Berufsbegleitendes Studieren: Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Die Universität Ulm erkennt entsprechend der Lissabon Konvention zuvor erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen und erworbene Kompetenzen nach Immatrikulation in einen berufsbegleitenden Masterstudiengang für Ihr Studium an. Dadurch verkürzt sich Ihre Studienzeit und Sie verringern Ihre aufzuwendenden Studiengebühren.

Welche Studienleistungen werden anerkannt?

Details zur Anerkennung von Studienleistungen sind in den Allgemeinen Bestimmungen zu Studien- und Prüfungsordnungen für das Bachelor- und Masterstudium an der Universität Ulm geregelt (Rahmenordnung, insbesondere § 19 der aktuellen Fassung vom 14. Juli 2022).

Grundsätzlich anerkannt werden alle Studien- und Prüfungsleistungen, wenn diese

  • in anderen Studiengängen an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen, an staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademien der Bundesrepublik Deutschland und
  • in Studiengängen an ausländischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen

erbracht wurden und hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den im Studiengang vorgeschriebenen Modulen mit ihren Leistungen bestehen. "Kein wesentlicher Unterschied" besteht dann, wenn Qualität, Niveau, Lernergebnisse, Umfang/Workload und Profil den Anforderungen des Studiengangs an der Universität Ulm im Wesentlichen entsprechen.

Außerhalb des Hochschulsystems erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten werden in Form von Leistungspunkten anerkannt, wenn sie nach Inhalt und Niveau dem Teil des Studiengangs gleichwertig sind, der ersetzt werden soll.

Nach § 19 Absatz 6 der Rahmenordnung ist folgendes zu beachten:

Die Studierenden müssen den Antrag auf Anerkennung innerhalb von einem Semester nach Studienbeginn beantragen und die erforderlichen Informationen über die anzuerkennende Leistung bereitstellen.

Über die Anerkennung entscheidet der für den Studiengang zuständige, vom Fakultätsvorstand eingesetzte Fachprüfungsausschuss auf Antrag des Studierenden. Die Anerkennung und Anrechnung auf Teile von Prüfungsleistungen ist ausgeschlossen.

Die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt ohne Prüfung auf wesentliche Unterschiede, wenn diese im Rahmen von Kooperationsabkommen (Double Degree Programmes) und auf Grundlage eines Learning Agreements erbracht wurden. Noten werden – soweit die Notensysteme vergleichbar sind – übernommen und in die Berechnung der Modulnoten und der Gesamtnote einbezogen.

Studien- und Prüfungsleistungen, die im Rahmen einer Belegung von Einzelmodulen in Studiengängen an der Universität Ulm als Kontaktstudierende erbracht wurden, werden ohne Prüfung auf wesentliche Unterschiede anerkannt, wenn es sich um den gleichen oder verwandten Studiengang handelt.
 

Welche Studienleistungen werden in den Masterstudiengängen nicht anerkannt?

Studien- und Prüfungsleistungen aus dem Bereich der Berufsausbildung, aus dem Weiterbildungsangebot der Industrie- und Handelskammern, von Fachschulen oder Bildungsträgern, die nicht dem Hochschulbereich zuzuordnen sind (z. B. Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien), werden in der Regel nicht anerkannt. In Einzelfällen kontaktieren Sie bitte die SAPS-Geschäftsstelle, wenn Sie zu Anrechnungen aus diesen Bereichen Fragen haben.
 

Persönliche Beratung

Bei Fragen zur Anerkennung von Studienleistungen für Ihr berufsbegleitendes Studium wenden Sie sich bitte direkt an die Geschäftsstelle der School of Advanced Professional Studies. Diese informiert Sie gerne bezüglich Fragen zur Anerkennung von Studienleistungen beim jeweiligen Fachprüfungsausschuss. Die Kontaktaufnahme ist telefonisch unter 0731 50 32401 oder per E-Mail an saps(at)uni-ulm.de möglich.

Bei sonstigen Fragen zur Anerkennung (Studiumswechsel...) wenden Sie sich bitte an das Studiensekretariat der Universität Ulm.