Aktuelles:
Die nächste Ausschreibung der Anschubfinanzierung B erfolgt voraussichtlich im März 2025.
Aktuelles:
Die nächste Ausschreibung der Anschubfinanzierung B erfolgt voraussichtlich im März 2025.
Die Universität Ulm vergibt Mittel aus der im Rahmen der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder eingeworbenen Universitätspauschale zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.
Die Anschubfinanzierung B wird in Form von Sachmitteln und Mitteln für Hilfskräfte für eigenständige Forschungsvorhaben gewährt, um Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern bei der Entwicklung und Schärfung ihres Forschungsprofils und der Vorbereitung externer Drittmittelanträge zu helfen und wissenschaftliche Unabhängigkeit zu erlangen.
Die genauen Verwendungsmöglichkeiten der zu vergebenen Mittel entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsrichtlinien.
Die maximale Fördersumme beträgt 10.000 € pro Antrag.
Die Förderdauer beträgt 12 Monate.
Wer kann sich bewerben?
Die Förderung steht Doktorandinnen und Doktoranden ab dem dritten Promotionsjahr sowie Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern nach Abschluss der Promotion (Postdoktorandinnen und Postdoktoranden bis zur Habilitation, Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren können sich innerhalb des ersten Jahres ihrer Tätigkeit bewerben) der folgenden Fakultäten der Universität Ulm offen :
o Fakultät für Ingenieurwissenschaften, Informatik und Psychologie
o Fakultät für Mathematik und Wirtschaftswissenschaften
o Fakultät für Naturwissenschaften
Angehörige der Medizinischen Fakultät sind von dieser Förderung ausgeschlossen.
Wie können Sie sich bewerben?
Downloads & Links
Die aktuelle Förderrichtlinie sowie das Antragsformular für die nächste Ausschreibungsrunde stellen wir ab März 2025 hier für Sie bereit.
Vorlage für den Abschlussbericht: klicken Sie hier.