FAQ zum Studiengang
Biopharmazeutisch-Medizintechnische Wissenschaften
Ausgestaltung und Organisation
Für ein Modul mit sechs Leistungspunkten (= 6 LP) ist mit einem Arbeitsaufwand von 150 bis 180 Stunden verbunden. Von diesen Stunden entfallen bei Seminaren mit Laboranteil ca. 24 Stunden auf 2-4 Präsenztage bzw. Laborpraktika. Die restlichen Stunden setzen sich aus der selbstständigen Vor- und Nachbereitung anhand eines zur Verfügung gestellten Skriptes, dem Durcharbeiten von Online Seminaren sowie der Teilnahme an Online-Sprechstunden zusammen.
Bei Modulen mit Laboranteil sind mit ca. 24 Präsenzstunden zu rechnen, die sich auf 2-4 Tage verteilen. Bei Modulen ohne Laboranteil kann diese Präsenzzeit noch geringer ausfallen. In der Modulübersicht können Sie nachschauen, welche Module einen Laboranteil haben.
Alle Module folgen dem Konzept des „Blended-Learning“, d.h. alle Module bestehen aus einem Mix an Online-Vorlesungen (orts- und zumeist zeitunabhängig), kompakten Präsenzveranstaltungen und Laborpraktika. In den meisten Modulen werden auch Online-Sprechstunden angeboten, in denen offene Fragen gestellt werden können. Die Zusammenarbeit mit anderen Studierenden kann ebenfalls online erfolgen.
Das Konzept des Blended-Learning ermöglicht Ihnen durch viele orts- und zeitunabhängige Elemente das Studium an Ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen. Es liegt meistens ganz an Ihnen, wann und wo Sie die Lehrinhalte konsumieren und wann Sie die Vor- und Nachbereitungen durchführen – bis auf wenige fixierte Termine. Zudem legen wir die Präsenztage in der Regel auf Freitag, Samstag oder Sonntag.
Unser modularisiertes System ermöglicht es ohne Probleme, nur einzelne Module zu absolvieren. Sie müssen sich dafür nicht immatrikulieren, sondern können sich einfach für den jeweiligen Kurs anmelden (Kontaktstudium).
Die Bewerbungszeitraum für den Studiengang „Biopharmazeutisch-Medizintechnische Wissenschaften“ für einen Start im Wintersemester ist der 1.11. bis 15.01. Für einen Start im Sommersemester muss die Bewerbung zwischen dem 01.05 und dem 15.07. eingehen.
Wir empfehlen allen Interessierten sich für unseren Newsletter anzumelden. Wir informieren Sie in diesem Newsletter regelmäßig über alle Entwicklungen rund um den Studiengang BM-Wiss. Zusätzlich können Sie sich auch regelmäßig auf unserer Homepage informieren.
Finanzierung
Für Module der Hochschule Biberach gilt die Gebührensatzung der Hochschule Biberach in der wissenschaftlichen Weiterbildung. Für Module der Uni Ulm gilt die Entgelttabelle der Uni Ulm.
Zusätzlich fällt einmal pro Semester die Rückmeldegebühr bzw. die Immatrikulationsgebühr von derzeit 169,50 € an. Bei der Erstimmatrikulation werden Ihnen zusätzlich noch einmalig 10,00 € für die Erstellung des Studierendenausweises berechnet.
Gehört Ihr Arbeitgeber zu den Mittelständlern in BW, kann er unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel bei der L-Bank beantragen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat ein „Infotelefon zur Weiterbildung“ eingerichtet. Die Beraterinnen und Berater beantworten Fragen zur Finanzierung von Weiterbildungsaktivitäten und öffentliche Förderung. Hier finden Sie alle Infos zum Infotelefon.
Einen guten Überblick zu allen Unterstützungsinitiativen erhalten Sie beim Infotelefon des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Exemplarisch stellen wir Ihnen hier ein paar Initiativen vor:
Festo Bildungsfonds
Der Festo Bildungsfonds finanziert Lebenshaltungskosten und Studiengebühren von Studierenden, Doktoranden, Post-Doc-Forschern und Teilnehmern, die eine berufsbegleitende Qualifizierung in den Ingenieurwissenschaften und in der Technik. Die Rückzahlung beginnt erst nach Abschluss des Studiums. Alle Informationen zum Bildungsfond finden Sie hier.
Bildungsprämie
Mit der dritten Förderphase des Programms Bildungsprämie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung beteiligt sich der Staat mit bis zu 500 Euro an den Kosten für Ihre berufliche Weiterbildung. Für eine Weiterbildung können Sie die Hälfte (bis maximal 500 Euro) der Gebühr vom Projektträger erhalten.
Voraussetzung für den Erhalt der Bildungsprämie ist eine Erwerbstätigkeit von mindestens 15 Stunden pro Woche. Außerdem dürfen Sie die Einkommensgrenze von maximal 20.000 Euro bei Alleinstehenden beziehungsweise 40.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen bei gemeinsam Veranlagten nicht überschreiten.
Weitere Informationen finden Sie hier.
WeGebAU
Die Weiterbildung älterer Arbeitnehmer in Unternehmen wird im Programm WeGebAU von der Bundesagentur für Arbeit unterstützt.
Gefördert werden u. a. Weiterbildungen für Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die außerhalb des Betriebes durchgeführt werden und über ausschließlich arbeitsplatzgezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen. Alle Informationen finden Sie hier.
