Im Falle einer Bewilligung gelten folgende maximale Fördersummen:
- 1.000 € für nationale Reisen
- 1.500 € für Reisen ins europäische Ausland
- 2.500 € für Überseereisen
Eine Abschlagszahlung kann nicht gewährt werden.
Die Universität Ulm vergibt Mittel aus der im Rahmen der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder eingeworbenen Universitätspauschale zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Das Mobilitätsprogramm unterstützt Reisen zu Kongressen oder zum Besuch von Kooperationspartnern, sofern eine aktive Teilnahme an der Veranstaltung (z. B. Vortrag, Poster) gewährleistet ist.
Antragsberechtigt sind Promovierende und Postdoktorand*innen der Universität Ulm.
Jede antragsberechtigte Person kann die Fördermittel nur einmal in Anspruch nehmen.
Im Falle einer Bewilligung gelten folgende maximale Fördersummen:
Eine Abschlagszahlung kann nicht gewährt werden.
Bei Fragen zum Mobilityprogramm können Sie sich gerne an Frau Martina Riegg wenden:
Tel. 0731-50-36296
Email: martina.riegg(at)uni-ulm.de