of Records mit Leistungspunkten / Diploma Supplement sofern vorhanden
  • Liegt noch kein Hochschulabschluss vor: von der Hochschule ausgestellte Fächer- und Notenübersicht /Transcript of Records mit den bis zur Bewerbungsfrist erbrachten Gesamtleistungspunkten und der Angabe der vorläufigen Durchschnittsnote
  • Nachweis darüber, dass das vorausgegangene Bachelorstudium den berufsrechtlichen Voraussetzungen der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) vom 4. März 2020 und dem Gesetz über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten (PsychThG) vom 15. November 2019 in der jeweils gültigen Fassung entspricht, zu erbringen durch einen der folgenden Nachweis:

    • eine Bescheinigung der Universität oder der einer Universität gleichgestellten Hochschule darüber, dass der Bachelorabschluss den berufsrechtlichen Voraussetzungen entspricht, insbesondere durch einen Feststellungsbescheid der nach Landesrecht zuständigen Stelle oder, soweit sich die oder der Bewerber*in im Bachelorstudium nachqualifiziert hat, eine Bestätigung der nach Landesrecht zuständigen Stelle über die Konformität der Nachqualifizierungsmaßnahmen

    • einen Bescheid von der nach Landesrecht zuständigen Stelle über die Gleichwertigkeit des Studienabschlusses gemäß § 9 Abs. 5 PsychThG

    • das Abschlusszeugnis oder das Transcript of Records (ToR), auf dem die Universität oder der einer Universität gleichgestellten Hochschule des Bachelorabschlusses bestätigt, dass die oder der Bewerber*in im Bachelorstudium die erforderlichen Inhalte, die nach der PsychThApprO und dem PsychThG zu vermitteln sind, erworben hat

    • eine aktuelle Studienverlaufsbescheinigung in Verbindung mit dem Modulhandbuch des Bachelorstudienganges, woraus hervorgeht, dass die oder der Bewerber*in im Bachelorstudium die erforderlichen Inhalte, die nach der PsychThApprO und dem PsychThG zu vermitteln sind, erworben hat oder voraussichtlich erwerben wird

    • weitere durch den Zulassungsausschuss anerkannte Nachweise darüber, dass das Bachelorstudium den berufsrechtlichen Voraussetzungen entspricht;

 Bitte beachten:
  • Eine Beglaubigung der Nachweise ist nicht erforderlich.
  • Bei der Stellung des Bewerbungsantrages müssen alle erforderlichen Nachweise hochgeladen werden. Eine Nachreichung ist nicht möglich.
  • Bewerbungsunterlagen in Papierform, als Fax oder per E-Mail werden nicht akzeptiert.
  • Ein auf einen anderen Namen ausgestelltes Dokument muss durch einen urkundlichen Nachweis über die Namensänderung ergänzt werden.
  • Weitere Nachweise können bei der Stellung Ihres Bewerbungsantrages erforderlich sein.

Sind mehr qualifizierte Bewerbungen eingegangen als Studienplätze zur Verfügung stehen, erfolgt die Auswahl aufgrund einer Rangliste.

Für die Bildung der Rangliste werden folgende Kriterien berücksichtigt:

  • Durchschnittsnote des Bachelorabschlusses bzw. Durchschnittsnote der bis zum Bewerbungstermin erbrachten Prüfungsleistungen

 

Eine Teilnahme am freiwilligen Test verbessert Ihre Chance auf Zulassung wesentlich. Eine Teilnahmemöglichkeit besteht nur für Bewerbende, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen und 2 Wochen vor dem Termin eine Einladung erhalten. Es wird eine Gebühr von 30,00 Euro erhoben.

Weitere Informationen zum Test finden Sie in der Studiengangsinformation.

