Organisation der Prüfungen

in den Bachelor- und Masterstudiengängen Mathematik, Mathematische Biometrie und Wirtschaftsmathematik

Sie können die Module belegen, die im Modulhandbuch Ihres Studiengangs eingetragen sind - die in der Prüfungsordnung genannten Pflichtmodule müssen Sie belegen. Darüber hinaus können Sie Module, die in Ihrem Studiengang keine Pflichtmodule gemäß der für Sie gültigen Prüfungsordnung sind, als Zusatzfächer anstatt als Wahl(pflicht)fächer belegen. Die Anmeldung von Prüfungen für Zusatzfächer erfolgt immer über das Studiensekretariat, die folgenden Punkte sind für sie irrelevant.

Prüfen Sie zu Beginn des Semesters bzw. spätestens zu Beginn der Vorlesungszeit, ob die Module, die Sie belegen wollen, im Modulhandbuch eingetragen sind, hier finden Sie eine Übersichtsseite zum jeweiligen Studienangebot gemäß existierender Zuordnungen. Das gilt vor allem für Wahl(pflicht)- und Nebenfachmodule. Ist ein Modul nicht vorhanden, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Prüfen Sie, ob es das Modul überhaupt schon gibt (ggf. Modulbezeichnung bei der oder dem Dozierenden erfragen). Falls nicht, bitte noch gedulden und die folgenden Punkte beachten. Neue Module sollten spätestens anderthalb Monate nach Vorlesungsbeginn angelegt sein.
  • Schauen Sie, ob das Modul überhaupt für Ihren Studiengang in Frage kommt, prüfen Sie dafür die Regelungen zu den Zuordnungen von Modulen, ggf. für die Nebenfächer bzw. im Master of Education Mathematik.
  • Schreiben Sie eine Mail an die Modulkoordination (aktuell Dr. Liebezeit) mit den Informationen (Modul- und Prüfungsnummern, Studiengang inklusive Abschluss, PO-Version, ggf. Nebenfach)

Festlegung von Prüfungsterminen

Wie kommen die Prüfungstermine zustande? Die Klausurtermine werden in einem dreischrittigen Verfahren abgestimmt, das unten erläutert wird (hinsichtlich der technischen Umsetzung siehe Prüfungsmanagement im Prozesshandbuch). Termine für mündliche Prüfungen werden zwischen Prüfenden und Studierenden individuell vereinbart. Abgabetermine für Ausarbeitungen, Hausarbeiten, Projektberichte usw. werden durch die Prüfenden auf das jeweilige Abgabedatum festgelegt.

Terminplanung Klausuren

DIe Klausurtermine werden in drei Phasen geplant:

Phase 1 (Ende der Vorlesungszeit des vorangehenden Semesters):

Die Prüfungstermine der Module, die in mehreren Studiengängen oder im Lehramt Pflichtmodule sind, werden gemeinsam ("zentral") abgestimmt und so festgelegt, dass es bei einem Studium nach Regelstudienplan nicht zu Terminkonflikten oder -häufungen kommt. Dabei werden vorab Terminkonflikte bei den Prüfenden abgefragt.

Phase 2 (Vorlesungsfreie Zeit vor dem Semester):

Die in Phase 1 festgelegten Prüfungstermine werden zusammen mit Vorschlägen für die Prüfungstermine der weiteren Pflichtmodule sowie der größeren Wahlpflichtmodule an die Fachschaft Mathematik und die Fachschaft Lehramt geschickt, die Änderungen vorschlagen können.
Die Termine aus Phase 2 werden anschließend an die betroffenen Prüfenden weitergeleitet, die ebenfalls Änderungen vorschlagen können. Änderungen aus beiden Teilschritten werden nach Möglichkeit berücksichtigt.

Phase 3: (Beginn des Semesters/der Vorlesungszeit)

Alle Prüfenden und Dozierenden erhalten die Termine aus Phase 1 und 2 und stimmen dann bei den weiteren Modulen die Prüfungstermine direkt mit den Studierenden ab. Eventuell erst jetzt auftretende Terminkonflikte werden nach Möglichkeit zuvörderst bei der Wahl der Phase-3-Terminen verhindert. Bitte kümmern Sie sich frühzeitig und sprechen Sie eventuelle Terminkonflikte mit den Prüfenden an.

 

Eigene Terminplanungen

Die Prüfungen an der Universität Ulm werden in der Regel "offen" angeboten. Das bedeutet, Sie müssen nicht am ersten Termin teilnehmen, sondern können, um die Prüfungstermine zu entzerren oder um nur mehr Zeit zum Lernen zu haben, erst am zweiten Termin zur Prüfung antreten. Bitte achten Sie auf entsprechende Informationen der oder des Prüfenden oder fragen Sie bei ihr oder ihm nach. Es besteht auch kein Zwang, überhaupt zur Prüfung anzutreten - wobei Pflichtmodule zu absolvieren und die Fristen der Prüfungsordnungen einzuhalten sind.