Häufige Fragen

Fragen

  • Die Wahl des Profils Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung führt nicht zu einer Ausrichtung des Studiums nach den Anforderungen des 13b-Bachelors.
  • Studierende, welche nicht die 13b-Zusatzqualifikation wählen, können das Vorlesungsprogramm selbstverständlich individuell zusammenstellen. So ist beispielsweise auch die Wahl von Modulen im Bereich Steuerrecht u. Ä. im Profilbereich möglich.

  • Nein, der Studienplan stellt diesbezüglich nur einen Vorschlag dar, welcher jedoch beliebig angepasst werden kann. Es ist darauf zu achten, dass alle Module (entsprechend der gewählten Option) absolviert und bei der Prüfungsanmeldung den richtigen Prüfungsgebieten gemäß Fachspezifischer Prüfungsordnung (FSPO) zugeordnet werden.
  • Die Zuordnung gem. FSPO kann dem Studierleitfaden entnommen werden.

  • Module, die für die Anrechnung von Prüfungsleistungen auf das Wirtschaftsprüfungsexamen relevant sind, können nur schriftlich erbracht werden. Das Absolvieren von mündlichen Prüfungen oder andere Prüfungsformen ist für 13b-Studierende nicht möglich.

  • Bei Zusatzmodulen handelt es sich um Prüfungsleistungen, die über die Leistungen des regulären Bachelorstudiums hinausgehen. Im Rahmen des 13b-Programms sind Zusatzmodule meist Vorlesungen, die nur im Masterprogramm angeboten werden und daher automatisch als Zusatzmodul angemeldet werden müssen.
  • Es ist wichtig, die Zusatzmodule bei der Prüfungsanmeldung als solche anzumelden, da eine spätere Umbuchung der Module nicht möglich ist.
  • Zusatzmodule müssen per E-Mail beim Studiensekretariat angemeldet werden und dürfen nur einmal wiederholt werden. Ebenso sind Vorleistungen, die für Zusatzmodule erbracht werden müssen, als Zusatzmodul im Studiensekretariat anzumelden.
  • Solange die letzte Studienleistung im Bachelor noch nicht erbracht ist, können Zusatzmodule in beliebiger Anzahl abgelegt werden.
  • Gewählte Zusatzmodule werden in das Bachelorzeugnis eingetragen, jedoch nicht in die Berechnung der Abschlussnote einbezogen.

  • Die Seminare dienen insbesondere dem Ziel, die Studierenden mit Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens vertraut zu machen und sie auf die Erstellung der Bachelorarbeit vorzubereiten.
  • Üblicherweise fertigen Studierende eine eigenständige wissenschaftliche Hausarbeit zu einem vorgegebenen Thema an und präsentieren diese Arbeit im Rahmen einer Seminarveranstaltung.
  • Eine Übersicht über die jeweils in einem Semester angebotenen Seminare findet sich auf dem Studium und Lehre Portal.
  • Die einzelnen Seminarthemen werden i. d. R. auf den jeweiligen Institutshomepages veröffentlicht.

Hinweis: Im Rahmen des 13b-Bachelors (Anrechnung beider Prüfungsgebiete bzw. Anrechnung BWL/VWL) müssen die Seminare im Bereich der Angewandten Betriebswirtschaftslehre absolviert werden. Eine von der WPK zur Verfügung gestellte Übersicht über Themengebiete der Angewandten Betriebswirtschaftslehre finden sie hier (siehe S. 12-17).

  • Wichtig ist, dass das Thema der Bachelorarbeit aus dem Bereich der Angewandten Betriebswirtschaftslehre stammt.
  • Eine von der WPK zur Verfügung gestellte Übersicht über Themengebiete der Angewandten Betriebswirtschaftslehre finden sie hier (siehe S. 12-17).

  • Ja, dies ist möglich. Gerne sind wir bei der Vermittlung behilflich.

  • Am Ende des Studiums findet eine mündliche Prüfung über alle für die Anrechnung relevanten Module (BWL/VWL und/oder Wirtschaftsrecht) statt.
  • Die mündliche Prüfung im restlichen Wirtschaftsprüfungsexamen verkürzt sich um das/die anrechenbare(n) Prüfungsgebiet(e).
  • Die mündlichen Prüfungen in Wirtschaftsrecht und BWL/VWL können auch getrennt voneinander abgelegt werden.

  • Ein Studienaufenthalt im Ausland ist grundsätzlich möglich. Im Rahmen des 13b-Bachelors können jedoch nur ausgewählte Module im Ausland erbracht werden.
  • Wir empfehlen deshalb vor der Planung eines Auslandsemester ein Beratungsgespräch im Rahmen der 13b-Sprechstunde.

  • Die Beurlaubung für ein Praxissemester ist möglich, solange das Bachelorstudium noch nicht komplett abgeschlossen ist. Voraussetzung ist, dass das Praktikum dem Studienziel dient.

  • Studierende, die BAföG erhalten, haben für das siebte Fachsemester keinen Anspruch auf BAföG-Leistungen, da die Regelstudienzeit im Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften gemäß FSPO auch bei einer angestrebten Anrechnung nach § 13b WPO sechs Fachsemester beträgt.
  • Es besteht jedoch die Möglichkeit, für das siebte Fachsemester eine sog. Studienabschlusshilfe zu beantragen. Damit ist die finanzielle Absicherung bis zur Beendigung des Studiums gewährleistet. Im Rahmen der Studienabschlusshilfe wird ein verzinsliches Darlehen gewährt, das zu 100 % zurückbezahlt werden muss.

  • Das Formular zur Prüfungsplanung ist eine Zusatzleistung des 13b-Programms und damit nicht verbindlich.
  • Dadurch soll gewährleistet werden, dass sämtliche erforderlichen Prüfungsleistungen abgelegt werden und die Anforderungen der WPK gewährleistet sind. Es soll die Studierenden in ihrem regelkonformen Studium nach § 13b WPO unterstützen.

  • Ein erster Kontakt mit der Praxis ist bereits durch ein Schnupperpraktikum möglich, welches durch das 13b-Programm koordiniert wird.
  • Insbesondere durch die Vorlesungen "Grundlagen der Jahresabschlusserstellung", "Spezialfragen der Abschlusserstellung", "Grundfragen der Corporate Governance" und "Wirtschaftsprüfung I" entstehen Praxisbezüge durch die Dozierenden, die in der Praxis tätig sind. Zusätzlich fördert das Institut für Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung regelmäßige Gastvorträge im Rahmen der Vorlesungen.
  • Außerdem finden neben der jährlich stattfindenden Job- und Praktikumsbörse weitere Networking-Events in Form von Sommerfesten oder Workshops der Fördergesellschaften statt.
  • Darüber hinaus werden aktuelle Stellenanzeigen auf unserer Homepage veröffentlicht. Bei einer Bewerbung sind wir gerne behilflich.

  • Das ist möglich. Weitere Details können gerne in einem Sprechstundentermin abgestimmt werden.