 

Auswahlgrenzen in den Vergabeverfahren

Wintersemester 2024/25:
Studienplätze: 60
Bewerbungen:
Zulassungen: 

 

Wintersemester 2023/24:
Studienplätze: 60
Bewerbungen: 525
Zulassungen:  - ohne Testergebnis keine Zulassungen
                        - je nach Testergebnis mit Bachelorabschluss/Durchschnittsnote bis 2,1

Härtefallantrag

5 % der Studienplätze (mind. jedoch ein Platz) sind für außergewöhnliche Härtefälle vorgesehen.

Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern.

Bitte beachten Sie Folgendes:

  • In Ihrem Bewerbungsantrag tragen Sie ein, dass Sie einen Antrag auf außergewöhnliche Härte stellen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Zugangsvoraussetzungen für den gewählten Masterstudiengang erfüllen.
  • Zum Nachweis des Härtefalls müssen Sie ein Begründungsschreiben sowie aussagekräftige Belege hochladen. Bei gesundheitlichen Gründen ist eine aktuelle fachärztliche Stellungnahme/ein fachärztliches Gutachten einzureichen. Darin müssen Aussagen über Entstehung, Schwere, Verlauf und Behandlungsmöglichkeiten der Erkrankung sowie eine Prognose über den weiteren Krankheitsverlauf enthalten sein. Es müssen besondere gesundheitliche Gründe vorliegen, die die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern.
  • Es erfolgt keine Vorabprüfung von Härtefallgründen.
  • Die Rangfolge der Vergabe wird durch den Grad der außergewöhnlichen Härte bestimmt, sodann nach Eignung und Motivation für den gewählten Studiengang und den angestrebten Beruf entsprechend der jeweils geltenden Zulassungssatzung.
  • Härtefallanträge werden nur berücksichtigt, wenn die Antragstellerinnen und Antragsteller nach dem Ergebnis des Auswahlverfahrens keinen Studienplatz bekommen haben.

Ortsbindung im öffentlichen Interesse

1% der Studienplätze (mindestens jedoch ein Platz) sind für die Auswahl nach Ortsbindung im öffentlichen Interesse vorgesehen.

Eine Ortsbindung ist bei Bewerbenden gegeben, die einem von der Hochschule festgelegten, im öffentlichen Interesse zu berücksichtigenden oder fördernden Bewerberkreis angehören und aufgrund begründeter Umstände an den Studienort Ulm gebunden sind; dazu gehören insbesondere Personen, die nachweislich einem Olympiakader (OK), Perspektivkader (PK), Nachwuchskader 1 (NK 1) oder Ergänzungskader (EK) eines Bundesfachverbands des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) angehören (Spitzensportlerinnen und Spitzensportler) sowie Personen, die am Studienort Ulm soziale Pflichten, deren Erfüllung im besonderen öffentlichen Interesse liegt, wahrnehmen, insbesondere Personen, die ein Mandat in einer kommunalen Vertretungskörperschaft ausüben.

Bitte beachten Sie Folgendes:

  • In Ihrem Bewerbungsantrag tragen Sie ein, dass Sie einen Antrag auf Berücksichtigung der Ortsbindung stellen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Zugangsvoraussetzungen für den gewählten Masterstudiengang erfüllen.
  • Zum Nachweis müssen Sie ein Begründungsschreiben sowie aussagekräftige Belege hochladen.
  • Es erfolgt keine Vorabprüfung der Ortsbindung.
  • Die Auswahl trifft der Zulassungsausschuss bzw. die Auswahlkommission.
  • Anträge werden nur berücksichtigt, wenn die Antragstellerinnen und Antragsteller nach dem Ergebnis des Auswahlverfahrens oder nach Härtegesichtspunkten keinen Platz bekommen haben.

Leif-Erik Ott

Öffnungszeiten:

Mo: 10:00-11:30 Uhr
Do: 9:00-11:30 Uhr

Telefonisch erreichbar:
Mo, Di, Do, Fr: 9:00-13:00 Uhr
Mi: 9:00-12:00 Uhr

Abteilung II-1 Zulassung
Helmholtzstraße 22
89069 Ulm
Raum: HeHo 22 E 65
Telefon: +4973150-24444