Rechtlicher Hinweis


Die Möglichkeit zur Anrechnung von Hochschulleistungen auf das Wirtschaftsprüfungsexamen nach § 13b WPO muss für jeden Studierendenjahrgang von der Prüfungsstelle bei der Wirtschaftsprüferkammer neu genehmigt werden. Die Universität Ulm strebt an, jährlich einen positiven Bescheid zu erhalten, kann dies den Studienanwärtern jedoch nicht rechtsverbindlich garantieren.