Bildungskredit
Das Bildungskreditprogramm der Bundesregierung fördert z.B. Aufbau- und Ergänzungsstudiengänge für Akademiker durch einen einfachen und zinsgünstigen Kredit. Der Bildungskredit ist unabhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen und kann bis zu 7.200 Euro betragen. Wahlweise gibt es eine Auszahlung in monatlichen Raten von 100, 200 oder 300 Euro oder eine Einmalzahlung von bis zu 3.600 Euro für ausbildungsbezogene Aufwendungen. Nach der Bewilligung ist kein Leistungsnachweis erforderlich und die Rückzahlungspflicht beginnt erst vier Jahre nach der ersten Auszahlung. Alle Informationen zum Bildungskreditprogramm der Bundesregierung finden Sie hier.
Der Erfolg eines Unternehmens wird maßgeblich von der Qualifikation der Mitarbeiter mitbestimmt. Arbeitgeber sind daher immer öfter bereit, die Kosten für eine Weiterbildung ihrer Mitarbeiter zu übernehmen oder sich daran zu beteiligen. Dies häufig sogar dann, wenn sich die Mitarbeiter in ihrer Freizeit weiterbilden. Allerdings haben Sie keinen Rechtsanspruch auf eine Kosten-Beteiligung, eine Reduzierung der Arbeitszeit oder ähnliches. Deshalb empfehlen wir Ihnen, frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber das Gespräch suchen.
Anders sieht es aus, wenn die Weiterbildung von Ihrem Arbeitgeber verlangt wird: Dann nämlich muss der Arbeitgeber für die Weiterbildung aufkommen.
Aufwendungen, die beim Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen entstehen, können steuerlich als Werbungskosten voll abgesetzt werden, sofern die Fortbildung im ausgeübten Beruf stattfindet.
Wenn Sie sich noch in Berufsausbildung befinden oder die Weiterbildung in einem nicht von Ihnen ausgeübten Beruf stattfindet, so können die Aufwendungen steuermindernd als Sonderausgaben abgezogen werden. Dies betrifft nicht nur Gebühren oder Entgelte, sondern auch andere Aufwendungen wie Reisekosten.
Auch bei Aufwendungen, die für eine Weiterbildung des Ehegatten entstehen, gelten für den Steuerpflichtigen diese Regelungen.
Die steuerliche Ersparnis kann daher je nach der Höhe des zu versteuernden Einkommens und abhängig vom Familienstand erheblich sein. Sie sollte also unbedingt geltend gemacht werden. Wir empfehlen Ihnen, diese Fragen mit einem Steuerexperten vor Beginn der Weiterbildung zu klären.
Weiterbildungsurlaub
Fast jedes Bundesland ermöglicht inzwischen Bildungsurlaub, genaueres regelt die jeweilige Landesgesetzgebung. Das Land Baden-Württemberg ermöglicht unter bestimmten Bedingungen z.B. 5 Tage bezahlte Bildungsfreistellung.
Die School of Advanced Professsional Studies (SAPS) der Universität Ulm und das Institut für Bildungstransfer sind als „anerkannte Bildungseinrichtung nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW)“ anerkannt und das Profil der SAPS ist zudem in der Liste des Weiterbildungsportals Fortbildung-BW aufgenommen. Diese Information ist wichtig bei der Beantragung von Bildungsurlaub.
Detaillierte Informationen zum Bildungszeitgesetz selbst und zum Verfahren zur Beantragung von Bildungszeit finden sich auf nachfolgendem Internetportal. Auf dieser Website finden Sie auch ein Merkblatt für Beschäftigte sowie ein vom Regierungspräsidium Karlsruhe empfohlenes Formular zur Beantragung von Bildungszeit. In Baden-Württemberg müssen Sie Ihren Antrag auf Bildungszeit spätestens acht Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit bei Ihrem Arbeitgeber schriftlich vorlegen. Bitte wenden Sie sich möglichst früh an Ihre Personalabteilung. Meistens müssen Sie dabei Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter vorlegen. Insbesondere darf der Hinweis nicht fehlen, dass eine Anerkennung des Bildungsanbieters nach dem BzG BW vorliegt.
Sollten Sie für Ihren Arbeitgeber eine Teilnahmebestätigung an den Präsenztagen benötigen, stellen wir Ihnen in der Online-Lernumgebung ein Formular zur Verfügung. Dieses füllen Sie aus und bringen es zum Präsenztag mit. Der Dozent wird es dann vor Ort unterschreiben.
Zulassung & Anerkennung
Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der Zulassungssatzung festgehalten. Um für das Masterstudium zugelassen zu werden, benötigen Sie ein abgeschlossenes fachrelevantes Studium (Bachelor oder Staatsexamen). Zudem ist mindestens ein Jahr qualifizierte berufliche Erfahrung nach dem Abschluss des Hochschulstudiums vorzuweisen. Darüber hinaus müssen Kenntnisse der biologischen Sicherheit nachgewiesen werden. Fehlende Kenntnisse können innerhalb des Studienprogramms nachgeholt werden. Diese Kriterien gelten grundsätzlich auch für die Belegung der Kurse im Kontaktstudium.
Sie können sich formell und informell erworbene Kompetenzen für den Studiengang BM-Wiss anerkennen lassen. Die Anträge auf Anerkennung außerhalb der Hochschule erbrachter Leistungen und Prüfungsleistungen anderer Hochschulen finden Sie hier und in der Online-Lernumgebung.